Tenure-Track-Professur
Der Karriereweg Tenure-Track-Professur an der Bauhaus-Universität Weimar
Was bedeutet Tenure-Track?
Tenure-Track bedeutet, dass mit der Ausschreibung einer befristeten W1-Professur (Juniorprofessur) eine verbindliche Entwicklungszusage verknüpft ist: die Perspektive der Berufung auf eine unbefristete höherwertige Professur.
Wie kann ich mich bewerben?
Indem Sie uns Ihre Bewerbung auf ausgeschriebene Tenure-Track Stellen schicken. Bitte prüfen Sie auch die Einstellungsvoraussetzungen des Thüringer Hochschulgesetz (§ 89). Nähere Informationen zum Berufungsverfahren finden Sie in der Berufungsordnung.
Was ist meine Rolle als Tenure-Track-Professor*in?
Als W1 Professorin bzw. Professor nehmen Sie selbstständig Ihre Aufgaben in Forschung bzw. Kunst und Lehre wahr. Das bedeutet konkret:
- Arbeiten an der wissenschaftlichen Profilierung
- Lehren mit einem reduzierten Deputat
- Betreuen von Abschlussarbeiten und Promotionen
- Leiten des Teams der Professur
- Wahrnehmen von Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung
- Weiterqualifizieren für die Lebenszeitprofessur
Als Juniorprofessorin bzw. Juniorprofessor gehören Sie zur Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Dies gilt insbesondere für die Vertretung in den universitären Gremien (Thüringer Hochschulgesetz § 21).
Sie führen die akademische Bezeichnung Professorin bzw. Professor mit der Maßgabe, dass in geeigneter Weise auf den Status als Juniorprofessorin oder Juniorprofessor hingewiesen wird. Nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis darf diese akademische Bezeichnung nicht weitergeführt werden (Thüringer Hochschulgesetz § 98).
Wie funktioniert das Tenure-Track Verfahren?
Als Tenure-Track Professor*in werden Sie zunächst auf einer W1 Professur befristet eingestellt. Nach einer erfolgreichen Zwischenevaluation, meist nach drei Jahren, und der Tenure-Evaluation, die i.d.R. im 6. Jahr stattfindet, erfolgt die Entfristung auf eine W3 Professur.
Die Zwischenevaluation und die Evaluation unterliegen einem kriteriengeleiteten Verfahren auf der Grundlage der Entwicklungszielvereinbarung. Sowohl das Verfahren als auch die Kriterien sind in der Tenure Track Satzung der Bauhaus-Universität Weimar festgelegt.
Sollte die (Zwischen-)Evaluation nicht die Bewährung feststellen, werden Sie in einem Übergangsjahr bei der Neuausrichtung Ihres Profils unterstützt.
Wie unterstützt mich die Universität beim Erreichen meiner Entwicklungsziele?
Neben einer angemessenen Ausstattung unterstützt Sie die Bauhaus-Universität Weimar durch jährliche Feedbackgespräche mit ihrem Dekan zu Ihren Entwicklungszielen sowie dem Qualifizierungs- und Entwicklungsprogramm BauhausTrack, das persönliche Beratung, Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote umfasst.
Welches Gremium ist zuständig für die Zwischen-/ Endevaluation?
Für die Zwischenevaluation ist die Graduierungskommission Ihrer Fakultät zuständig. Das Verfahren wird vom Dekanat eingeleitet. Sie verfassen dafür einen Selbstbericht zu Ihrer Entwicklungszielvereinbarung, die Graduierungskommission holt Gutachten ein und bereitet den Fakultätsratsbeschluss vor. Das Präsidium entscheidet auf Empfehlung des Fakultätsrats über die Verlängerung der Junior-Professur (§ 4 Tenure-Track-Satzung).
Für Ihre Evaluation wird eine Evaluierungskommission gebildet, ähnlich einer Berufungskommission. Sie bewertet ihre fachliche, pädagogische und persönliche Eignung und bereitet dazu einen Fakultätsratsbeschluss vor. Die Kommission holt dafür Gutachten ein und lädt Sie zu ein zu einem hochschulöffentlichen Vortrag und einem Kommissionsgespräch ein. Das Präsidium entscheidet auf der Grundlage der Empfehlung des Fakultätsrats, der Stellungnahme des Senat und ggf. weiterer Gutachten über die Entfristung der Professur (§ 5 der Tenure-Track-Satzung).
Wie geht es nach einer positiven Tenure-Evaluation weiter?
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Tenure-Evaluation führt der Präsident gemeinsam mit dem Kanzler und dem/der Dekan*in ein Gespräch mit Ihnen zur künftigen Entwicklung und Ausstattung der Professur. Das Dezernat Personal leitet das förmliche Ernennungsverfahren ein. Die Ernennung erfolgt mit der Übergabe der Ernennungsurkunde durch den Präsidenten (vgl. § 5 Abs. 11 Tenure-Track-Satzung).
Was passiert im Falle einer negativen Evaluation?
Sollte die Zwischen- bzw. Tenure-Evaluation nicht die Bewährung als Hochschullehrer*in bzw. die Berufungsfähigkeit feststellen, werden Sie in einem Übergangsjahr bei der Neuausrichtung Ihres Profils unterstützt (§ 5 Abs. 12 4 Tenure-Track-Satzung).
Kann ich meine Entwicklungsziele im Verlauf der Junior-Professur verändern?
Ja, nach der Zwischenevaluation können Entwicklungsziele im Einvernehmen mit der Fakultät und dem Präsidium verändert werden.
Kann ich mich als Juniorprofessor*in beurlauben lassen?
Ja, eine Beurlaubung ist möglich aus Gründen, die im dienstlichen oder öffentlichen Interesse liegen oder aus wichtigen persönlichen Gründen, sofern dienstliche Interessen nicht entgegenstehen (vgl. § 67 ff. Thür. Beamtengesetz).
