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Verhalten im Brandfall

Wie umgehen mit einem Alarm?

Eine Alarmierung kann viele Gründe haben. Es kann sich um eine Übung, einen Fehlalarm oder ein defekter Rauchmelder handeln - aber auch um einen Ernstfall. Jeden Alarm sollten Sie auch als solchen behandeln und entsprechen reagieren. Hier finden Sie einige Informationen und Dokumente für solche Fälle.

Alarm? Ist doch nur eine Übung!

Der Hausalarm ertönt, doch was ist zutun?

Zu aller Erst: Nehmen Sie den Alarm ernst. Zwar ist ein Fehlalarm ärgerlich, sehen Sie es als Übung und lernen Sie die Routine einer Evakuierung/Räumung und die Lage des Sammelplatzes kennen. 

Sollten Sie keine Anzeichen eines Brandes oder eine Rauchentwicklung wahrnehmen, nehmen Sie auch dann den Alarm ernst - wer weiß, was vorgefallen ist. Bleiben Sie ruhig, handeln Sie besonnen und suchen Sie den Sammelplatz auf. Folgen Sie den Anweisung der ausgebildeten Brandschutzhelfenden (gelbe Warnwesten) und besonders den Einsatzkräften der Feuerwehr.

Verlassen Sie den Sammelplatz nicht und kehren Sie erst an den Arbeitsplatz zurück, wenn dieser von der Feuerwehr oder einer verantwortlichen Person freigegeben wurde.

Hier finden Sie Ihren Sammelplatz.

Was tun, wenn der Alarm ertönt?

Verlassen Sie unverzüglich das Gebäude!

Bei der Wahrnehmung des Gebäudealarms oder durch die Warnung eines Mitarbeitenden, bewahren Sie Ruhe, räumen Sie das Gebäude auf sicherem Wege. Nutzen Sie hierfür die markierten Fluchtwege, diese weisen den sichersten Weg aus dem Gebäude. Schließen Sie Fenster und Türen.

Nach dem Verlassen des Gebäudes ist der Sammelplatz des Gebäudes aufzusuchen. Verbleiben Sie an diesem Ort bis die Feuerwehr oder eine befugte Person Sie auffordert die Sammelstelle zu verlassen. Aus Gründen der Übersicht, suchen Sie die Kolleg*innen Ihrer Struktureinheit auf. Dies erleichtert die Anwesenheitskontrolle.

Tipp: Machen Sie sich mit dem Flucht- und Rettungsplan Ihres Arbeitsplatzes vertraut. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zur Evakuierung/Räumung. Auch die brandschutzhelfende Person kann Ihnen Informationen bereitstellen.

Was tun, wenn's brennt?

In den meisten Fällen wird der Alarm durch automatische Meldeanlagen ausgelöst und senden den Alarm weiter an die Feuerwehr der Stadt Weimar- sowie den Sicherheitsdienst. 

Doch sollten Sie einen Brand bemerken, bestätigten Sie den nächsten Druckknopfmelder - rot für den Alarmierung der Feuerwehr, blau für einen internen Hausalarm. Falls Sie keinen auffinden können, melden Sie den Brand an die Feuerwehr per Telefon ((0)112) und informieren Sie die Personen im Gefahrenbereich.

Beantworten Sie der Feuerwehr die fünf W's:

  • Wo brennt es?
  • Wer ruft an?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Personen sind betroffene?
  • Warten auf Rückfragen.

Des Weiteren sollten Sie Ihre Kolleg*innen, die Studierenden und Gäste im Gebäude über den Brand informieren und zur Räumung auffordern.

Zudem sollten Sie folgendes beachten:

  • Ihre eigenen Sicherheit und die anderen Personen hat oberste Priorität. Bringen Sie sich nicht in Gefahr.
  • Nachdem Sie eine Meldung abgesetzt haben, sollten Sie Löschversuche unternehmen (s. unten). Die Brandschutzhelfende Person aus Ihrem Bereich ist hierfür ausgebildet.
  • Begeben Sie sich schnellstmöglich zur Sammelstelle und verbleiben Sie dort.
  • Nehmen Sie nichts mit - Sachwerte sind ersetzbar und behindern die Entfluchtung.

Tipp: Auch hier ist ein Blick auf die Flucht- und Rettungswegepläne wichtig. Diese verweisen auf die nächstgelegene Brandschutzeinrichtung (Druckknöpfe, Feuerlöscher usw.) hin.

Wie starte ich eigene Löschversuche?

Bevor Sie eigene Löschversuche unternehmen, sollten Sie über Gefahren bewusst werden. Setzen sich sich nicht unnötigen Gefahren aus, wie Hitze oder Atemgifte die bei Bränden entstehen. Ihr Eigenwohl sollte über Sachwerten stehen. Im Zweifel überlassen Sie die Löscharbeiten den Profis  - Einsatzkräfte der Feuerwehr. 

Machen sich präventiv mit den Löschgeräten in Ihrem Bereich vertraut und stellen sich folgende Fragen:

  • Wo finde ich die Löschgeräte?
  • Wie nehme ich diese in Betrieb?
  • Traue ich mir die Nutzung eines Löschgerätes zu?
  • Ist das Löschmittel die geeignete Wahl?

Tipp: In den Schulung für Brandschutzhelfer*innen wird der Umgang mit Feuerlöschern geübt und die Brandschutzorganisation an der Universität vermittelt.

Bei Löschversuchen von Entstehungsbränden, sollten Sie folgende Schritte beachten, um eine optimale Löschwirkung zu erzielen:

Quelle: DGUV-I 205-025
Quelle: DGUV-I 205-025

Gibt es noch mehr zu wissen?

Unbegehbare Rettungswege: Sollte der Hauptfluchtweg nicht begehbar sein, z.B. durch Verrauchung, steht in der Regel ein Nebenfluchtweg zur Verfügung. Sollte dies nicht möglich sein, ist es lebensnotwendig Gebäudeöffnungen (Fenster, Türen, Balkone, Dachflächen usw.) aufzusuchen und sich durch Rufen und Winken vermerkbar zu machen. Die Feuerwehr leitet die Rettung ein.

Löschpflicht: In einem Brandfall hat die Personenrettung oberste Priorität. Haben alle Personen das Gebäude verlassen, können die Einsatzkräfte die Löschmaßnahmen einleiten. Sollten Sie sich selber in Gefahr bringen oder unsicher sein, sollten Sie keine Löschversuche unternehmen. Überlassen Sie dies der Feuerwehr.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Brandschutzhelfenden oder an den Brandschutzbeauftragten.

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Kontakt

Frederik Sukop

Brandschutzbeauftragter

Cranachstraße 47, Raum 015
99423 Weimar
Tel.: +49 (0) 36 43/58 11 65
E-Mail: safety-first[at]uni-weimar.de

Dokumente

  • Microsoft Word - verhalten_im_brandfall_19022024_aushang.docx
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