Studienstart und Service
Immatrikulation
Um Ihre Immatrikulation zum Wintersemester 2026/27 abschließend bearbeiten zu können, nutzen Sie bitte nach der Zulassung die Funktion "Online-Immatrikulation beantragen" im BAUHAUS.CAMPUSPORTAL 🡢
BITTE HALTEN SIE HIERFÜR FOLGENDE DOKUMENTE BEREIT:
- NACHWEIS KRANKENVERSICHERUNG
Bitte fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse "Meldegrund 10 für die Bauhaus-Universität Weimar" (Hochschulnummer: H0000493) an. Mit dieser Bestätigung meldet die Krankenkasse an die Universität, ob sie bei der Krankenkasse als selbständiges Mitglied versichert bzw. über die Eltern mitversichert sind, oder von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit wurden, z.B. aufgrund einer Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung. Sie können frei wählen, welche gesetzliche Krankenkasse diese Meldung für Sie übernehmen soll. - ÜBERWEISUNG DES SEMESTERBEITRAGS inklusive der Gebühren für die Erstausstellung der Chipkarte Thoska
- Exmatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
* Mit einer bedingten Zulassung mit "Nachreichung einer Feststellungsprüfung" wenden Sie sich bitte direkt an das Studienkolleg. Das nächstliegende Studienkolleg ist in NORDHAUSEN 🡢
* Für Bewerber*innen mit einer Zulassung für die folgenden Studiengänge ist grundsätzlich auch die Immatrikulation im darauffolgenden Semester möglich: Digital Engineering (Master), Human Computer Interaction (Master), Computer Science for Digital Media (Master), Bauingenieurwesen - Konstruktiver Ingenieurbau (Master), Umweltingenieurwissenschaften (Master), Management [Bau Immobilien Infrastruktur] (Master), Baustoffingenieurwissenschaft (Master), Medienwissenschaften (Master). Dazu loggen Sie sich bitte erneut über das Campus Portal ein und geben an, bereits eine Zulassung für das Vorsemester erhalten zu haben. Sobald diese Bewerbung formal eingegangen ist wird schnellstmöglich ein aktueller Zulassungsbescheid bereitgestellt.
* Für INTERNATIONALE STUDIERENDE: Bitte beantragen Sie erst nach Erhalt des Visums die Immatrikulation über das Bauhaus.CampusPortal. Nach bestandener Feststellungsprüfung wenden Sie sich wieder an uns um Informationen zur Immatrikulation zu erhalten.
Sobald Sie die Online-Immatrikulation abgeschlossen haben, erhalten Sie innerhalb weniger Werktage die Unterlagen zur erfolgten Immatrikulation und weitere Informationen zum Studienbeginn. Damit sind Sie ab 1. April (Sommersemester) oder 1. Oktober (Wintersemester) Studierende oder Studierender der Bauhaus-Universität Weimar.
Ihr Studierendenausweis thoska sowie Ihre Logindaten zur Nutzung der IT-Infrastruktur der Bauhaus-Universität Weimar werden Ihnen mit Ihren Immatrikulationsunterlagen postalisch zugesandt bzw. zu Semesterbeginn persönlich ausgehändigt.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start an der Bauhaus-Universität Weimar und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.
Nachweis der studentischen Krankenversicherungspflicht
Jeder Studierende muss krankenversichert sein. Das bedeutete, dass für die Immatrikulation an der Bauhaus-Universität Weimar eine gültige Krankenversicherung nachzuweisen ist. Keine Einschreibung ohne Nachweis des Krankenversicherungsstatus. Seit dem 01.01.2022 gilt an der Bauhaus-Universität Weimar das elektronische Studierenden-Meldeverfahren (SMV) der gesetzlichen Krankenversicherungen. Meldungen in Papierform können nicht mehr entgegengenommen werden.
