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Die Anmeldung als Doktorand/Doktorandin ist in der Promotionsordnung geregelt. Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und der Einreichung eines beabsichtigten Themas, eines aktuellen Lebenslaufs, eines Exposés und einer Betreuungserklärung sowie einer Mentorenerklärung bei der Graduierungskommission, kann die Annahme als Doktorand/Doktorandin beantragt werden. Die Graduierungskommission entscheidet dann über die Annahme und die wissenschaftliche Betreuung des Doktoranden/der Doktorandin.

Die Anmeldung beziehungsweise Annahme ist von allgemeinen Bewerbungs- bzw. Semesterfristen unabhängig.