Antragstellung

Fragen zur Antragstellung

Studierende der Bauhaus-Universität Weimar, die eine Idee für eine interdisziplinäre Lehrveranstaltung haben, müssen einen Antrag beim Förderfonds "Bauhaus.Module" stellen. Hier finden Sie einige Hinweise, die Ihnen beim Ausfüllen der Antragsformulars helfen könnten. Die Reihenfolge der Fragen orientiert sich an der Struktur des Antragsformulars. 


Allgemeine Angaben

Warum benötigen Sie eine*n Mentor*in und was ist für die Zusammenarbeit wichtig?

Studentische Lehrende benötigen eine*n Mentor*in für die Durchführung ihres »Bauhaus.Moduls«. Eine entsprechende Mentoring-Zusage ist dem Förderantrag beizulegen.

Wichtig: Jede Professur darf nur einen Antrag eines »studentischen Bauhaus.Module« unterstützen.

Bei den »Studentischen Bauhaus.Modulen« handelt es sich um ein zusätzliches Lehrangebot, das fakultäts- und studiengangsübergreifend angelegt ist und als Studienleistung belegbar sein soll. Es muss damit den Anforderungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) im Sinne des Qualifikationsrahmens entsprechen, einen Kompetenzerwerb zum Ziel haben und diesen in klar benennbare Anforderungen formulieren.

Um die Anrechenbarkeit der »Studentischen Bauhaus.Module« zu sichern, müssen Leistungsanforderungen und Bewertungskriterien klar definiert sein. Hierfür benötigen Sie Unterstützung durch einen Mentor oder eine Mentorin aus dem Kreis der hauptamtliche Lehrenden der Bauhaus-Universität Weimar. Nur dieser Personenkreis kann die Meldung von Leistungspunkten am Ende des Semesters vornehmen und müssen daher die Konzeption, das Ziel und die Umsetzung der Lehrveranstaltung mit tragen.

Als Studentische Lehrende sind sie in vielfältiger Weise auf eine zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihren Mentor*innen angewiesen. Wählen Sie daher bitte sorgfältig und klären Sie mit potentiellen Mentor*innen folgende Punkte, bevor Sie die Mentoring-Zusage abschließen und Ihrem Antrag beilegen:

  • Abstimmung der Leistungsanforderungen der Lehrveranstaltung, differenziert nach Bachelor- und Masterstudiengängen
    Lehrveranstaltungen der »Bauhaus.Module« können sowohl Studierenden der Bachelor- als auch der Masterstudiengänge offen stehen. Dabei ist eine differenzierte Leistungsanforderung entsprechend den unterschiedlichen Qualifikationsziele zu definieren. Nähere Informationen dazu finden sich im Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse. 
     
  • Abstimmung zur Leistungsbewertung in der Lehrveranstaltung
    Welche Kriterien werden bei der Bewertung herangezogen?
    Wie engagieren sich die Mentor*innen bei der Leistungsbewertung?
    Wie können die verschiedenen fachlichen Voraussetzungen der Teilnehmenden berücksichtigt werden?
     
  • Abstimmung zu Begleitung während des Semesters
    Welche Rollen- und Aufgabenverteilung gibt es zwischen Mentor*in und studentischen Lehrenden während des Semesters? Was ist erforderlich? Was ist leistbar?

Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit zwischen Studentischen Lehrenden und ihren Mentor*innen bei der Vorbereitung des Semesterstarts. Eine sorgfältige und zuverlässige Abstimmung ist unabdingbar bei folgenden Punkten:

  • Terminplanung: Als studentische Lehrende konsultieren Sie Ihre*n Mentor*in bezügliche einer klugen Wahl der Veranstaltungstermine. Die Erfahrung von hauptamtlich Lehrenden ist hierfür besonders wertvoll.
     
  • Raumbedarf: »Studentische Bauhaus.Module« werden zusätzlich zum regulären Lehrbetrieb angeboten und bei der Vergabe von Seminar- und Veranstaltungsräumen hat die Grundlehre Priorität. Konsultieren Sie Ihre*n Mentor*in bezüglich geeigneter Räumlichkeiten und zuständiger Ansprechpersonen.
     
