Forschen, planen, gestalten – für Stadt und Raum
Der M. Sc. Urbanistik verfolgt ein doppeltes Ziel: Einerseits werden wissenschaftliche Kenntnisse und Forschungsmethoden vermittelt, die Nachwuchskräfte zur Promotion befähigen. Darüber hinaus werden die jungen Fachleute qualifiziert, die in der anspruchsvollen Planungspraxis tätig sein werden und Städte, Landschaften und Regionen eigenverantwortlich und anspruchsvoll gestalten möchten – ob im Planungsbüro, in der Verwaltung, an der Universität oder in Forschungsinstitutionen im Bereich der Stadt-/Raumforschung und der Planungswissenschaften.
Der M.Sc. Urbanistik profitiert von der ausgeprägten Forschungsintensität der beteiligten Lehrstühle. So fließen die laufenden Ergebnisse der Nachwuchsforschergruppe „Soziale Wohnraumversorgung in wachsenden Stadtregionen: Stadtplanerische und rechtliche Perspektiven“, des DFG-Graduiertenkollegs „Identität und Erbe“ oder des Marie-Curie-Forschungsprojekts „Geschichte der europäischen Stadtplanung im 20. Jahrhundert“ mit in die Lehre ein.
Der Studiengang richtet sich an Absolvent*innen von Bachelor-, Diplom- oder ähnlichen Studiengängen im Bereich der räumlichen Planung – vornehmlich Urbanistik, Stadtplanung und Raumplanung – sowie weiteren raumbezogenen Studiengängen, wie Geografie und Architektur. Der Studiengang ist wissenschaftlich orientiert und deutschsprachig. Er ist am Institut für Europäische Urbanistik verankert. Die angebotenen Lehrveranstaltungen setzen sich inhaltlich aus den folgenden Lehrgebieten zusammen:
- Stadtplanung
- Raumplanung und Raumforschung
- Sozialwissenschaftliche Stadtforschung
- Denkmalpflege und Baugeschichte
- Städtebau
- Architekturtheorie
- Landschaftsarchitektur und -planung
persönliche Atmosphäre
Der Studiengang zeichnet sich durch ein besonders gutes Betreuungsverhältnis, das Arbeiten in kleinen Gruppen sowie eine persönliche Arbeitsatmosphäre aus, da höchstens 20 Studierende pro Jahrgang aufgenommen werden.
Studienstart ist der 1. Oktober des Jahres.
Es werden keine Studiengebühren erhoben, abgesehen vom üblichen Semesterbeitrag.
Die Regelstudienzeit des konsekutiven Master-Studienganges Urbanistik beträgt zwei (Regelfall) oder vier Semester, beginnend mit dem Wintersemester. In jedem Semester werden 30 LP erworben, beginnend mit dem Wintersemester.
Bewerber*innen mit einem Bachelor-Abschluss, der weniger als 240 Leistungspunkte umfasst, können über eine bedingte Zulassung mit fachlichen Auflagen fehlende Leistungspunkte an der Fakultät Architektur und Urbanistik erbringen.
Die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sind im Studienablaufplan sowie im Leistungskatalog der Studien- und Prüfungsordnung des Master-Studiengangs Urbanistik geregelt.
Masterarbeiten
Die Masterarbeit ist die Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschließt. Sie soll zeigen, dass der/die Kandidat*in in der Lage ist, innerhalb einer dreimonatigen Bearbeitungszeit (siehe § 9 Abs. 6 der Prüfungsordnung) ein Problem aus der Urbanistik selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die wichtigsten Informationen über das Verfassen der Masterarbeit sind in einem Leitfaden zusammengefasst.
Nachteilsausgleich
Die Bauhaus-Universität Weimar berücksichtig die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer psychischen oder einer chronischen Erkrankung bereits bei der Bewerbung auf einen Studiengang. Zu diesen Beeinträchtigungen gehören z.B. AD(H)S, Bewegungsbeeinträchtigungen, chronische körperliche Erkrankungen (z.B. Morbus Crohn), Legasthenie, psychische Erkrankungen oder Seh-, Hör- und Sprechbeeinträchtigungen.
Beeinträchtigte Studieninteressierte haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren zu beantragen. Ein Nachteilsausgleich bedeutet nicht, dass die Antragstellenden Vorteile gegenüber anderen Studieninteressierten erhalten, sondern er schafft Bedingungen, welche die Nachteile, die für Beeinträchtige bestehen, ausgleichen.
