Logo: Bauhaus-University Weimar
≡
  • Jump to main menu
  • Jump to page menu
  • Jump to breadcrumbs and menu
  • Jump to subpage menu
  • Jump to main content
  • Jump to contacts and information
  • Webmail
    • for students
    • for staff (OWA)
  • Course Catalogue
  • Message Boards
  • Login
  • DE
  • EN
Shortcuts
  • Webmail
    • for students
    • for staff (OWA)
  • Course Catalogue
  • Message Boards
  • Login
  • Academic Advising
  • BAUHAUS.JOURNAL ONLINE
  • Calendar
  • University Library
  • Language Centre
  • Sports Centre
  • International Office
  • Dining Menu
  • Emergency
  • Search people
  • DE
  • EN
Logo: Bauhaus-University Weimar Bauhaus-Universität Weimar
  • University
    • News+
    • Profile+
    • Structure
      • Presidential Board+
      • Committees+
      • Representative officers at the Bauhaus-Universität Weimar+
      • Departments+
      • Central University Facilities
        • Modernists Archive (University Archive)+
        • Bauhaus Research School
        • Diversity Department+
        • Equal Opportunity Office+
        • Start-Up Hub »neudeli«
        • Presidium’s Internal Audit Department
        • Service Center for Computer Systems and Communication+
        • Service Center for Facility Management+
        • Safety and Environmental Service Centre
          • Arbeitsschutz und Sicherheit
            • Arbeitsschutzorganisation
            • Notfälle, Unfälle und Erste Hilfe+
            • Gefährdungsbeurteilung+
            • Service Center for Security Management+
            • Beschaffung der Schutzausrüstung+
            • Vorfälle+
            • Brandschutz (Kopie 1)
            • Arbeitsschutz für Studierende
            -
          • Brandschutz+
          • Notfall
          • Psychological crisis intervention
          • Plans+
          • Erste Hilfe
          • Videoüberwachung
          -
        • Language Centre+
        • University Library+
        • University Strategic Development Office+
        • University Communications+
        • University Sports Centre+
        -
      • Scientific Facilities+
      • Associated Institutes+
      -
    • Studies+
    • Teaching+
    • International+
    • Research and Art+
    • Transfer+
    • Partners and Alumni+
    • Bauhaus100
    • Student Representative Committees+
    • Doctoral Council
    • Services+
    • Vimeo-Content TEst
    -
  • Architecture and Urbanism
    • News+
    • Profile+
    • Structure+
    • Studies+
    • Research and Art+
    • International+
    • Partners and Alumni+
    • Services+
    • Projekte
    +
  • Civil and Environmental Engineering
    • News+
    • Profile+
    • Structure+
    • Studies+
    • Research+
    • International+
    • Partners and Alumni+
    • Services+
    +
  • Art and Design
    • News+
    • Profile+
    • Studies+
    • Structure+
    • Research and Art
    • International+
    • Partners and Alumni+
    • Services+
    • Projekte+
    • Tagung »Beziehungskisten«+
    • Skizzenbuch »Bist Du Bauhaus?«
    +
  • Media
    • News+
    • Structure+
    • Studies+
    • Research+
    • International+
    • Partners and Alumni
    • 25-year anniversary
    • Services+
    +

nothing was found

WHAT WAS THE QUESTION?
  1. University
  2. Structure
  3. Central University Facilities
  4. Safety and Environmental Service Centre
  5. Arbeitsschutz und Sicherheit
  6. Arbeitsschutzorganisation
Contact and Information
  • Official Instagram account of the Bauhaus-Universität Weimar
  • Official LinkedIn account of the Bauhaus-Universität Weimar
  • Official Vimeo channel of the Bauhaus-Universität Weimar

Arbeitsschutzorganisation

Die Arbeitsschutzorganisation an der Universität regelt, wer für Sicherheit und Gesundheitsschutz zuständig ist und welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Sie stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsschutzgesetz) eingehalten werden, um Lehrende, Beschäftigte, Studierende und Gäste vor Gefahren zu schützen.