Das Dienstverhältnis kann auf Antrag in dem Umfang verlängert werden, in dem Sie beurlaubt worden sind; die Verlängerung darf zwei Jahre nicht überschreiten (vgl. § 97 Abs. 4 ThürHG). Dafür ist ein formloser Antrag auf dem Dienstweg an den Präsidenten zu richten. Auch der Beginn der Zwischenevaluation bzw. Evaluation kann entsprechend verschoben werden. Es ist empfehlenswert, dies zugleich mit der Beurlaubung zu beantragen.
Wie wirken sich Elternzeiten, Beurlaubungen oder Teilzeitphasen auf mein Tenure-Verfahren aus?
Aufgrund von Elternzeiten und Beurlaubungen bzw. Teilzeitphasen, aber auch bei Verlängerungsjahren kann sich auf Antrag der Start der Zwischenevaluation bzw. Evaluation verschieben.
Wie kann ich die Juniorprofessur mit meinen Care-Aufgaben vereinbaren?
Viele Tenure-Track-Professor*innen haben zugleich auch Care-Aufgaben. Besprechen Sie mit uns welche Rahmenbedingungen für Sie wichtig sind, um Beides zu vereinbaren: Ob Eltern- und oder Teilzeit-Phasen oder auch eine zusätzliche Verlängerung der Tenure-Track-Phase - bis zu zwei Jahre pro Kind sind möglich (§ 6 Tenure-Track Satzung). Wir beraten bei Bedarf auch zu Betreuungsmöglichkeiten, Unterstützung im Alltag und sorgen für eine gute Vernetzung.
BauhausTrack Programm
Qualifizierung und Entwicklung fördern
Mit dem BauhausTrack unterstützt die Bauhaus-Universität Weimar Sie als Juniorprofessorin, Juniorprofessor, Nachwuchsgruppenleiter*in oder Postdoc individuell auf Ihrem Weg zur Professur.
Individuelle Beratung und Coaching
Startgespräche
Wir sorgen für ein gutes Ankommen und eine schnelle Vernetzung innerhalb der Universität. Wir unterstützen Sie dabei die Kompetenzen und Ressourcen zu aktivieren, die Sie für Ihre angestrebte Professur benötigen.
Im Halbzeitgespräch haben Sie die Möglichkeit die Passfähigkeit der Qualifizierungsangebote und ihren persönlichen Weg zur Professur zu reflektieren.
Verweisberatung
Bei allen konkreten Fragen und Herausforderungen in Forschung, Lehre und Verwaltung finden Sie für Ihre Fragestellungen und Herausforderungen die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Coaching
Sie haben zudem die Möglichkeit Ihre persönlichen Karrierethemen und Herausforderungen im Rahmen eines Kurzzeit-Coachings zu bearbeiten.
Workshops
In vielfältigen überfachlichen Angeboten lernen Sie gemeinsam mit Ihren Peers Ihre Qualitäten als Wissenschaftsmanager*in kennen, erweitern Ihr Repertoire an Lösungsstrategien und steigern so Ihre Wirksamkeit.
Dafür steht Ihnen ein breites Spektrum an hochschulinternen Qualifizierungsangeboten zur Verfügung, die von den beteiligten Dezernaten und zentralen Einrichtungen angeboten werden. Sollte das Passende für Sie nicht dabei sein, sprechen Sie uns an!
Hier finden Sie alle BauhausTrack Workshopangebote im Überblick.
Mentoring
Als Junior-Professor*innen haben Sie zusätzlich Möglichkeit sich während ihrer Qualifikationsphase von erfahrene Mentor*innen und ihren Peers kollegial zu beraten:
Peermentoring
- uni-intern und im hochschulübergreifenden Online-Netzwerk
- besteht aus Kolleginnen und Kollegen in derselben Karrierephase
- Sie tauschen sich regelmäßig zu aktuellen Themen aus
- Sie laden nach Bedarf interne und externe Gäste ein
- Termine und Anmeldung: bitte schreiben Sie an Katharina Reinholdt
Tandem Mentoring
- bestehen aus einem Mentee und einer Mentorin bzw. Mentor
- im Fokus stehen hier persönliche und strategische Fragen zur Karriereplanung
- Mentorinnen und Mentoren können an den jährlichen Feedbackgesprächen im Dekanat teilnehmen
- Mentorinnen und Mentoren werden individuell vermittelt ausgehend von Ihren individuellen Wünschen und Entwicklungszielen
- an Gremien und Entscheidungsprozessen des Tenure-Verfahrens werden Mentorinnen und Mentoren nicht beteiligt
Mentor*innen im BauhausTrack
Die Ständige Tenure-Kommission
Die Ständige Tenure-Kommission berät gemäß das Präsidium bei der Ausschreibung, Besetzung, Personalentwicklung und Evaluation von Tenure-Track-Professuren. In dieser Funktion formuliert sie Empfehlungen zur nachhaltigen und qualitätsgesicherten Implementierung des Karrierewegs Tenure Track sowie zur Weiterentwicklung der entsprechenden Konzepte. Sie tagt mindestens einmal im Semester der (§9 Tenure-Track-Satzung).
Mitglieder:
Vorsitz: Prof. Peter Benz
Statusgruppe der Professor*innen: Prof. Dr. Mark Jentsch; Prof. Dr. Rebekka Ladewig
Statusgruppe der akad. Mitarbeitenden: Jacob Lammert
Statusgruppe der Studierenden: Göram Leeder-Kamanda
Beratend: Dr. Katharina Reinholdt, Viola Baser M.A.
Dr. Katharina Reinholdt
Referentin Tenure-Track-Programm