Wenn Sie einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Anträge auf einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren sind spätestens zum 22. Juni einzureichen. Ihre Beeinträchtigung ist glaubhaft zu machen, hierzu wird meist ein ärztliches Attest oder in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Attest verlangt. Sie können eine bestimmte Form des Ausgleichs für das Eignungsfeststellungsverfahren vorschlagen. Den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte schriftlich, die Entscheidung dazu wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Webseite der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der Bauhaus-Universität: www.uni-weimar.de/de/universitaet/studium/beratungsmoeglichkeiten/studieren-mit-beeintraechtigung/ . Fragen zum Nachteilsausgleich beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung oder die Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist bis spätestens 22. Juni per Post zu schicken an:
Bauhaus-Universität Weimar
Fakultät Fakultät Architektur und Urbanistik
Institut für Europäische Urbanistik
D-99421 Weimar (Germany)
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studium ist ein überdurchschnittlich guter Abschluss B.Sc. im Studiengang Urbanistik oder ein vom zuständigen Prüfungsausschuss als inhaltlich vergleichbar anerkannter Hochschulabschluss bzw. Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie. Die Bewerbenden sollen im Regelfall 240 Leistungspunkte (LP) erfolgreich absolviert haben. Bewerber*innen mit einem Bachelor-Abschluss, der weniger Leistungspunkte umfasst als der Bachelor-Studiengang Urbanistik an der Bauhaus-Universität Weimar, können dennoch mit einer bedingten Zulassung mit fachlichen Auflagen im Masterstudium immatrikuliert werden.
Je nachdem, um welche Leistungen es sich handelt, können fehlende Leistungspunkte nachgeholt werden. Bei einem Bachelor-Abschluss mit 180 Credits sind beispielsweise 60 Credits während des Master-Studiums nachzuholen. Die Prüfungskommission kann ebenso außerhochschulisch erworbene Kompetenzen (praktische Tätigkeiten) als fehlende Leistung anerkennen. Die Zulassung setzt ferner voraus, dass die Eingangsprüfung für den Studiengang Urbanistik erfolgreich bestanden wird. Der zuständige Prüfungsausschuss kann auch inhaltlich vergleichbare Verfahren anderer Hochschulen als Ersatz anerkennen. Näheres regelt die Eignungsprüfungsordnung für den Studiengang Urbanistik (Siehe Anlage 1 der Studienordnung)
Sprachkenntnisse im Studium
Die Arbeitssprache im Masterstudiengang Urbanistik ist Deutsch. Studienbewerber*innen, die als Bildungsausländer zu betrachten sind und Deutsch nicht als Muttersprache beherrschen, müssen deshalb deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (DSH-1, TestDaF mit mind. 4 x TDN 3 oder ein gleichwertiger Abschluss), sofern sie nicht über den Hochschulabschluss eines deutschsprachigen Studienganges verfügen. Bewerber*innen sollten außerdem über englische Sprachkenntnisse verfügen, die sie befähigen, Texte normalen Schwierigkeitsgrades in dieser Sprache zu verstehen und wiedergeben zu können.
Bewerbungsfristen
Bewerbungszeitraum ist der 1. April bis zum 15. Juli des Jahres
Ausstehende Leistungsnachweise sind kein Hinderungsgrund für die Bewerbung.
Bewerben Sie sich bitte frühzeitig, denn Sie erhalten erst nach Eingang Ihrer Bewerbung eine Einladung zum Eignungsfeststellungsgespräch
Eignungsgespräche
Die Eignungsgespräche für den Master Urbanistik beginnen bereits am 15. Juli im Institut für Europäische Urbanistik in der Belvederer Allee 5.
Bewerbungsverfahren
Teil A:
Tabellarischer Lebenslauf, ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse (in Kopie) sowie ein Motivationsschreiben (maximal 1 Seite), welches Aussagen zum Berufswunsch und zur Studienmotivation enthält. (Wichtung 20 % = maximal 20 Punkte).
- Bitte füllen Sie Online-Bewerbungsformular aus.