Um Ihren Krankenversicherungsstatus nachzuweisen, gilt
- für Bewerber*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit: Bitten Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse, der Bauhaus-Universität Weimar (unsere Absendenummer H0000493 angeben) eine elektronische Meldung (M10) über Ihren Versicherungsstatus zu übermitteln, dazu kontaktieren Sie bitte Ihre gesetzliche Krankenkasse - je eher desto besser - Spätestens bis zum 30.09. muss die M10 vorliegen.
- Studierende, die ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln: Damit die nächste Rückmeldung reibungslos erfolgen kann, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel (M11). Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0000493 an.
- Privat versicherte Studierende in Deutschland wenden sich bitte an eine "beliebige" gesetzliche Krankenversicherung und lassen Sie sich ggf. von der Versicherungspflicht befreien. Sie können frei wählen, welche gesetzliche Krankenkasse diese Meldung übernehmen soll. Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0000493 an.
Hinweis: Die Befreiung wird für die gesamte Dauer des Studiums und kann nicht widerrufen werden.
- Internationale Studierende: Abhängig von Ihrem Heimatland und davon, ob Sie in einer gesetzlichen oder in einer privaten Krankenkasse versichert sind, treffen unterschiedliche Bedingungen für eine Krankenversicherung in Deutschland zu. Sollten Sie eine andere Art der Krankenversicherung besitzen, bei der es sich nicht um eine gesetzliche Krankenversicherung bei einer Krankenkasse in Deutschland handelt, muss diese von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland geprüft werden. Dies trifft auch für alle Krankenversicherungen zu, die Sie in Ihrem Heimatland möglicherweise im Vorfeld abgeschlossen haben. Wenden Sie sich VOR Immatrikulation - je eher desto besser - an eine beliebige deutsche Krankenversicherung und lassen Sie sich umfassend beraten.
Die Krankenkassen melden an die Hochschulen:
- Versicherungsstatus der Studierenden (M10)
- Beginn der Versicherung bei Krankenkassenwechsel (M11)
- Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge, automatische SPERRE für die Rückmeldung an der Bauhaus-Universität Weimar (M12)
- Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge durch den Studierenden, löst automatisch die Rückmeldesperre an der Bauhaus-Universität Weimar (M13)
Die Hochschule meldet an die Krankenkassen:
- Beginn des Studiums und den Tag der Einschreibung an der Bauhaus-Universität Weimar (M20)
- Ablauf des Semesters, indem oder mit Wirkung dessen Ablauf die Exmatrikulation erfolgt/erfolgte (M30)
Informationen zum Semesterbeitrag
WICHTIGE INFORMATION FÜR NEUE STUDIERENDE: Beachten Sie bitte, dass für alle Erstsemesterstudierenden und Neueinschreibungen zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag (338,20 Euro) eine einmalige Gebühr in Höhe von 20,00 Euro für den Studierendenausweis Thoska anfällt. Überweisen Sie daher bitte den Betrag in Höhe von 358,20 Euro. Sie können sich bis 30. September 2026 einschreiben. Hierfür beantragen Sie im BAUHAUS.CAMPUSPORTAL 🡢 die Immatrikulation und zahlen parallel dazu bitte den Semesterbeitrag ein.
Die Thoska-Gebühren (20 Euro) müssen nicht entrichtet werden bei Studiengangwechsel oder Wechsel von Bachelor zu Master innerhalb der Bauhaus-Universität sowie für Erasmus+-Studierende.
Für bereits immatrikulierte Studierende der Bauhaus-Universität Weimar beträgt der Semesterbeitrag im Wintersemester 2026/27 338,20 Euro und ist innerhalb der Rückmeldefrist (Zahlungseingang spätestens 31. August 2026) zu zahlen.