  • Bison-Eintrag: Das wichtigste Dokument einer jeden Lehrveranstaltung ist der Eintrag im Veranstaltungsverzeichnis Bison. Auf Grundlage dieses Eintrag entscheiden nicht nur interessierte Studierende, ob sie sich für die Veranstaltung anmelden oder nicht. Auch die Fachstudienberatungen entscheiden anhand des Bison-Eintrags, ob Veranstaltungen fakultäts- und studiengangsübergreifend im Wahl- oder Wahlpflichtbereich angerechnet werden können.
    Der Bison-Eintrag ist also mit besonderer Sorgfalt zu formulieren und sollte alle wichtigen Informationen enthalten, besonders zur Terminplanung und zum Veranstaltungsort.
    Der Bison-Eintrag muss in der Regel 1,5 Monate vor Semesterbeginn durch die Mentoring-Professur angelegt werden. Klären Sie daher bereits vorab, dass die Zusammenarbeit in diesem wichtigen Punkt zuverlässig funktioniert.
    Und schließlich sind die Mentor*innen als »zugeordnete Lehrpersonen« im Bison-Eintrag ihres „Studentischen Bauhaus.Moduls“ hinterlegt.
     
  • Moodle-Kursraum: Auch die Einrichtung eines Moodle-Kursraums ist in der Regel nur durch die zugeordnete Lehrperson, also Ihre*n Mentor*in, möglich.
     
  • Verträge und Vergütungen: Als Studentische Lehrende erhalten Sie eine Finanzierung durch den Förderfonds »Studentische Bauhaus.Module«. Mit diesen Mitteln wird ihre Anstellung als Studentische Assistenzen bei der Mentoring-Professur während der Durchführung Ihrer Lehrveranstaltung finanziert. Analog dazu werden alle Vertragsangelegenheiten, etwa Vereinbarungen zur Durchführung von Gastvorlesungen/Übungen oder Lehraufträge von der Mentoring-Professur geschlossen.

Angesichts der vielfältigen und intensiven Unterstützung, die sie während der Konzeption und Durchführung Ihres »Studentischen Bauhaus.Moduls« benötigen, lohnt es sich, bei der Wahl der Mentor*innen auf Vertrauen, Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit für die anstehende Zusammenarbeit zu achten.

Was ist der Unterschied zwischen „geöffneten Lehrveranstaltungen“ und „Bauhaus.Modulen“?

Im interdisziplinären Lehrangebot der Bauhaus-Universität Weimar unterscheiden wir zwischen „geöffneten Lehrveranstaltungen“ und reinen „Bauhaus.Modulen“. Beide Kategorien weisen Besonderheiten auf hinsichtlich der Teilnahmebedingungen und Anrechnungsmöglichkeiten über Fakultäts- und Studiengangsgrenzen hinweg.

„Geöffnete Lehrveranstaltungen“ sind regulärer Bestandteil des Pflichtcurriculums einiger Studiengänge, die zusätzlich für Studierende anderer Fakultäten und Studiengänge geöffnet werden. Die Teilnehmenden setzen sich also in der Regel aus zwei Gruppen zusammen:

  1. Eine Gruppe von Teilnehmenden kann oder muss die entsprechenden Lehrveranstaltungen absolvieren und kann diese automatisch im Pflicht- oder Wahlpflichtbereich anrechnen lassen.
  2. Die zweite Gruppe besteht aus interessierten Teilnehmenden anderer Fakultäten und Studiengänge. Diese Studierenden müssen mit ihren Fachstudienberatungen klären, ob sie die erbrachte Leistung im Wahl- oder Wahlpflichtbereich anrechnen lassen können. Dazu kann der Abschluss eines Learning Agreements notwendig sein.

Für „geöffnete Lehrveranstaltungen“ gelten folgende Regeln:

  1. Sie sind einer Professur, einer Fakultät und damit spezifischen Studiengängen und Modultypen zugeordnet.
  2. Es gelten die fakultäts- und studiengangsspezifischen Modalitäten für die Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldung (soweit vorhanden).
  3. Die verantwortlichen Lehrpersonen erbringen ihre Lehrleistung im Rahmen ihres Lehrdeputats und können dies entsprechend abrechnen.