- Bitte laden Sie dann die im Programm nötigen Unterlagen hoch:
- ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu Studien-, Praktikums- und Auslandserfahrung
- eine Kopie des Abschlusszeugnisses des Bachelorstudienganges Urbanistik oder eines gleichwertigen Abschlusses sowie das Diploma Supplement
- ein Motivationsschreiben (maximal 1 Seite), das den Studien- und Berufswunsch begründet
Teil B:
Ein Essay mit maximal 10.000 Zeichen. Hierbei sollen sich die Bewerber*innen zu einer stadtplanungs- bzw. stadtforschungsbezogenen Thematik ihrer Wahl oder zum Forschungsfeld der Urbanistik insgesamt äußern und persönlich Stellung beziehen. (Wichtung 25 % = maximal 25 Punkte)
Teil C:
Ein persönliches Eingangsgespräch zum Berufsbild und zur Studienmotivation sowie zur persönlichen Berufsqualifikation des Bewerbers (Wichtung 25 % = maximal 25 Punkte)
- Dokumentation bisheriger Arbeiten, vorzugsweise der Bachelor-Abschlussarbeit
- eine schriftliche Erklärung über die Autorenschaft der eingereichten Arbeiten (Eigenständigkeitserklärung).
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen ausschließlich digital über das Portal einzureichen sind. Eine Bewerbung per Telefax und E-Mail ist nicht zulässig.
Die Bewerbungsunterlagen werden nach dem „Absenden“ im Online Portal geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird die Einladung zum Eignungsgespräch über das Onlineportal versandt. Je nach Bewerbungseingang, kann die Einladung sehr kurzfristig erfolgen, daher ist eine rechtzeitige Bewerbung sinnvoll.
Die Arbeitssprache im Masterstudiengang Urbanistik ist Deutsch. Studienbewerber*innen, die als Bildungsausländer zu betrachten sind und Deutsch nicht als Muttersprache beherrschen, müssen deshalb deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (DSH-2 / C1, TestDaF mit mind. 4 x TDN 4 oder ein gleichwertiger Abschluss), sofern sie nicht über den Hochschulabschluss eines deutschsprachigen Studienganges verfügen.
Eignungsprüfung
Nach dem Eingang Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen findet Mitte Juli ein Auswahlgespräch statt, zu dem Sie rechtzeitig eingeladen werden. Für Bewerber*innen, die im Ausland leben oder denen die Anreise zum Eingangsgespräch nicht zu jedem Zeitpunkt zumutbar und möglich ist, kann der Prüfungsausschuss einen Ausweichtermin oder eine alternative Regelung zur Sicherstellung der Eignung festlegen.
Immatrikulation
Die Immatrikulation im Studiengang Master Urbanistik kann erst erfolgen, wenn die Eignungsfeststellung erfolgreich absolviert wurde. Die Eignungsbescheide werden zeitnah nach dem Eignungsgespräch verschickt.
Die Immatrikulationsfrist endet am 30. September.
Wenn Sie die Eignungsfeststellungsprüfung erfolgreich bestanden haben, schicken sie bitte folgende Unterlagen an das
Dezernat für Studium und Lehre
Bauhaus-Universität Weimar
Dezernat Studium und Lehre
Geschwister-Scholl-Straße 15
99423 Weimar
• den Nachweis über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung
• den Nachweis über eine gültige Krankenversicherung inkl. der dazugehörigen Meldeformulare der Krankenkasse
• die Kopie des Einzahlungsbeleges über den Semesterbeitrag
• die Exmatrikulationsbescheinigung, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule studiert haben.
Und nach dem Studium?
Der Master-Studiengang Urbanistik setzt seine Absolvent*innen in die Lage, entweder eine anspruchsvollere Tätigkeit in der Planungspraxis auszuüben oder in einer forschungs- oder bildungsorientierten Institution zu arbeiten. Das Programm ist so konzipiert, dass die Studierenden an die Promotionsreife herangeführt werden.
Konkrete Berufsziele liegen in folgenden Gebieten:
- Stadtentwicklung
- Stadtentwicklungspolitik
- Räumliche Planung
- Bildung und Wissensvermittlung
Viele Wege. Ein urbanistisches Profil.
Absolvent*innen arbeiten in Stadt- und Regionalplanungsämtern, kommunalen Verwaltungen sowie auf Landes- und Bundesebene, aber auch in privaten Planungsbüros, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen oder in der Politikberatung. Auch internationale Organisationen und Institutionen der europäischen und internationalen Stadtentwicklung bieten Tätigkeitsfelder für Urbanist*innen.
Sie haben Fragen zum Studium?
Dr. Caroline Kauert
Fachstudienberatung Bachelor und Master Urbanistik
Sie haben Fragen zur Bewerbung oder zum Eignungsverfahren?
Susan Schür
Bewerbung Master Urbanistik
Prof. Dr.-Ing. Barbara Schönig
Studiengangsleiterin Master Urbanistik
Fragen zur Immatrikulation?
Campus.Office
Allgemein Studienberatung