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus:
- 95,00 Euro Grundbeitrag Studierendenwerk
- 226,80 Euro Deutschlandsemesterticket
- 16,40 Euro Beitrag für den Studierendenkonvent inkl. Ticket für das DEUTSCHE NATIONALTHEATER WEIMAR 🡢 und Ticket für Museen und Sehenswürdigkeiten der KLASSIK STIFTUNG WEIMAR 🡢
- zusätzlich 20,00 Euro einmalige Gebühr für Studierendenausweis Thoska (gilt NUR für Erst- und Neueinschreibungen, NICHT bei Studiengangwechsel oder Wechsel von Bachelor zu Master innerhalb der Bauhaus-Universität Weimar und für Austauschstudierende z.B. über das Erasmus+-Programm)
Der Semesterbeitrag ist ggf. mit den Langzeitstudiengebühren sowie ggf. einer Säumnisgebühr auf das folgende Konto einzuzahlen:
Bauhaus-Universität Weimar
BIC: HELA DE FF 820
IBAN: DE52 8205 0000 3001 1113 13
Verwendungszweck: Name, Matrikelnummer bzw. vollständiger Name bei (bei Ersteinschreibungen an der Bauhaus-Universität Weimar)
Aus bestimmten Gründen können Sie von der Beitragspflicht befreit werden bzw. sich den Semesterbeitrag zurückerstatten lassen. Anträge auf Rückerstattung des Semesterbeitrages können nur beim Studierendenwerk Thüringen eingereicht werden. Diese müssen bis zum 30.9. für das kommende Wintersemester und bis 31.3. für das kommende Sommersemester abgegeben werden. Die Bearbeitung erfolgt entsprechend der Beitragssatzung des Studierendenwerks. Rückzahlungen nach Semesterbeginn sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Anträge auf Rückerstattung müssen persönlich in der INFOtake (Mensa, Erdgeschoss) gestellt werden.
Säumnisgebühr
Versäumen Sie die Frist der Einzahlung zur Rückmeldung bzw. Beurlaubung (Zahlungseingang spätestens am 31. August 2026 für das Wintersemester 2026), müssen Sie mit einer Exmatrikulation rechnen. Eine nachträgliche Rückmeldung/Beurlaubung ist nur möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Wird der Grund für eine Verspätung anerkannt, ist eine Versäumnisgebühr in Höhe von 20 Euro zu entrichten. Erst- und Neu-Immatrikulierte müssen keine Versäumnisgebühr bezahlen.
Thoska
Die Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte (thoska) ist der Studierenden- und Dienstausweis für die Weimarer Hochschulen.
Funktionen der thoska
Neben den folgenden Funktionen erhalten Sie bitte weitere Informationen zum Leistungsumfang der Thoska in Verbindung mit dem Semesterbeitrag HIER 🡢
- Studierendenausweis
- Dienstausweis
- Bibliotheksnutzerkarte
- Bezahlmedium in Mensen und Cafeterien sowie für kostenpflichtige Kurse (z.B. Sportkurse)
- Achtung! Die Thoska steht ab dem Wintersemester 2024 nicht mehr als Fahrausweis zur Verfügung (Bei Fragen in Zusammenhang mit dem "Deutschlandticket" erhalten Sie weitere Informationen unter dem folgenden Link: Semesterticket - Studierendenwerk Thüringen 🡢
- Zutrittsberechtigungskarte zu ausgewählten Gebäuden und Räumen (nach Freischaltung)
Gültigkeitsverlängerung der thoska
Die Gültigkeit (Validierung) Ihres Studierendenausweises kann jeweils zu Beginn eines neuen Semesters an den Selbstbedienungsterminals verlängert werden. Das Aufbuchen von Geldbeiträgen ist nur mit einer aktuell gültigen Thoska möglich.
Validierungsterminals:
- Marienstraße 15 b, (Foyer Mensa am Park)
- Universitätsbibliothek, Steubenstraße 6 (unteres Foyer)
- Campus.Office, Geschwister-Scholl-Straße 15 (Dienstag bis Donnerstag 10 – 14 Uhr)
Verlust der thoska
Jeder Verlust oder Defekt der thoska ist unverzüglich im Studierendenbüro (Campus.Office) zu melden. Bei Auffinden einer verloren gegangenen thoska, ist diese im Campus.Office (ggf. in den Briefkasten) oder an der INFOtake im Foyer der Mensa abzugeben.
