Die meisten unserer Studierenden arbeiten in Vollzeit.
Der Umfang der belegten Module ist jedoch von Person zu Person recht unterschiedlich. Die in der Grafik angegebenen Stunden entsprechen dem mittleren Arbeitsaufwand, den die Teilnehmer für die Lehrveranstaltung aufbringen müssen. 1 Leistungspunkt entspricht dabei durchschnittlich 30 Stunden Arbeitsaufwand für die Studierenden. Der tatsächliche individuelle Aufwand kann dabei jedoch nach Vorwissen und Lerngewohnheiten schwanken.
Aus den Modulplänen können Sie die ungefähre Lernzeit, für einen Abschluss entnehmen. Einige Stunden davon sind auch Präsenzanteil. Unsere Semester dauern im Schnitt 22 Wochen. Für ein Zertifikatsstudium können Sie mit ungefähr 8 Stunden Lernzeit pro Woche rechnen, für das Masterstudium mit ungefähr 15-20 Wochenstunden. Der Zeitaufwand hängt allerdings auch immer von den jeweiligen Vorkenntnissen und den Lerngewohnheiten ab.
Das Studium beginnt mit einer Präsenzphase von Freitagmittag bis Samstagnachmittag. Zum Semesterende gibt es dann noch mal einmal eine ähnliche Präsenzphase für die Klausuren.
Je nach Lehrveranstaltung können noch Workshops oder Praktika eingeplant sein. Diese dauern dann zwischen 1 und 3 Tagen.
Die Anzahl der Präsenztage hängt stark von dem angestrebten Abschluss und der Fächerkombination des jeweiligen Semesters ab. Belegen Sie den kompletten Masterstudiengang in der Regelstudienzeit so rechnen Sie bitte mit 6-8 Präsenztagen pro Semester.
Die Präsenzen werden i.d.R. so geplant, dass sie pro Präsenzphase jeweils einen Samstag enthalten.
Die Präsenzen sind Pflichtveranstaltungen.
Sollten Sie zur Einführungspräsenz verhindert sein, können Sie mit dem Studium erst ein Semester später beginnen.
Sollten Sie zu einer Praktikumspräsenz verhindert sein, müssen Sie diese im nächsten Turnus nachholen. Beachten Sie dabei bitte, dass die Lehrveranstaltungen i. d. R. nur im Sommer- oder im Wintersemester angeboten werden. Ein Nachholen ist daher erst wieder ein Jahr später möglich.
Sollten Sie zu einer Prüfungspräsenz verhindert sein, so können Sie auf andere Prüfungstermine ausweichen, die mehrmals pro Semester angeboten werden. Sprechen Sie das dann bitte mit der Studiengangkoordination ab.
Da es sich beim Masterstudiengang "Methoden und Materialien zur nutzerorientierten Bausanierung" um einen weiterbildenden Master handelt, muss immer mindestens 1 Jahr Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Der Studiengang kann in verschiedenen Varianten studiert werden, je nach Ihren Voraussetzungen:
Sie können auch fehlende LP über zusätzliche Module erwerben, die Sie z.B. im Studiengang "Bauphysik und energetische Gebäudeoptimierung", im Studiengang "Wasser und Umwelt" oder einem anderen akkreditierten Studiengang erwerben.
Die Lösungen sind in den meisten Fällen immer sehr individuell. Bitte sprechen Sie uns für eine persönliche Beratung an, damit wir eine auf Ihre speziellen Randbedingungen abgestimmte Lösung finden.
Alle Teilnehmer am Masterstudiengang und am Zertifikat werden als Studierende eingeschrieben.
Es ist nicht möglich sich jederzeit in alle Lehrveranstaltungen einzuschreiben.
Die verschiedenen Lehrveranstaltungen sind aufgeteilt auf ein Sommer- und ein Wintersemester. Sie können daher auch immer nur zu dieser Zeit belegt werden.