Verantwortung - Rechte und Pflichten

Präsident und Präsidium

Präsident und Präsidium

Der Präsident (verantwortliche und entscheidungsbefugte Person für den Arbeitsschutz) ist gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz sowie den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1) verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen. Er nimmt in diesem Zuständigkeitsbereich die aus Gesetzen, Verordnungen sowie berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und unternehmensinternen Regelungen resultierende Organisations-, Führungs- und Kontrollverantwortung wahr.

Das Präsidium ist als Leitungsgremium für die strategische Steuerung des Arbeitsschutzes der Universität zuständig.

Kontakt Geschwister-Scholl-Straße 8
99423 Weimar
Tel.: +49 (0) 36 43 / 58 11 11
E-Mail: praesident[at]uni-weimar.de
Aufgaben Strategische Steuerung
  • Festlegung der strategischen Ziele im Arbeitsschutz in Zusammenarbeit mit den Servicezentrum Sicherheit und Umwelt
  • Bereitstellung finanzieller und organisatorischer Ressourcen
  • Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen an der Universität in Zusammenarbeit mit den Servicezentrum Sicherheit und Umwelt
Rechtskonformität und Verantwortung
  • Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz.
  • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Beschlüsse zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Delegation von Verantwortung an Fachbereiche
Kommunikation und Sensibilisierung
  • Förderung einer Sicherheitskultur an der Universität
  • Regelmäßige Kommunikation zu Arbeitsschutzthemen
Notfallmanagement und Krisenprävention
  • Koordination von Notfall- und Krisenmanagementstrategien in Zusammenarbeit mit den Servicezentrum Sicherheit und Umwelt
  • Bereitstellung von Ressourcen zur Krisenbewältigung
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Notfalldiensten

Führungskräfte

Führungskräfte

Die Führungskraft (verantwortliche und weisungsbefugte Person für den Arbeitsschutz im Zuständigkeitsbereich) ist gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz sowie den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1) verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in ihrem Verantwortungsbereich sicherzustellen. Sie nimmt in diesem Zuständigkeitsbereich die aus Gesetzen, Verordnungen sowie berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und unternehmensinternen Regelungen resultierende Umsetzungs-, Überwachungs- und Fürsorgeverantwortung wahr.

AufgabenGefährdungsbeurteilungen
  • Sicherstellung der lückenlosen Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Strukturierte Analyse von Gefährdungen in Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
  • Bereitstellung von Ressourcen zum Erstellen der Gefährdungsbeurteilungen
  • Ableitung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
Kommunikation und Sensibilisierung
  • Förderung einer Sicherheitskultur im Zuständigkeitsbereich
  • Regelmäßige Kommunikation zu Arbeitsschutzthemen
  • Unterstützung von Schulungen und Informationsveranstaltungen
Überprüfung und Verbesserung
  • Regelmäßige Evaluierung der Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen basierend auf Begehungen, Veränderungen oder Vorkommnisse
Notfallmanagement und Krisenprävention
  • Koordination von Notfall- und Krisenmanagementstrategien
  • Bereitstellung von Ressourcen zur Krisenbewältigung
  • Zusammenarbeit mit dem Servicezentrum Sicherheit und Umwelt

Rechtskonformität und Verantwortung

  • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Unterzeichnung von Arbeitsschutzrichtlinien und -dokumenten
  • Übertragung der Arbeitsschutzaufgaben an fachkundige Mitarbeitende
  • Ernennung der Beauftragten mit Sonderfunktionen

Warum haben Führungskräfte automatisch Verantwortung?

Diese Verantwortung ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben und kann nicht einfach abgelehnt werden. Die schriftliche Pflichtenübertragung (MdU 12/2017) konkretisiert lediglich ihre Aufgaben, hebt aber ihre grundsätzliche Verantwortung nicht auf.

Mitarbeitende

Mitarbeitende

Mitarbeitende an einer Universität haben sowohl Rechte als auch Pflichten im Arbeitsschutz, um eine sichere Arbeitsumgebung für sich selbst und andere zu gewährleisten.

