Die vom Bund bereitgestellte Bildungsprämie fördert für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevante Weiterbildungsmaßnahmen, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Eine Fördervoraussetzung ist, dass ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht überschritten werden darf.
Gefördert werden Angestellte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Mütter und Väter in Elternzeit sowie Berufsrückkehrer/innen.
Der Prämiengutschein kann die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken.
Weitere Informationen und Beratungsstellen in Ihrer Region finden Sie auf der Website der Bildungsprämie.
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