„Bauhaus.Module“ sind kein regulärer Bestandteil des Pflichtcurriculums und werden als interdisziplinäre Lehrveranstaltungen konzipiert, sodass alle Teilnehmenden die gleichen Bedingungen vorfinden: Eine automatische Anrechnung im Pflicht- oder Wahlpflichtbereich ist nicht möglich. Alle Studierenden müssen mit ihren Fachstudienberatungen klären, ob sie die erbrachte Leistung im Wahl- oder Wahlpflichtbereich anrechnen lassen können. Dazu kann der Abschluss eines Learning Agreements notwendig sein.

Für „Bauhaus.Module“ gelten folgende Regeln:

  1. Sie sind einer Professur, einer Fakultät und einer verantwortlichen Lehrperson zugeordnet.
  2. Im Veranstaltungsverzeichnis ist der Eintrag „alle Studiengänge“ zugeordnet.
  3. Es gelten die Modalitäten der „Bauhaus.Module“ für die Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldung.
  4. Die verantwortlichen Lehrpersonen klären mit der zuständigen Fakultätsleitung, ob eine Anrechnung im Rahmen des Lehrdeputats möglich ist.

Details zur Antragstellung

Welche Veranstaltungsart eignet sich für mein »studentisches Bauhaus.Modul«?

Beim Blick in das Antragsformular fällt auf, dass eine ganze Reihe von Veranstaltungsarten gibt, zwischen denen Sie wählen können. Manche von ihnen — etwa Seminar und Vorlesungen — existieren in allen Fakultäten und Studiengängen. Andere Veranstaltungsarten gibt es nur an einzelnen Fakultäten, etwa Fachmodule, Integrierte Vorlesungen oder Studienmodule.

In der Wahl der Veranstaltungsart sind Sie nicht so frei, wie es auf dem ersten Blick scheint.

Entscheidend ist natürlich zunächst das Format Ihres didaktischen Settings für die Wahl der Veranstaltungsart — ein Seminar unterscheidet sich grundlegend von einer Vorlesung.

Darüberhinaus besteht ein Zusammenhang zwischen den zu erwerbenden Leistungspunkten (ECTS) und der Veranstaltungsart: In einem Workshop kann man 2 ECTS erwerben, ein Studienmodul umfasst immer 6 ECTS. Eine Übersicht zu den gängigen Veranstaltungsarten und den zugehörigen Leistungspunkten finden Sie unten.

Es gibt aber auch einen Zusammenhang zwischen Ihrer Mentoring-Professur und der Veranstaltungsart Ihres »studentischen Bauhaus.Moduls«: So kann eine künstlerisch-gestaltende Professur der Fakultät Kunst und Gestaltung ausschließlich »Fachmodule« anbieten, während »Wissenschaftliche Module« nur aus dem Kreis der Wissenschaftlichen Lehrgebiete der Fakultät angeboten werden dürfen.

Klären Sie also im Vorfeld der Antragstellung:

  1. Welches didaktische Setting soll ihr »studentisches Bauhaus.Modul« haben?
  2. Welchen Leistungsumfang soll die Veranstaltung haben?
  3. Welche Veranstaltungsarten darf Ihre Mentoring-Professur anbieten?
Welche Veranstaltungsgröße eignet sich für mein »studentisches Bauhaus.Modul«?

»Studentische Bauhaus.Module« sollten in der Regeln einen Umfang von höchstens 6 Credits (ECTS) haben.

Der Leistungsumfang einer jeden Lehrveranstaltung richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand, den die Teilnehmenden zur Erreichung der Lernziele aufwänden — dazu zählt nicht nur »Präsenzstudium« (also die Teilnahme an den einzelnen Sitzungen — analog, hybrid, digital) sondern auch das »Selbststudium« (also die Nachbereitung sowie die Erbringung des finalen Leistungsnachweises, etwa in Form einer Klausur, einer Hausarbeit oder einer künstlerischen Arbeiten.

