Die Kursleitung ist grundsätzlich dafür verantwortlich, gefährliche Situationen, die Unfälle begünstigen zu vermeiden.
Alle Studierenden, Arbeiter und Angestellten der Thüringer Hochschulen sind auf der Grundlage des SGB VII unter den folgenden Voraussetzungen über die Unfallkasse Thüringen unfallversichert:
Studierende:
bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports außer bei Wettkämpfen außerhalb der offiziellen Sportzeiten, bei Vorkursen und Ferienkursen
Bedienstete
bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports unter den folgenden Bedingungen:
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