Architektur, B.Sc.
Über den Studiengang
Tragende Säule des Studiums ist der Entwurf im Rahmen des Kernmoduls: Hier entwickeln Sie - eng begleitet von Professor*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen - eigene architektonische Konzepte – von der ersten Idee bis zum ausgearbeiteten Projekt. Dabei bilden reale Aufgabenstellungen und interdisziplinäre Experimente die Grundlage für Ihre Entwürfe.
Begleitet werden die Entwürfe von Pflichtmodulen aus folgenden Bereichen: gestalterisch, technisch-konstruktiv, städtebaulich und theoretisch-historisch.
Konkret beschäftigen Sie sich mit:
- Nachhaltiges Bauen
- Baukonstruktion und Tragwerkslehre
- Städtebau und Landschaftsarchitektur
- Typologien und Architekturen der Gemeinschaft
- Architektur-, Bau- und Kulturgeschichte
- Bauphysik, Gebäudetechnik und Baustoffe
- Digitale Werkzeuge
- Bauökonomie
Dazu kommen Wahlpflicht- und Wahlmodule, in denen Sie eigene Schwerpunkte setzen.
Warum Architektur Studieren
Insgesamt 6 Fachsemester
Los geht es mit einem zweiwöchigen Einführungskurs. Danach durchlaufen Sie drei Studienjahre, die jeweils einen eigenen thematischen Schwerpunkt setzen – sichtbar vor allem in den Semesterprojekten, den sogenannten Kernmodulen.
Erstes Studienjahr
Sie lernen die Grundlagen des Gestaltens und Entwerfens (1. und 2. Kernmodul). Begleitend führen Pflichtmodule in Baukonstruktion, Tragwerkslehre, digitale Werkzeuge, Baustoffe sowie Architektur- und Baugeschichte ein. Im 2. Semester widmen Sie sich zusätzlich einem eigenen Modul zur Nachhaltigkeit.
Zweites Studienjahr
Im Zentrum stehen ein konstruktiver Entwurf (3. Kernmodul) und ein städtebaulicher Entwurf in Zusammenarbeit mit Studierenden der Urbanistik (4. Kernmodul). Dazu kommen Module in Tragwerken, Bauphysik und Gebäudetechnik, Geschichte und Theorie der Architektur, Städtebau und Landschaftsarchitektur, Typologien und Architekturen der Gemeinschaft sowie Bauökonomie.
Drittes Studienjahr
Das 5. Kernmodul ist für Ihre individuelle Vertiefung reserviert – in der Regel während des Auslandssemesters. Auch bei der Wahl weiterer Veranstaltungen des Auslandsstudiums können Sie Ihren Interessen nachgehen. Im 6. Semester beenden Sie Ihr Studium mit der Bachelorarbeit und einer Pflichtveranstaltungen zur Kunst- und Kulturgeschichte. Wahlpflicht- und Wahlmodule runden das letzte Semester ab.
Abschluss
Nach erfolgreichem Studienabschluss verleiht Ihnen die Fakultät Architektur und Urbanistik den akademischen Grad Bachelor of Science (B.Sc.).
Der Bachelor ist ein eigenständiger, berufsqualifizierender Abschluss. Gleichzeitig legt er die fachliche Grundlage für ein konsekutives Masterstudium.
Am Entwurf arbeiten Sie nicht allein: In den Kernmodulen begleiten Sie Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen eng mit direktem, persönlichem Feedback. Lehrende aus ganz unterschiedlichen Fachgebieten prägen Ihr Studium.
Die Studiengangsleitung liegt bei:
Prof. Johannes Kuehn
Professur Entwerfen und Baukonstruktion
Für die Zulassung
Für den Bachelor Architektur brauchen Sie die Allgemeine Hochschulreife oder einen vergleichbaren Abschluss. Zusätzlich weisen Sie Ihre fachspezifische Eignung in einem zweistufigen Eignungsfeststellungsverfahren nach. Das klingt bürokratischer als es ist: Wir wollen einfach wissen, ob wir zueinander passen.