Bei der Einführung des »European Credit Transfer and Accumulation System« (ECTS) ist die ArbeitsleistungArbeitsbelastung«) für einen Leistungspunkt (Credit) mit 25 bis 30 Zeitstunden festgelegt worden. 

Beispiel: Für eine Vorlesung mit 3 ECTS wird eine Arbeitsleistung zwischen 75 und 90 Stunden angenommen: Auf das Präsenzstudium entfallen davon etwa 22,5 Stunden (also die Teilnehme an 15 Vorlesungsterminen zu je 1,5 Stunden) und auf das Selbststudium etwa 67,5 Stunden (also die Nachbereitung der Vorlesungen und Vorbereitung auf die Abschlussprüfung).

Mit der Definition des Leistungsumfangs ist auch eine Erwartung an die Lehrleistung verbunden: Die Lehrleistung wird in Semesterwochenstunden (SWS) bemessen und umfasst jeweils eine Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten.

Beispiel: Bei einem Seminar mit 3 ECTS wird erwartet, dass Sie als Studentische Lehrende während der gesamten Vorlesungszeit (ca. 15 Wochen) wöchentlich 1,5 Stunden in der Lehrveranstaltung präsent sind. Das entspricht einer Lehrleistung von 2 SWS, also 2 × 45min. Bei 6 ECTS sind dies bereits 3 Stunden pro Woche, also 4 SWS à 45min.

Abschließend muss berücksichtigt werden, dass für die jeweilige Veranstaltungsarten eine spezifische Anzahl von ECTS vordefiniert ist. Diese Definitionen können zwischen Studien- und Prüfungsordnungen der verschiedenen Fakultäten und Studiengänge jedoch abweichen.

Beispiel: Ein »Workshop« hat in der Regel einen Umfang von 2 ECTS, während eine »Vorlesung« mit 3 ECTS absolviert wird. Eine »Integrierte Vorlesung« an der Fakultät Bauingenieurwesen hat einen Leistungsumfang von 6 ECTS, da sie sich aus einer Vorlesung (3 ECTS) und einer zugehörigen Übung (3 ECTS) zusammensetzt. Andere Format wie etwa das »Fachmodul« (6 ECTS) oder das »Wissenschaftliche Module« (6 ECTS) existieren ausschließlich an der Fakultät Kunst und Gestaltung, während das »Studienmodul« nur an der Fakultät Medien vorgesehen ist.

Creditsfür Lehrendefür Studierende
2 ECTS 
z.B. Workshops
1,3 SWS
= 1,3 SWS = 1,3 UE (45min) × 15 Wochen
= 17 Stunden/Semester 
2 ECTS à 30 Stunden
= 60 Stunden/Semester
3 ECTS
z.B. Seminar, Vorlesung, Tutorium, Übung
2 SWS 
= 2 SWS = 2 UE (45min) × 15 Wochen
= 22,5 Stunden/Semester 
3 ECTS à 30 Stunden
= 90 Stunden/Semester
6 ECTS 
z.B. Seminar, Integrierte Vorlesung,
Studienmodul, Fachmodul,
Wissenschafltiches Modul, etc.
4 SWS 
= 4 SWS = 4 UE (45min) × 15 Wochen
= 45 Stunden/Semester
6 ECTS à 30 Stunden 
= 180 Stunden/Semester

Die Festlegung der Leistungspunkte richtet sich also danach,

a) welche Arbeitsbelastung Sie von den Teilnehmenden für das Erreichen der Lernziele erwarten.
b) welche Kapazitäten Sie selbst für die Lehrleistung (also die Durchführung des Präsenzstudiums) haben und
c) nach dem vordefinierten Leistungsumfang (Modulgrößen) für bestimmte Veranstaltungsarten.