Das Guthaben auf der verloren gegangenen Karte ist wie der Inhalt einer Geldbörse zu betrachten. Verliert man sie, ist leider auch das Geld weg. Guthaben defekter oder wiedergefundener Chipkarten werden auf Antrag dem Karteninhaber auf dessen Bankkonto überwiesen. Der Antrag ist mit der jeweiligen Karte in der INFOtake abzugeben.
Datenschutz
Im Chip wird nur das erforderliche Minimum an Daten gespeichert. Das erfolgt in voneinander getrennten Sektoren, die jeweils nur mit einem speziellen Schlüssel geöffnet werden können. Damit wird gewährleistet, dass für die jeweiligen Anwendungsfälle nur das Datenfeld ausgelesen werden kann, was für die Anwendung erforderlich ist. Es werden nur Nummern und Zahlen gespeichert.
Das sind Matrikel- bzw. Personalnummer Bibliotheksbenutzernummer Statusziffer und Gültigkeit. Die Statusziffer ist einstellig und gibt bei Bezahlvorgängen im Studentenwerk an, ob der Karteninhaber Studenten-, Mitarbeiter- oder Gästepreise, zu zahlen hat.
Der Chip kann von den Lesegeräten bis zu einer Entfernung von maximal 10 cm ausgelesen werden.
Kosten für die thoska
Studierende erhalten die thoska (Erstkarte) gegen eine einmalige Gebühr von 20 Euro. Bei Verlust oder schuldhafter Zerstörung der thoska wird eine Ersatzkarte im Campus.Office gegen eine Gebühr von 10 Euro ausgestellt.
Aufbuchen von Geldbeträgen
An den Auflade-Terminals kann mit der ec-Karte (und Bargeld) ein Geldbetrag auf die elektronische Geldbörse der thoska aufgeladen werden, min. 10, max. 200 Euro.
Standorte der Auflade-Terminals
- Mensa (EC und bar)
- Marienstraße 15a, Infothek (EC und bar, 10 – 15 Uhr geöffnet)
- Universitätsbibliothek, Steubenstraße 6 (oberes Foyer, nur EC)
Bezahlfunktion
Nach dem Aufbuchen eines Geldbetrages, kann bargeldlos bezahlt werden:
- für Leistungen des Studierendenwerks in Mensen und Cafeterien
- in der Universitätsbibliothek für Gebühren,
- für Kopieren, Drucken, Scannen
- für Kurse im Universitätssportzentrum (USZ) und Sprachenzentrum (SZ)
- für Material und Dienstleistungen
Online-Studienbescheinigung
Studienbescheinigungen des aktuellen Semesters können Sie sich online von jedem beliebigen Computer in erforderlicher Anzahl ausdrucken. Sie müssen dazu lediglich rückgemeldet oder beurlaubt sein und sich in das Studienportal-BISON, in welchem sich auch das Vorlesungsverzeichnis befindet, mit Ihrem Uni-Login anmelden. Auch Adressänderungen können auf diese Weise vorgenommen werden.
Anmelden in Weimar
Das Bürgerbüro in der Schwanseestraße 17 ist der erste Anlaufpunkt für Behördengänge. Öffnungszeiten und weitere Informationen finden Sie hier 🡢
Das Ummelden bei Umzug in eine neue Wohnung muss binnen einer Woche geschehen. Nach Verstreichen der Frist darf die Meldebehörde bei Anmeldung ein Bußgeld verhängen.
Zum Anmelden braucht man seinen Personalausweis und ein Meldeformular aus dem Bürgeramt.