Was in der ersten Stufe geprüft wird
- Ihre Abschlussnote (51 %)
- Bewerbungsschreiben und Lebenslauf (4 %)
- Eine studiengangsspezifische Berufsausbildung oder praktische Tätigkeit, sofern vorhanden (5 %)
- Ihre Lösung eines Tests zu kreativen und konstruktiven Fähigkeiten (25 %)
Erreichen Sie dabei mindestens 70 von 100 Punkten, ist Ihnen ein Studienplatz sicher. Bei 55 bis 69 Punkten laden wir Sie zu uns nach Weimar zur zweiten Stufe ein. Dort erwarten Sie ein Zeichentest (10 %) und ein persönliches Gespräch (5 %).
Ein architekturrelevantes Vorpraktikum von bis zu 12 Wochen ist zwar keine Pflicht, wird aber empfohlen und im Verfahren berücksichtigt.
Gut zu wissen
Auch ohne klassisches Abitur gibt es Wege ins Studium – etwa über eine berufliche Qualifikation. Sprechen Sie uns einfach an, die Fachstudienberatung Architektur hilft Ihnen weiter.
Leben Sie mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer chronischen Erkrankung? Sie können bis zum 22. Juni einen Nachteilsausgleich mit ärztlichem Attest für das Eignungsfeststellungsverfahren beantragen. Auch hier berät Sie die Fachstudienberatung Architektur gern.
Bewerbungen sind ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Eignungsfeststellungsverfahren
Unabhängig davon, ob Sie neu ins Studium starten oder von einer anderen Hochschule wechseln möchten, nehmen Sie an einem zweistufigen Eignungsfeststellungsverfahren teil. Ob wir bereits erbrachte Leistungen anerkennen, kann nach Ihrer erfolgreichen Bewerbung und Immatrikulation geklärt werden.
Das gehört in Ihre Bewerbung
- Der ausgefüllte Online-Bewerbungsantrag im Bauhaus.CampusPortal (das Portal öffnet jährlich Anfang April)
- Ein Bewerbungsschreiben zu Ihrer Studienmotivation und Ihrem Berufswunsch – maximal eine A4-Seite
- Ein tabellarischer Lebenslauf – maximal eine A4-Seite
- Ihre Lösung der Hausaufgabe zu kreativen und konstruktiven Fähigkeiten (wir veröffentlichen die Aufgabe jedes Jahr im Juni an dieser Stelle)
- Eine Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, bei Bedarf übersetzt (eine beglaubigte Kopie brauchen Sie erst zur Immatrikulation)
- Nachweise zu einer studiengangsspezifischen Berufsausbildung oder praktischen Tätigkeit, falls vorhanden
- Für internationale Bewerber*innen: ein Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse – DSH-2, TestDaF TDN 4, telc Deutsch C1 Hochschule oder DSD II (muss mit der Bewerbung eingereicht werden, eine vorläufige Zulassung ohne Sprachnachweis ist nicht möglich)
Reichen Sie alle Unterlagen (inkl. Lösung der Hausaufgabe) ausschließlich digital über das Portal ein. Bewerbungen per Post, Fax oder E-Mail können wir leider nicht berücksichtigen.
Bewerbungsfrist
Ihre Bewerbung muss bis zum 15. Juli, 23:59 Uhr, vollständig vorliegen.
Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens
Gegenstand des zweistufigen Eignungsfeststellungsverfahrens ist neben der Allgemeinen Hochschulreife der Nachweis Ihrer fachspezifischen Eignung. Die fachspezifischen Anforderungen sind erfüllt, wenn eine Gesamtpunktzahl von 70 der insgesamt 100 möglichen Punkte erreicht worden ist. Wurden in der ersten Stufe 55 bis 69 Punkte erzielt, laden wir Sie zu uns nach Weimar zur zweiten Stufe ein.
In der ersten Stufe wird geprüft:
- Ihre Abschlussnote (51 %)
- Bewerbungsschreiben und Lebenslauf (4 %)
- Eine studiengangsspezifische Berufsausbildung oder praktische Tätigkeit, sofern vorhanden (5 %)
- Ihre Lösung eines Tests zu kreativen und konstruktiven Fähigkeiten (25 %)
Erreichen Sie dabei mindestens 70 von 100 Punkten, ist Ihnen ein Studienplatz sicher. Bei 55 bis 69 Punkten laden wir Sie zu uns nach Weimar zur zweiten Stufe ein.