All dies hat Auswirkungen darauf, ob und wie Ihr »studentisches Bauhaus.Modul« über Fakultäts- und Studiengangsgrenzen hinweg angerechnet werden kann. Die wenigsten Probleme gibt es bei Veranstaltungen mit einem Umfang von 6 ECTS (also mit Seminaren, Fachmodulen, Wissenschaftlichen Modulen, Studienmodulen). Kleinere Formate mit 2 ECTS (Workshops) oder 3 ECTS (Übungen, Tutorien, Seminare) können in der Regel problemlos im Wahlbereich angerechnet werden, soweit vorhanden.

Halten Sie in jedem Fall Rücksprache mit Ihren Mentor*innen: Ihre Erfahrungen können Ihnen bei der Wahl des geeigneten Leistungsumfangs für Ihr »studentisches Bauhaus.Module« hilfreich sein.

Was ist ein »thematischer Schwerpunkt«?

Die »Bauhaus.Module« leben von den Ideen und dem Engagement der akademischen Lehrenden sowie der Studierenden, die mit ihren Themen das interdisziplinäre Lehrangebot mitgestalten möchten. Folglich setzt sich das Lehrangebot jedes Semester neu zusammen.

Gleichzeitig geht aus den Rückmeldungen von Lehrenden und Studierenden hervor, dass es Themen und Themenkomplexe gibt, die von fortdauerndem Interesse sind und mit größerer Zuverlässigkeit angeboten und behandelt werden sollten. Identifiziert wurden vier »thematischen Schwerpunkte« von wiederkehrendem Interesse:

  • Der Schwerpunkt»Social Transformation«behandelt Themen wie »Demokratie«, »Klimagerechtigkeit«, »Dekolonialisierung«, »Feminismus« oder »Antirassismus«.
  • Der Schwerpunkt»Critical Ecologies«umfasst Themen wie »Klimawandel« und »Ressourcenverteilung«, »Nachhaltigkeit« oder »Zukunft der Mobilität«.
  • Der Schwerpunkt »Radical Curiosity« diskutiert Ansätzen, die bestehende Denk- und Handlungsmuster hinterfragen und Szenarien einer lebenswerten Zukunft entwerfen.
  • Der Schwerpunkt »Co-creative Technologies« fokussiert Themen an der Schnittstelle von Mensch, Maschine und Umwelt, digitale Transformation der Gesellschaft, Artificial Intelligence oder Augmented Reality.
  • Diese »thematischen Schwerpunkte« dienen der Orientierung, nicht der Einschränkung ihrer Kreativität. Sollte für Ihre Lehridee »keine Zuordnung möglich« sein, resultieren daraus keine Nachteile für Ihren Antrag.

Finanzplanung

Wie kalkuliere ich die Personalkosten für studentische Lehrende/Assistenzen?

Studierende, die ein studentisches „Bauhaus.Moduls“ anbieten und durchführen möchten, erhalten eine Anstellung als studentische Assistenzen an der Mentoring-Professur. Die zugehörigen Kosten werden im Antragsformular unter „Finanzplanung“ und „Personalkosten für studentische Lehrende/Assistenzen“ beantragt.

Die Anzahl der beantragten Stunden richtet sich nach der „Größe“ der Lehrveranstaltung, also nach den angebotenen Leistungspunkten (ECTS). Die Anzahl der beteiligten studentischen Lehrenden findet keine Berücksichtigung. Zudem gelten unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen einerseits und Doktorand*innen bzw. PhD-Studierenden andererseits.

Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen: 1 ECTS = max 20 Stunden à 13,41€ (brutto)

3 ECTS = max. 60 Stunden = max. 804,60 € (brutto)
6 ECTS = max. 120 Stunden = max. 1.609,20 € (brutto).

Doktorand*innen und PhD-Studierende: 1 ECTS = max. 10 Stunden à 35,00€ (brutto)

3 ECTS = max. 30 Stunden = max. 1050,00 € (brutto)
6 ECTS = max. 60 Stunden = max. 2100,00 € (brutto)

Grundlage: Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen (Stand: 16.12.2020)

Wie unterscheide ich Gastvorlesungen/-übungen von Lehraufträge?

Gastvorlesungen/Gastübungen und Lehraufträge werden unterschieden nach dem Umfang der Leistungen, die die externen Referent*innen erbringen.

