Prüfungsbedingungen

Damit Ihre Studienleistung für das von Ihnen belegte Modul der »Bauhaus.Module« anerkannt wird, sind folgende Aspekte zu beachten.

 

Anerkennung im Rahmen des Wahlmodulbereichs

Die erbrachten Leistungen in den Lehrveranstaltungen und Projekten, die im Rahmen der »Bauhaus.Module« angeboten werden, können über den Wahlmodulbereich im eigenen Curriculum angerechnet werden. Machen Sie unbedingt von Ihrem Wahlbereich Gebrauch. Die erbrachten Studienleistungen werden Ihnen den Bestimmungen Ihrer Fakultät entsprechend anerkannt.

 

Learning Agreement bei ausgeschöpftem Wahlbereich

Haben Sie Ihren Wahlmodulbereich bereits ausgeschöpft, sollten Sie mit Ihrer Fachstudienberatung klären, ob die von Ihnen ausgewählte Veranstaltung im Wahlpflicht- oder Pflichtbereich angerechnet werden kann. Diese Vereinbarung zwischen Ihnen, Ihrer Fachstudienberatung und der/dem Lehrenden wird in Form eines Learning Agreement festgehalten. Das Learning Agreement, sowie eine Anleitung zum Vorgehen finden Sie in diesem Dokument.

 

Prüfungsleistung

Für die Lehrveranstaltungen der »Bauhaus.Module« gilt die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird. Die Prüfungsleistung innerhalb eines Moduls kann variieren, beispielsweise, da die Lehrveranstaltung als Projekt- und als Fachmodul ausgewiesen ist. Daher ist es notwendig, zu Beginn einer Veranstaltung die Voraussetzungen für die Teilnahme und die Prüfungsleistung mit der/dem Lehrenden zu klären.

Ansprechperson

Gudrun Kopf
Fragen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Tel.: +49 (0) 36 43/58 23 50
E-Mail: gudrun.kopf[at]uni-weimar.de

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