Mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist das BEM als gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers definiert worden. Die Initiative für die Einleitung des BEM ergreift somit die Personalabteilung der Bauhaus-Universität Weimar und zwar auch dann, wenn Sie noch nicht wieder Ihre Arbeit aufgenommen haben.
Das BEM wird eingeleitet, wenn ein*e Beschäftigte der Universität innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.
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