Gastvorlesungen/Gastübungen umfassen in der Regel einen zusammenhängenden Einzelbeitrag: einen Vortrag oder Input, die Gestaltung einer Lehreinheit (i.d.R. 90min) bis hin zu einem zweitägigen Workshop.

Für Gastvorlesungen/Gastübungen braucht es

  • die »Vereinbarung zur Durchführung einer Gastvorlesung/Gastübung« (G-001) (Link: de/en) und
  • die »Kontrollmitteilung« (K-003) (Link: de/en).

Die »Vereinbarung zur Durchführung einer Gastvorlesung/Gastübung« (G-001) wird zwei Mal unterzeichnet: Bevor der Beitrag geleistet wird, unterzeichnen »Auftraggeber« (Mentor*in/Professor*in/Mitarbeiter*in) und »Auftragnehmer« (externe*r Referent*in) die Vereinbarung. Nachdem der Beitrag geleistet wurde, bestätigt der »Fachvorgesetzte« (i.d.R. Mentor*in/Professor*in) die ordnungsgemäße Durchführung der Gastvorlesung/Gastübung). Erst nach dem die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt wurde, kann die Vereinbarung zur Abrechnung (an Anja Gehrcken) weitergegeben werden — zusammen mit der vom Auftragnehmer ausgefüllten Kontrollmitteilung.

Alle Unterschriften sind handschriftlich zu leisten, die Unterlagen können als Hardcopy oder Scan eingereicht werden.

Lehraufträge erstrecken sich in der Regel über einen längeren Zeitraum, beispielsweise über mehrere Veranstaltungseinheiten oder maximal über ein ganzes Semester.

Lehraufträge umfassen also einen umfangreichen Beitrag der externen Referent*innen. Für die Abrechnung braucht es

  • die »Erteilung eines vergüten Lehrauftrags« (L-002) (Link: de/en),
  • das »Datenblatt für die Lehrauftragserteilung« (L-005) (Link: de/en),
  • das »Prüfschema zum Lehrauftrag« (L-004) (Link: de/en),
  • die »Abrechnung eines Lehrauftrags« (L-001) und
  • die »Kontrollmitteilung« (K-003) (Link: de/en).

Die »Erteilung« (L-002), das »Datenblatt« (L-005) und das »Prüfschema« (L-004) müssen ausgefüllt und unterzeichnet werden, bevor der Lehrauftrag angetreten wird. Nach Ende des Lehrauftrags werden die drei Formulare zusammen mit der »Abrechnung« (L-001) und der »Kontrollmitteilung« (K-003) zur Abrechnung (an Anja Gehrcken) weitergegeben.

Alle Unterschriften sind handschriftlich zu leisten, die Unterlagen können als Hardcopy oder Scan eingereicht werden.

Wie kalkuliere ich die Kosten für Gastvorlesungen/-übungen oder Lehraufträge?

Gastvorlesungen/Gastübungen und Lehraufträge werden unterschieden nach dem Umfang der Leistungen, die die externen Referent*innen erbringen.

GASTVORLESUNGEN/GASTÜBUNGEN umfassen in der Regel einen zusammenhängenden Einzelbeitrag: einen Vortrag oder Input, die Gestaltung einer Lehreinheit (i.d.R. 90min) bis hin zu einem zweitägigen Workshop.

Wichtig: Bei der Kalkulation von Gastvorlesungen/Gastübungen wird nur die tatsächliche Präsenzzeit (analog/hybrid/online) zugrunde gelegt, jedoch nicht die Vor- oder Nachbereitungszeit. Bei der Kalkulation ist entsprechend die Dauer des Beitrags in Akademischen Einheiten (à 45min) anzugeben.

Die Höhe des Honorars ist der Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen (Stand: 16.12.2020) geregelt und richtet sich nach dem akademischen Abschluss der externen Referent*innen:

min. 25€/Stunde mit einem Bachelor/Master/Diplom-Abschluss,
min. 35€/Stunde mit Promotion,
min. 43€/Stunde mit Habilitation oder vergleichbarer Qualifikation, oder
bis 60€/Stunde in besonderen Fällen.

