Prozesshaftigkeit als Moment künstlerischer Identitätsbildung

Neben Reflexion und Narration als konstituierende Momente von Identität wird diese durch die Prozesshaftigkeit als ein weiteres Merkmal bestimmt. Bereits Goffmann beschreibt in den 1970er Jahren Identität als soziales Konstrukt, das von außen definiert wird (Vgl. Hoffmann 1971). Sie ist in Rekurs auf Erikson entwicklungsabhängig und an bestimmte Phasen wie den Einfluss der sozialen Wirklichkeit gebunden und wird seit Keupp und Helsper in den 1980er Jahren als dynamischer Prozess anhaltend in Entwicklung befindlicher Teilidentitäten definiert (Vgl. Keupp 1988). Maset verhandelt im fachdidaktischen Diskurs der 1990er Jahre das Dividuelle* im Subjekt, um diese Prozesshaftigkeit unserer Identitäten und der in diesen begründeten Seh-, Wahrnehmungs- und Erkenntswege zu kontextualisieren (Vgl. Maset 1995).

*Der Begriff der Dividuation wird u.a. auch durch Michaela Ott von Gilbert Simondons philosophischer Auseinandersetzung mit dem Subjekt in seiner 'Individuation' abgeleitet im Sinne eines "nicht abschließbare(n) Gefüge(s) verschiedener (Teil)Individuationen von Einzelpersonen". (Ott 2015: 54)

Quelle

Dreyer, Andrea (2022): Kunstpädagogische Selbstvergewisserung professionell begleiten. In: Girt Oelschlegel / Elisabeth Sattler: Per EduArt. Kunstpädagogische Materialien für Studium und Schule, Heft 2, Hannover: Fabrico Verlag, S. 9

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beigetragen am 01.11.2024