Zu den Rechten der Mitarbeitenden gehört das Anrecht auf einen sicheren Arbeitsplatz. Die Universität muss dafür sorgen, dass Schutzmaßnahmen vorhanden sind und eingehalten werden. Zudem haben Mitarbeitende das Recht auf umfassende Information und Unterweisung, sodass sie über mögliche Gefahren und entsprechende Schutzmaßnahmen Bescheid wissen. Ein weiteres wichtiges Recht ist die Mitwirkung am Arbeitsschutz – Beschäftigte können aktiv Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheitsbedingungen machen und Missstände melden. Falls eine akute und erhebliche Gefahr besteht, haben sie zudem das Recht, gefährliche Arbeit zu verweigern, bis die Situation geklärt und entschärft ist.

Gleichzeitig haben Mitarbeitende Pflichten, um zur Sicherheit am Arbeitsplatz beizutragen. Sie sind verpflichtet, sich an die geltenden Sicherheitsregeln zu halten, insbesondere im Umgang mit Arbeitsmitteln, Maschinen oder Gefahrstoffen. Falls sie unsichere Zustände oder Defekte bemerken, müssen sie diese unverzüglich melden, damit Gefahren frühzeitig beseitigt werden können. Falls persönliche Schutzausrüstung vorgeschrieben ist muss diese ordnungsgemäß genutzt werden. Außerdem sind Mitarbeitende dazu verpflichtet, an Schulungen und Unterweisungen teilzunehmen, um ihre Kenntnisse im Arbeitsschutz auf dem neuesten Stand zu halten und sicherheitsrelevante Vorgaben korrekt umzusetzen.

Studierende

Studierende

Studierende haben im Arbeitsschutz an der Universität sowohl Rechte als auch Pflichten, insbesondere wenn sie in Laboren, Werkstätten oder anderen speziellen Arbeitsbereichen tätig sind. Sie haben das Recht auf eine sichere Studien- und Arbeitsumgebung, in der die Universität geeignete Schutzmaßnahmen bereitstellt. Zudem müssen sie über potenzielle Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert und unterwiesen werden. In Notfällen haben sie Anspruch auf Erste-Hilfe-Maßnahmen und klare Notfallpläne. Außerdem dürfen sie Gefahren oder Mängel melden, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

Gleichzeitig sind Studierende verpflichtet, sich an die Sicherheitsvorschriften der Universität zu halten. Dazu gehört der sorgfältige Umgang mit Geräten und Materialien, insbesondere in Laboren und Werkstätten. Falls vorgeschrieben, müssen sie persönliche Schutzausrüstung wie Laborkittel, Schutzbrillen oder Handschuhe tragen. Außerdem sind sie verpflichtet, an Sicherheitsunterweisungen teilzunehmen und die Anweisungen von Lehrenden oder Aufsichtspersonen zu befolgen. Durch die Einhaltung dieser Pflichten tragen Studierende aktiv zu ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer bei, während die Universität ihre Schutzrechte gewährleistet.

Funktionen in universitären Arbeitsschutz

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz FASI) ist gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz sowie den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) bestellt. Sie unterstützt die Universitätsleitung und die Führungskräfte durch fachkundige Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie nimmt in diesem Zuständigkeitsbereich die aus Gesetzen, Verordnungen sowie berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und unternehmensinternen Regelungen resultierende Beratungs-, Unterstützungs- und Kontrollverantwortung wahr.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei und untersteht unmittelbar dem Kanzler.