Beispiel 1: 60 Minuten Vortrag plus 30 Minuten Diskussion mit einer habilitierten Person:

= 2 Akademische Einheiten à 45 min à 43,00 €
= 86,00 € Vergütung

Beispiel 2: Zweitägiger Workshop mit je 6 Stunden mit einer Person mit Masterabschluss:

= 2 Tage à 8 Akademische Einheiten à 45min (= 6 Zeitstunden) à 25,00 €
= 400,00 € Vergütung

 

LEHRAUFTRÄGE erstrecken sich in der Regel über einen längeren Zeitraum, beispielsweise über mehrere Veranstaltungseinheiten oder maximal über ein ganzes Semester.

Wichtig: Bei der Kalkulation von Gastvorlesungen/Gastübungen wird nur die tatsächliche Präsenzzeit (analog/hybrid/online) zugrunde gelegt, jedoch nicht die Vor- oder Nachbereitungszeit. Bei der Kalkulation ist entsprechend die Dauer des Beitrags in Akademischen Einheiten (à 45min) anzugeben.

Die Höhe des Honorars ist der Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen (Stand: 16.12.2020) geregelt und richtet sich nach dem akademischen Abschluss der externen Referent*innen:

min. 25€/Stunde mit einem Bachelor/Master/Diplom-Abschluss,
min. 35€/Stunde mit Promotion,
min. 43€/Stunde mit Habilitation oder vergleichbarer Qualifikation, oder
bis 60€/Stunde in besonderen Fällen.

Beispiel: Lehrauftrag über ein gesamtes Semester (3 ECTS) für eine promovierte Person:

3 ECTS = 15 Wochen à 90 Minuten = 2 akademische Einheiten à 45 Minuten
= 60 Stunden à 35€
= 1.050 € Vergütung

Einen Lehrauftrag für ein gesamte Lehrveranstaltung mit 3 ECTS kann für eine*n promovierte*n Lehrbeauftragte*n einen Umfang von 1.050€ haben.

Wie kalkuliere ich die Reise- und Unterbringungskosten für externe Referent*innen

In machen Fällen reisen externe Referent*innen nach Weimar, um ihren Beitrag im Rahmen einer Gastvorlesung/Gastübung oder eines Lehrauftrags zu erbringen. Dafür können in begründeten Fällen Reise- und Übernachtungskosten beantragt werden.

Wichtig: Reise- und Übernachtungskosten werden nicht pauschal ausgezahlt. Nach Abschluss der Reise und nach Vollendung der Gastvorlesung/Gastübung oder des Lehrauftrags werden ausschließlich die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet. Falls sie über der beantragten Summe liegen, wird nur die beantragte Summe ausgezahlt; höhere Kosten werden nicht übernommen.

Bei der Kalkulation von Reisekosten gibt es einige Vorgaben:

  • Bahn/Bus: 2. Klasse
  • Flug: Economy Class
  • Auto: 0,30 € / Kilometer

Grundsätzlich handelt es sich bei der Kalkulation der Reisekosten also um eine Schätzung. Recherchieren sie beispielsweise die durchschnittlichen Kosten einer Zugfahrt und lassen Sie diese Summe in Ihren Antrag einfließen.

Bei der Kalkulation von Unterbringungskosten richtet sich nach dem Städtekatalog des Thüringer Reisekostengesetzes (Stand: 01.03.2020). Für eine Übernachtung in Weimar dürfen die Kosten max. 80,00 €/Nacht betragen.

Für die Kalkulation eines Frühstücks gibt es keine verbindliche Regelung und die Preise variieren je nach Unterkunft. Unser Tipp: Sollten das Frühstück im Zimmerpreis nicht enthalten sein, kalkulieren Sie ca. 15 bis 20 € pro Frühstück und achten Sie bei der Abrechnung darauf, dass Übernachtungs- und Frühstückskosten zusammen auf der Hotel-Rechnung stehen.

Ansprechpersonen

Ronny Schüler
Koordination Bauhaus.Module
Tel.: +49 (0) 36 43/58 12 63
E-Mail: bauhaus.module[at]uni-weimar.de