Zweite Stufe
Bewertet werden:
- ein Test zu kreativ-zeichnerischen Fähigkeiten und räumlichem Vorstellungsvermögen zu 10 % (die Aufgabenstellung wird vor Ort ausgegeben)
- ein Eignungsgespräch zu Ihrer Studienmotivation, Ihrer persönlichen Berufsqualifikation und zum Berufsbild zu 5 %
Die zweite Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens findet vor Ort in Weimar statt. Dafür ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig. Bei erfolgreichem Abschluss der ersten Stufe werden die Einladungen zur zweiten Stufe zeitnah per E-Mail verschickt. Diese findet in der Regel Ende Juli statt.
Für Sonder- und Härtefälle kann eine schriftliche Testaufgabe gestellt werden, die in einer bestimmten Frist zu bearbeiten ist und per E-Mail zugeschickt wird. Dies gilt auch für Bewerber*innen, deren Wohnsitz nicht in Deutschland ist und die aufgrund von Visa-Problemen nicht anreisen können. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an bewerbung_BSC[at]archit.uni-weimar.de .
Details zum Eignungsfeststellungsverfahren finden Sie in der Eignungsfeststellungsverfahrensordnung des Studiengangs.
Nachteilsausgleich
Leben Sie mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer chronischen oder psychischen Erkrankung, wie etwa AD(H)S, Bewegungsbeeinträchtigungen, chronische körperliche Erkrankungen, Legasthenie oder Seh-, Hör- und Sprechbeeinträchtigungen?
Wir berücksichtigen das bereits bei Ihrer Bewerbung.
Stellen Sie Ihren Antrag spätestens bis zum 22. Juni (Bewerbung zum Wintersemester) beziehungsweise 22. Dezember (Bewerbung zum Sommersemester) zusammen mit einem ärztlichen Attest. Sie können dabei auch eine bestimmte Form des Ausgleichs vorschlagen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Fachstudienberatung.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auch auf der Webseite der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der Bauhaus-Universität.
Immatrikulation
Die Immatrikulation in den Bachelorstudiengang Architektur kann erst erfolgen, wenn Sie das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich absolviert haben. Die Eignungsbescheide werden in der Regel ab Ende Juli verschickt. Der Eignungsbescheid ist nur für das Studienjahr der Bewerbung gültig.
Für die Immatrikulation sind folgende Unterlagen notwendig:
- der Nachweis über die bestandene Eingangsprüfung
- der Nachweis über eine gültige Krankenversicherung inkl. der dazugehörigen Meldeformulare der Krankenkasse
- der Einzahlungsbeleg über den Semesterbeitrag inklusive der Gebühren für die Erstausstellung der Chipkarte Thoska
- ggf. Exmatrikulationsbescheinigung bisher besuchter Hochschule(n)
Diese Unterlagen reichen Sie digital über das Bauhaus.CampusPortal ein.
Die Immatrikulationsfrist endet am 30. September. Detaillierte Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf den Webseiten des Studierendenbüros.
Nach dem Studium
Mit dem Bachelor Architektur haben Sie gelernt, architektonische Entwürfe und Konzept selbst zu entwickeln. Praktisches Arbeiten im Umfeld von Architekturbüros gibt Ihnen einen realistischen Einblick: Wie wird Architektur im Alltag realisiert? Welche Verantwortung tragen Architekt*innen gegenüber Umwelt, Gesellschaft, Geschichte und Auftraggeber*innen?
Möchten Sie weiterstudieren? Der Bachelor bereitet Sie ideal auf ein vertiefendes Masterstudium vor. Schauen Sie sich unsere anschließenden Masterangebote an!
Wichtig für den Berufseinstieg
Um sich als Architekt*in in die Architektenliste bei einer Architektenkammer einzutragen, brauchen Sie laut den Landesarchitektenkammern einen Masterabschluss im selben Fach plus in der Regel zwei Jahre Berufspraxis. Der Bachelor allein reicht dafür noch nicht aus. Informationen erhalten Sie bei den Landesarchitektenkammern.
Sie haben Fragen zum Studium, zur Bewerbung?
Dr. Katharina Fleischmann
Fachstudienberatung Bachelor Architektur
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Campus.Office
Allgemein Studienberatung
Prüfungsausschuss Bachelor Architektur