Gremien
Fakultätsrat
Mitglieder des Fakultätsrats
Professor*innen
Prof. Dr.-Ing. Sigrun Langner (Dekanin)
Jun.-Prof. Dr.-Ing. Grischa Bertram
Jun.-Prof. Dr.-Ing. Dorothee Rummel
Prof. Dr. -Ing. Daniela Spiegel
Prof. Jörg Springer
Prof. Dr.-Ing. Mona Mahall
Prof. Johannes Kuehn
Prof. Verena von Beckerath
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Dr. Manuela Klaut
Marie-Theres Weiß
Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung
Juliane Steffen
Dr. Katharina Fleischmann
studentische Vertreter*innen
Johann Schmidt
Victoria Fleischer
beratende Mitglieder (mit Antrags- und Rederecht, ohne Stimmrecht)
Prof. Dr.-Ing. Sigrun Langner (Dekanin, Vorsitz)
Dr. Anna Scheer (Fakultätsgeschäftsführung)
Aufgaben des Fakultätsrat
Der Fakultätsrat bildet das zentrale Gremium der Fakultät und spielt eine entscheidende Rolle in der akademischen Selbstverwaltung. Basis seiner Arbeit ist die Grundordnung der Bauhaus-Universität Weimar (siehe Grundordnung §18 u.a.). Die gewählten Mitglieder tagen regelmäßig, um über relevante Themen zu diskutieren und demokratische Entscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen beinhalten beispielsweise Studiengangentwicklungen, Ordnungen und Satzungen, strategische Personalentwicklung, Finanzierung oder auch Veranstaltungen / Öffentlichkeitsarbeit.
Fakultätsratssitzungen sind in der Regel fakultätsöffentlich, ausgenommen davon sind Tagesordnungspunkte zu Personalangelegenheiten.
Die Einladung zum nächsten Fakultätsrat und die Protokolle des öffentlichen Teils der vergangenen Sitzungen werden an dieser Stelle hochschulintern veröffentlicht.
Zusammensetzung des Fakultätsrat
Der paritätische Fakultätsrat setzt sich aus jeweils zwei Vertreter*innen jeder Statusgruppe zusammen: zwei Professor*innen, zwei Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung, zwei wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiter*innen sowie zwei Student*innen. Die Mitglieder werden durch die jeweiligen Statusgruppen gewählt, die Dauer der Amtszeit beträgt drei Jahre, bei den Studierendenvertreter*innen ein Jahr. Die Amtszeit beginnt üblicherweise im Oktober.
Für Entscheidungen, die Studium und Lehre betreffen, hat die Gruppe der Professor*innen gesetzlich eine Mehrheit. Daher ergänzt der erweiterte Fakultätsrat sich um fünf weitere gewählte Professor*innen als stimmberechtigte Mitglieder.
Sitzungstermine des Fakultätsrats
In der Vorlesungszeit treffen sich die Mitglieder monatlich, üblicherweise jeden 2. Mittwoch um 13.30 Uhr. Die Fakultätsräte tagen immer in der Woche nach den Senatssitzungen, um einen reibungslosen Verlauf der Entscheidungsprozesse zu gewährleisten. In der vorlesungsfreien Zeit kann es zu sogenannten »außerordentlichen Sitzungen« kommen, wenn aktuelle Themen unter Termindruck verhandelt werden müssen.
Die Termine der Fakultätsratssitzungen finden Sie im Veranstaltungskalender der Fakultät. Eine Teilnahme ist für Fakultätsangehörige nach Anmeldung möglich.
Fachschaftsrat
Fachschaftsrat Architektur und Urbanistik
Der FachschaftsRat Architektur und Urbanistik vertritt alle Bachelor- und Masterstudiengänge im Bereich Architektur und Urbanistik der Bauhaus-Universität Weimar und ist das Zentrum der studentischen Selbstverwaltung.
Er kümmert sich um studentische Belange, seien es Probleme mit der Studienorganisation, Professor*innen, Prüfungen. Seine Mitgliedern stehen für Fragen zur Verfügung und vertreten studentische Position gegenüber den Lehrenden.
Der Fachschaftsrat tagt normalerweise jede Woche. Über den Moodle-Raum der Fachschaft sind alle aktuellen Termine einzusehen. Ansonsten ist der Fachschaftsrat per Email oder auf Instagram zu erreichen.
Zu den verschiedenen Kommissionen und Beauftragten der Fakultät kommen Sie im Intranet.