Die Stadt Weimar gewährt Studierenden eine Prämie von 300€, wenn sie ihren Hauptwohnsitz nach Weimar verlegen. Weitere Informationen finden Sie hier 🡢
Jobben im Studium
Um das Studium zu finanzieren gibt es auch die Möglichkeit nebenher zu jobben. Beliebt sind die Tätigkeiten als studentische Hilfskräfte in den Fachbereichen und zentralen Einrichtungen an der Bauhaus-Universität Weimar. Beachten Sie dazu die STELLENAUSSCHREIBUNGEN 🡢 der Universität.
Weitere mögliche Jobangebote finden Sie in der Jobbörse vom CAREERS SERVICE 🡢 oder vom STUDIERENDENWERK THÜRINGEN 🡢 Prinzipiell steht es Ihnen frei so viel zu verdienen wie Sie wollen. Grenzwerte bestehen nur bei dem Erhalt sozialer Leistungen und Vergütungen wie z.B. BAföG oder Kindergeld. Bedenken Sie bitte, dass eine zu hohe Wochenarbeitszeit oder studienortferne Erwerbstätigkeiten die Studiendauer und ggf. die Studienleistungen beeintächtigen können.
Es gibt allerdings gesetzliche Vorgaben zu Einkommen und Beschäftigungszeiten, die Sie als Studierende beachten müssen. Bei den Beschäftigungszeiten besteht eine Obergrenze von 20 Stunden pro Woche, beim Einkommen existiert ein gesetzlicher Steuerfreibetrag von 12.348 Euro pro Jahr. Sollten Sie diesen Freibetrag überschreiten, kann sich dies auf verschiedene soziale Leistungen und Vergünstigungen, die Sie oder Ihre Familie in Anspruch nehmen (z.B. BAföG, Kindergeld, Steuerfreibeträge) Renten- und Sozialversicherung sowie Versicherungsbeiträge), auswirken. Genaue Auskünfte bekommen Sie bei der Allgemeinen Sozialberatung des STUDIERENDENWERKS THÜRINGEN 🡢
Auch sollten Sie bedenken, dass eine studienferne Erwerbstätigkeit in nicht geringem Umfang die Studiendauer beeinflusst und zusätzliche Zeit und Energie kostet. Ratsam sind fachspezifische Nebentätigkeiten, bei denen Sie zugleich praktische Erfahrungen für sich und Ihren späteren Berufseinstieg sammeln können.
Semesterbeginn und -ende
1.10.2026 – 31.3.2027
Vorlesungen bzw. Lehrveranstaltungen
12.10.2026 – 05.02.2027
Einführungswoche
05.10. – 09.10.2026
Feierliche Immatrikulation
14.10.2026
Projektpräsentationen und Einschreibung in die Lehrveranstaltungen, Module etc.
(Bitte die Fakultätsinformationen beachten.)
Vorlesungsfreie Zeiten
Weihnachten 21.12.2026 – 31.12.2026
Prüfungen
08.02. – 19.02.2027
(Bitte beachten Sie dazu die Informationen auf den Fakultätswebseiten.)
Rückmeldung Sommersemester 2027
01.01. – 28.02.2027
Semesterbeginn und -ende
01.4. – 30.9.2027
Vorlesungen
01.04. – 09.07.2027
Vorlesungsfreie Zeiten: Studienunterbrechungen/Feiertage
Ostern: 26.03. - 29.03.2027
Christi Himmelfahrt: 06.05.2027
Pfingsten: 16./17.05.2027
Hochschulinformationstag
12.06.2027
summaery 2027 – Die Jahresschau der Bauhaus-Universität Weimar
08.07. – 11.07.2027
Prüfungen
12.07. – 23.07.2027
(Bitte beachten Sie dazu die Informationen auf den Fakultätswebseiten.)
Rückmeldung zum Wintersemester 2027/28
01.06. - 31.08.2027
Bauhaus Summer School
August 2027
Campus.Office
Dezernat Studium und Lehre