Eine Ausnahme bildet die Lehrveranstaltung "Schadensanalyse", welche im Sommer- und im Wintersemester angeboten wird. Außerdem werden Lehrveranstaltungen dann zusätzlich angeboten, wenn eine hohe Nachfrage besteht. Wenn Sie daher an einer bestimmten Lehrveranstaltung interessiert sind, sprechen Sie uns an!
Das Masterstudium und die Zertifikate starten regulär im Wintersemester.
Quereinstiege im Sommersemester sind bei entsprechenden Eingangsvoraussetzungen bzw. bei entsprechender Nachfrage ebenfalls möglich. Sprechen Sie uns an, um einen individuellen Studienplan für Sie zu besprechen.
Ja. Es gibt zwar eine Regelstudienzeit, grundsätzlich können aber immer auch individuelle Pläne erstellt werden. Sprechen Sie uns an!
Bei Vorliegen der entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen ist ein Wechsel während des Studiums möglich. Sprechen Sie uns an, um einen individuellen Studienplan für Sie zu besprechen.
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal der Bauhaus-Universität Weimar unter:
https://weimar.gomovein.com/locallogin/5873933e547cd0744f8b4567/deu
Auf dem Bewerbungsportal bekommen Sie zum Abschluss Ihrer Bewerbung eine Liste mit den Unterlagen, die Sie einschicken müssen. In den meisten Fällen sind das:
Grundsätzlich ist auch für das Zertifikatsstudium ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss nachzuweisen. Bei besonderer fachlicher Eignung kann von dieser Regelung abgewichen werden. Bitte sprechen Sie uns an zu den Möglichkeiten.
Ja, dies ist in begrenztem Umfang möglich. Die Anerkennung erfolgt nach einer Gleichwertigkeitsprüfung im Einzelfall. Bitte sprechen Sie uns an.
Nein. Sie erhalten jeweils zu Semesterbeginn eine Rechnung über die Lehrveranstaltungen, die Sie in dem jeweiligen Semester belegen. Ratenzahlungen sind nach Rücksprache möglich. Bildungsgutscheine werden anerkannt.
Derzeit gibt es keine internen Stipendienangebote. Mithilfe des Stipendienlotsen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie sich über deutschlandweite Stipendienprogramme informieren.
Studienkosten, wie Studien- und Semestergebühren, Lehrmaterial, IT-Ausstattung und Fahrtkosten können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
In zwölf Bundesländern ist nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) die Gewährung von Bildungsurlaub möglich. Das bedeutet: Der/die Arbeitgeber/-in gewährt auf Antrag bezahlten Urlaub, ohne jedoch die Kosten der Bildungsmaßnahme zu übernehmen. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beläuft sich i. d. R. auf zehn Arbeitstage für einen Zeitraum zweier aufeinander folgender Kalenderjahre. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Bildungsfreistellung ist, dass Sie in einem Bundesland arbeiten, in dem ein Bildungsfreistellungsgesetz besteht und dass die betroffene Bildungsmaßnahme in diesem Bundesland anerkannt ist.
Einige Bundesländer vergeben direkte Bildungs- oder Qualifizierungsschecks für die berufliche Weiterbildung. Außerdem haben einige Bundesländer Programme, mit denen Unternehmen gefördert werden, die in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten investieren. Bitte informieren Sie sich hier entsprechend Ihres Arbeitsortes, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen können.
Die vom Bund bereitgestellte Bildungsprämie fördert für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevante Weiterbildungsmaßnahmen, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Eine Fördervoraussetzung ist, dass ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht überschritten werden darf. Gefördert werden Angestellte (auch in Elternzeit), Selbstständige, mithelfende Familienangehörige sowie Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen. Der Prämiengutschein kann die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken. Weitere Informationen und Beratungsstellen in Ihrer Region finden Sie auf der Website der Bildungsprämie.
Dies ist in den meisten Fällen möglich, sofern noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Wegen der für Einzelveranstaltungen geltenden Preise informieren Sie sich bitte bei der Fachstudienberatung.
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