Alle Artikelbeiträge werden einem Begutachtungsverfahren (Peer Review) unterzogen. Eingereichte Beiträge werden zunächst von der Chefredaktion auf ihre Eignung geprüft, bevor sie an das Redaktionskollegium bzw. die Gutachter:innen geschickt werden.
Folgende Kriterien werden bei der Begutachtung herangezogen: Relevanz des Themas, Klarheit der Argumentation, Literatur- und Quellenlage, Lesbarkeit, Qualität der Schlussfolgerungen, Qualität der Abbildungen. Dieses Dokument enthält die Anweisungen, die den Gutachtern zur Verfügung gestellt werden.
Wir bitten unsere Gutachter:innen, ihr Feedback innerhalb von vier Wochen an die Redaktion zu übermitteln. Die Rückmeldungen werden den Autor:innen zur Überarbeitung übermittelt. Änderungen können angenommen oder begründet abgelehnt werden. Die finale Entscheidung über die Annahme des Beitrags trifft die Redaktion.
Die Gutachter:innen müssen ihre Bewertungen vertraulich behandeln und dürfen das Manuskript vor der Veröffentlichung nicht an Dritte weitergeben. Die Gutachter: innen werden nicht finanziell entlohnt, können aber auf der Webseite der Zeitschrift nach Einwilligung genannt werden.
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