Kontakt Sebastian Oberänder
Belverder Allee 6
sebastian.oberaender[at]uni-weimar.de
Telefon: 1210
Aufgaben Beratung
  • Unterstützung der Universitätsleitung, Fakultäten und Institute in Arbeitsschutzfragen
  • Beratung von Professor*innen, Dozierenden, Forschenden und technischen Mitarbeitenden
  • Unterstützung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze
  • Beratung zur sicheren Nutzung von Gefahrstoffen, Maschinen und technischen Geräten
Gefährdungsbeurteilungen
  • Prüfung und Kontrolle von Gefährdungsbeurteilungen in allen Bereichen der Universität
  • Bewertung spezifischer Risiken
  • Erstellung von Maßnahmen zur Minimierung von Risiken
Überwachung und Kontrolle
  • Regelmäßige Sicherheitsbegehungen in allen Bereichen der Universität
  • Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutzvorschriften
  • Überprüfung von Notfall- und Evakuierungskonzepten
Unfallanalyse und Prävention
  • Untersuchung von Arbeits- und Studienunfällen sowie Beinahe-Unfällen
  • Erarbeitung von Präventionsmaßnahmen zur Unfallverhütung
  • Zusammenarbeit mit der Unfallkasse und Behörden bei der Unfallanalyse
Mitwirkung bei Arbeitsschutzorganisation
  • Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Arbeitsschutzkonzepten
  • Zusammenarbeit mit Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten, Brandschutzbeauftragten und externen Prüfinstanzen
  • Mitglied im Ausschuss für Sicherheit und Umwelt
Dokumentation und Berichterstattung
  • Kontrolle von Sicherheits- und Gefährdungsdokumentationen
  • Dokumentation von Arbeitsunfällen und Präventionsmaßnahmen
  • Erstellung von Berichten für die Universitätsleitung und Behörden

Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist in den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) sowie in den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Information 205-003) allgemein umrissen. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt bei der Umsetzung von Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, insbesondere durch regelmäßige Überprüfung der brandschutztechnischen Einrichtungen sowie durch Sensibilisierung für Brandgefahren und Verhaltensweisen im Brandfall.

Kontakt Frederik Sukop
Cranachstraße 47, Raum 015
Tel.: +49 (0) 36 43 / 58 11 65
Fax: +49 (0) 36 43 / 58 22 52
E-Mail: frederik.sukop[at]uni-weimar.de
Aufgaben Beratung
  • Unterstützung der Universitätsleitung, Fakultäten und Institute in Brandschutzfragen
  • Beratung bei Neubauten, Umbauten und Nutzungsänderungen hinsichtlich des Brandschutzes
  • Empfehlungen zur Auswahl und Platzierung von Feuerlöschern, Brandmeldeanlagen und Notbeleuchtung
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Brandschutzkonzepten für Laboratorien, Hörsäle, Bibliotheken und Veranstaltungsräume
Gefährdungsbeurteilungen
  • Durchführung und regelmäßige Aktualisierung von Brandrisikoanalysen für alle Universitätsbereiche
  • Identifikation besonderer Brandgefahren in Laboren, Archiven, Werkstätten und technischen Einrichtungen
  • Erstellung und Umsetzung von Maßnahmen zur Brandverhütung
Überwachung und Kontrolle
  • Regelmäßige Brandschutzbegehungen in allen Gebäuden der Universität
  • Kontrolle der Einhaltung brandschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Fluchtwege, Brandlasten, Rauchverbot)
  • Überprüfung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Rauchmelder, Sprinkleranlagen)
  • Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen auf freie Zugänglichkeit
Unfallanalyse und Prävention
  • Analyse von Bränden, Rauchentwicklungen oder Beinahe-Bränden
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Vorfälle
  • Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Behörden und Versicherungen zur Ursachenforschung und Prävention
Mitwirkung bei Arbeitsschutzorganisation
  • Erstellung und Pflege von Brandschutzordnungen und Notfallplänen
  • Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Rettungsdiensten und Behörden
  • Teilnahme an sicherheitsrelevanten Gremien und Arbeitsschutzausschusssitzungen
Dokumentation und Berichterstattung
  • Erstellung und Pflege von Flucht- und Rettungsplänen
  • Dokumentation von Brandschutzmaßnahmen, Begehungen und Mängelberichten
  • Erstellung von Berichten für die Universitätsleitung und Behörden

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte

Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten ist in § 22 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, VII. Buch, allgemein umrissen. Der Sicherheitsbeauftragte hat den direkten Vorgesetzten bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen. Zur Unterstützung der Dekane ist jeweils ein Sicherheitsbeauftragter der Fakultät bestellt worden. Der Sicherheitsbeauftragte hat keine Weisungsbefugnis. Sicherheitsbeauftragte müssen Gelegenheit erhalten, ihre Aufgaben während der Arbeitszeit zu erledigen. Sie dürfen nicht wegen ihrer Tätigkeit benachteiligt werden.

