Take the opportunity to develop your skills, enrich your work and actively contribute to the internationalisation of our university! Exchange across national borders not only strengthens your personal skills, but also the entire institution.
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Auslandsaufenthalte
Sprachkurs oder Fortbildung im Ausland
Das Erasmus+ Programm ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeitenden und Lehrbeauftragten an europäischen Universitäten, Sprachschulen und Weiterbildungseinrichtungen.
Jobshadowing
Lehre an einer Partnerhochschule
Erasmus+ Förderung für Personalmobilität
Um im Rahmen des Erasmus+-Programms förderfähig zu sein, muss der Auslandsaufenthalt mindestens zwei Tage dauern. Reisetage werden dabei nicht als Aufenthaltstage angerechnet.
In der Regel fördern wir zwei bis fünf Tage, auch wenn der tatsächliche Aufenthalt länger dauern sollte. Die Förderhöhe richtet sich nach dem erforderlichen Reise- und Aufenthaltsaufwand sowie den verfügbaren Fördermitteln.
Sprachkurse können für bis zu zwei Wochen (zehn Aufenthaltstage) gefördert werden. Ein Eigenanteil kann notwendig sein und ggf. als Fortbildungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Für eine Lehrmobilität sind mindestens 8 Stunden Lehre pro Woche erforderlich.
Die Erasmus+ Förderung unterteilt sich in
- eine Aufenthaltspauschale, die pro gefördertem Tag gezahlt wird, und
- eine einmalige Fahrtkostenpauschale, die sich nach der Entfernung zum Zielort richtet.
Eine erhöhte Fahrtkostenpauschale kann für nachhaltiges Reisen (Green Travel) gewährt werden, wenn für mindestens die Hälfte der Gesamtreisestrecke (Hin- und Rückweg) nachhaltige Verkehrsmittel wie Bahn, Bus, Fahrrad oder Pkw-Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Bei nachgewiesenem Bedarf können zusätzlich ein bis zwei Reisetage gefördert werden. Im Falle von Green Travel können bis zu vier weitere Reisetage gewährt werden, sofern eine längere Reisezeit notwendig ist und dadurch weitere Kosten entstehen.
| Ländergruppe 1: 180 Euro am Tag |
|---|
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden und als Partnerland das Vereinigte Königreich |
| Ländergruppe 2: 160 Euro am Tag |
| Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
| Ländergruppe 3: 140 Euro am Tag |
| Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
Fahrtkosten werden entsprechend der Entfernung (Luftlinie) zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität europaweit einheitlich pauschal gefördert. Die Entfernung wird durch den Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt.
| Reisedistanz | Standardreise | Grünes Reisen |
|---|---|---|
| 10 bis 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 bis 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 bis 1.999 km | 309 EUR | 417 EUR |
| 2.000 bis 2.999 km | 395 EUR | 535 EUR |
| 3.000 bis 3.999 km | 580 EUR | 785 EUR |
| 4.000 bis 7.999 km | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
| 8.000 km und mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |