"Für den öffentlichen Straßenraum gilt grundsätzlich, dass hier zunächst die zur Verfügung stehenden Flächen für regelkonforme Anlagen des fließenden Verkehrs einschließlich ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, für Aufenthaltsflächen und für erforderliche Stadtbegrünung zur Verfügung stehen. Mit Ausnahmen von Parkständen für mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Flächen für Liefer- und Ladeverkehr sollte das Parken von Kraftfahrzeugen vorrangig auf private Flächen verlagert werden."
Quelle: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR), Ausgabe 2023. Köln 2023
Mit ihrem Vortrag zum Parkraummanagement schuf die Verkehrsplanerin Petra Schäfer (Frankfurt University of Applied Sciences) den inhaltlichen Einstieg zur Diskussion über die Bedingungen des ruhenden Verkehrs in Deutschland. Als Leiterin des Arbeitsausschusses "Ruhender Verkehr" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) gab sie Einblicke in die Arbeit des Gremiums und seinen Gestaltungsmöglichkeiten.
Gemeinsam mit dem Publikum am Vortragsabend sowie den Teilnehmenden des Workshops am darauffolgenden Vormittag stellte Petra Schäfer fünf Thesen zum Umgang mit parkenden Fahrzeugen und deren Flächenverbrauch zur Diskussion. Hierbei wurde deutlich, dass die Nutzung des öffentlichen Raumes längst nicht nur eine Frage der Stadt- und Verkehrsplanung ist, sondern mehrdimensional betrachtet werden muss: Ist die Stadt für alle da? Warum sind Parkgebühren in Deutschland im europaweiten Vergleich so niedrig? Welche Verantwortung trägt die Verkehrsplanung und Gremien wie die FGSV für die Nutzung öffentlicher Flächen?
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