Kontakt Sicherheitsbeauftragte der Fakultäten
Sicherheitsbeauftragte des Gewährleistungsbereichs
Aufgaben Beratung
  • Unterstützung der Universitätsleitung, Fakultäten und Institute in Fragen der Arbeitssicherheit
  • Beratung von Mitarbeitenden, Forschenden und Studierenden zu sicherheitsrelevanten Themen
  • Empfehlung geeigneter Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsgefahren
Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterstützung bei der Identifikation und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz (z. B. Labore, Werkstätten, Büros)
  • Mitwirkung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
Überwachung und Kontrolle
  • Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsbegehungen in allen Universitätsbereichen
  • Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und universitären Sicherheitsrichtlinien
  • Kontrolle der Funktionsfähigkeit von Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Unfallanalyse und Prävention
  • Meldung und Dokumentation von Unfällen und Beinahe-Unfällen
  • Mitwirkung bei der Untersuchung von Arbeits- und Studienunfällen
  • Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheitsstandards und Reduzierung von Unfallrisiken
Mitwirkung bei Arbeitsschutzorganisation
  • Meldung und Dokumentation von Unfällen und Beinahe-Unfällen
  • Mitwirkung bei der Untersuchung von Arbeits- und Studienunfällen
  • Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheitsstandards und Reduzierung von Unfallrisiken
Dokumentation und Berichterstattung
  • Erfassung und Meldung von Sicherheitsmängeln an die verantwortlichen Stellen
  • Dokumentation von sicherheitsrelevanten Vorfällen und Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Berichten für die Universitätsleitung

Betriebsärztin

Betriebsärztin

Die Arbeitsmedizin befasst sich mit den gesundheitlichen Zusammenhängen zwischen Mensch und Arbeit. Aufgabe aller Führungskräfte ist es, die Gesundheit als höchstes Gut des Menschen am Arbeitsplatz zu schützen. Gesundheitsschutz stellt ein Teilgebiet im Sicherheitsmanagement dar. Sie wird durch den Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin wahrgenommen. Diese untersuchen die Beschäftigten, informieren sie über die Risiken des Arbeitsplatzes und wirken auf ein sicheres Verhalten hin, beobachten die Aktivitäten innerhalb des Betriebes, organisieren die Erste Hilfe und beraten medizinisch den Präsidenten / Kanzler wie auch seine Führungskräfte im Hinblick auf:

