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Noch immer nicht das letzte Wort bei VG Wort

Für viele Hochschulen scheint es ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk gewesen zu sein: Nach einer Einigung mit der VG Wort sind die digitalen Semesterapparate bis auf weiteres nutzbar. Bis September 2017 soll eine sachgerechte Lösung für beide Seiten gefunden werden. Wir haben die Diskussion noch einmal für euch zusammengefasst.

Eine Zusammenfassung der Ereignisse

  • 20. März 2013: Der Bundesgerichtshof verkündet Änderungen im §52a im Urheberrechtsgesetz. Daraufhin sollen urhebrrechtlich geschützte Werke auf Lernplattformen zugänglich gemacht werden und zwar gegen eine angemessene Vergütung.
  • 2013 – 2015: Zwischen VG Wort, Kultusministerium und den Hochschulen werden Verhandlungen geführt, wie eine zukünftige Einzelabrechnung der bereitgestellten Materialen aussehen würde.
  • Wintersemester 2014/15: Die Universität in Osnabrück führt ein Pilotprojekt zur Einzelerfassung durch. Die Resultate sind nicht zufriedenstellend.
  • 09.12.2015: Die Kultusministerkonferenz und die VG Wort einigen sich auf eine Verlängerung der Pauschalzahlung bis Ende 2016
  • 05.10.2016: Die Kultusministerkonferenz, der Bund und die VG Wort einigen sich auf einen neuen Rahmenvertrag
  • November 2016: Die Hochschulrektorenkonferenz lehnt gemeinschaftlich den Rahmenvertrag ab
  • Anfang Dezember: Petition gegen die „Versetzung der Hochschulen ins prädigitale Zeitalter„, die mit 89.000 Stimmen unterstützt wird
  • 02.12.2016: An der Bauhaus-Universität wird ein Informationsschreiben an die gesamte Hochschule geschickt, die vor der Schließung der digitalen Semesterapparate warnt
  • 23.12.2016:  Entwarnung – Kultusministerkonferenz, Hochschulrektorenkonferenz und VG Wort einigen sich auf eine Verlängerung bis September 2017.

Beitrag von Johanna Siegemund

Bild: Aurimas | Flickr | CC BY-ND 2.0