Kontakt Frau Ellen Bock
Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer Dienst
Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Zentrum Weimar
Friedensstraße 42
99423 Weimar
Tel.: (0 36 43) 7 71 75 0
Fax: (0 36 43) 7 71 75 15
E-Mail: ellen.bock[at]bad-gmbh.de
Aufgaben Beratung
  • Unterstützung der Universitätsleitung, Fakultäten und Institute in arbeitsmedizinischen Fragen
  • Beratung von Mitarbeitenden, Forschenden und Studierenden zu Gesundheitsschutz und Prävention
  • Empfehlungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung (z. B. Büroarbeitsplätze, Labore, Werkstätten)
  • Beratung bei besonderen Gesundheitsrisiken, z. B. Arbeiten mit Gefahrstoffen, Strahlung oder biologischen Arbeitsstoffen
Gesundheitsvorsorge und arbeitsmedizinische Untersuchungen
  • Durchführung von Einstellungs-, Vorsorge- und Nachuntersuchungen gemäß Arbeitsschutzgesetz
  • Durchführung von speziellen Untersuchungen für Tätigkeiten mit besonderen Risiken (z. B. Bildschirmarbeitsplätze, Laborarbeit, Lärmbelastung)
  • Impfberatung und Impfangebote (z. B. gegen Hepatitis B für Laborpersonal)
  • Beratung und Begleitung von Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Einschränkungen
Überwachung und Kontrolle
  • Bewertung gesundheitlicher Risiken am Arbeitsplatz und Vorschläge zur Verbesserung
  • Unterstützung bei der Durchführung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Überprüfung und Empfehlung von Schutzmaßnahmen für gesundes Arbeiten
  • Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzrichtlinien aus medizinischer Sicht
Unfallanalyse und Prävention
  • Medizinische Beratung nach Arbeitsunfällen oder gesundheitlichen Beschwerden am Arbeitsplatz
  • Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach längeren Erkrankungen (z. B. betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM)
  • Mitwirkung bei der Untersuchung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten
Schulungen und Unterweisungen
  • Durchführung von Gesundheitsunterweisungen für Mitarbeitende und Studierende
  • Schulungen zu ergonomischem Arbeiten, Stressmanagement und Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei bestimmten Tätigkeiten (z. B. Arbeiten mit Chemikalien oder infektiösen Stoffen)
Dokumentation und Berichterstattung
  • Führung arbeitsmedizinischer Untersuchungsunterlagen und Dokumentation von Vorsorgemaßnahmen
  • Erstellung von Berichten zu Gesundheits- und Präventionsthemen für die Universitätsleitung
  • Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderungsmaßnahmen

Aufsichtsperson

Aufsichtsperson

Die Aufsichtsperson der Unfallkasse Thüringen (zuverlässige und fachkundige Person für die Überwachung des betrieblichen Arbeitsschutzes) wird gemäß § 18 Sozialgesetzbuch, VII. Buch, in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift »Grundsätze der Prävention« (DGUV Vorschrift 1) bestellt. Sie nimmt im zugewiesenen Zuständigkeitsbereich die aus Gesetzen, Verordnungen sowie berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerken resultierende Prüf-, Beratungs- und Überwachungsverantwortung wahr.

Kontakt Jens Arnhold
Unfallkasse Thüringen
Humboldtstraße 111
99867 Gotha
Aufgaben Beratung
  • Beratung der Universitätsleitung, Fakultäten und Institute in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften
  • Empfehlung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
Gefährdungsbeurteilungen
  • Überprüfung und Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen für unterschiedliche Arbeitsbereiche (z. B. Labore, Werkstätten, Büros)
  • Unterstützung bei der Identifikation spezifischer Risiken und Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit von Maßnahmen zur Gefahrenminimierung
Überwachung und Kontrolle
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen zur Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
  • Kontrolle von Arbeitsplätzen, Maschinen, Gefahrstoffen und persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
  • Überprüfung der Umsetzung von Unfallverhütungsmaßnahmen und Schutzkonzepten
Unfallanalyse und Prävention
  • Untersuchung von Arbeits- und Studienunfällen sowie Beinahe-Unfällen
  • Identifikation von Unfallursachen und Erarbeitung von Präventionsmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit Unfallversicherungsträgern, Behörden und internen Sicherheitsbeauftragten
Schulungen und Unterweisungen
  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Schulungen zu Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
  • Aufklärung über sicherheitsrelevante Themen für Mitarbeitende, Forschende und Studierende
  • Förderung einer nachhaltigen Sicherheitskultur an der Universität
Mitwirkung bei Arbeitsschutzorganisation
  • Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI), dem Brandschutzbeauftragten, der Betriebsärztin und Sicherheitsbeauftragten
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) und sicherheitsrelevanten Besprechungen
  • Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Arbeitsschutzorganisation an der Universität
Dokumentation und Berichterstattung
  • Erstellung von Berichten über Sicherheitsbegehungen, Unfallanalysen und Präventionsmaßnahmen
  • Dokumentation der Überprüfungsergebnisse und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen
  • Nachverfolgung der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes

Ausschuss für Sicherheit und Umwelt

Ausschuss für Sicherheit und Umwelt

Mitglieder des Ausschusses Kanzler
Leiter Servicezentrum Sicherheit und Umwelt
Sicherheitsbeauftragte
Aufgaben Beratung
  • Beratung der Universitätsleitung, Fakultäten und Institute zu Arbeitsschutz- und Gesundheitsfragen
  • Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Diskussion und Empfehlung von Schutzmaßnahmen für spezifische Arbeitsbereiche (z. B. Labore, Werkstätten, Großveranstaltungen)
Gefährdungsbeurteilungen
  • Mitwirkung bei der Identifikation und Bewertung von Gefährdungen an der Universität
  • Analyse von Arbeitsbedingungen in verschiedenen Bereichen (z. B. technische Einrichtungen, Büros, Lehrveranstaltungsräume)
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Minimierung von Risiken
Überwachung und Kontrolle
  • Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
  • Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Evaluierung der Ergebnisse von Sicherheitsbegehungen und Gefährdungsanalysen
Unfallanalyse und Prävention
  • Analyse von Arbeits- und Studienunfällen sowie Beinahe-Unfällen
  • Diskussion und Entwicklung von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Unfälle
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Unfallversicherungsträgern und anderen Institutionen zur Verbesserung der Sicherheitsstandards
Schulungen und Unterweisungen
  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Schulungen und Unterweisungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Förderung einer Sicherheitskultur an der Universität durch Informationsveranstaltungen und Kampagnen
  • Beratung zu speziellen Schulungen für Beschäftigte mit besonderen Risiken (z. B. Laborpersonal, Werkstattmitarbeitende, Veranstaltungstechniker)
Mitwirkung bei Arbeitsschutzorganisation
  • Austausch zwischen verschiedenen Akteuren des Arbeitsschutzes (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte)
  • Teilnahme an regelmäßigen ASA-Sitzungen zur Besprechung aktueller Sicherheits- und Gesundheitsthemen
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Notfallplänen und Krisenmanagementstrategien
Dokumentation und Berichterstattung
  • Protokollierung und Dokumentation der ASA-Sitzungen sowie der besprochenen Maßnahmen
  • Erstellung von Berichten zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Universitätsleitung
  • Nachverfolgung der Umsetzung beschlossener Maßnahmen und deren Wirksamkeit

  • Arbeitsschutz und Sicherheit
    • Arbeitsschutzorganisation
    • Notfälle, Unfälle und Erste Hilfe
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Service Center for Security Management
    • Beschaffung der Schutzausrüstung
    • Vorfälle
    • Brandschutz (Kopie 1)
    • Arbeitsschutz für Studierende
  • Brandschutz
  • Notfall
  • Psychological crisis intervention
  • Plans
  • Erste Hilfe
  • Videoüberwachung

Organigramm des Arbeitsschutzes

  • Official Instagram account of the Bauhaus-Universität Weimar
  • Official LinkedIn account of the Bauhaus-Universität Weimar
  • Official Vimeo channel of the Bauhaus-Universität Weimar
  • The Bauhaus-Universität Weimar uses Matomo for web analytics.
  • Print
  • Send by e-mail
  • Feedback this Page
  • Studies

    • Academic Programmes
    • Advising
    • Discover the university
    • Application
    • New Students
    • Course Catalogue
  • Information

    • Alumni
    • Employees
    • Researchers
    • Visitors and Guests
    • Academic Staff
    • Emergency Information
    • Press and Media
    • Doctoral candidates
    • Students
    • Businesses
  • Services

    • Message Boards
    • Campus Maps
    • Sitemap
    • Media Service
    • Data Protection Policy
    • Accessibility Statement
    • Legal Notice
  • Contact

    • Contact form
  • Contact
  • Data protection policy
  • Accessibility Statement
  • Legal Notice
  • Sitemap
  • Internal
  • TYPO3
  • The Bauhaus-Universität Weimar uses Matomo for web analytics.
© 1994-2025 Bauhaus-Universität Weimar
  • Contact
  • Data protection policy
  • Accessibility Statement
  • Legal Notice
  • Sitemap
  • Internal
  • TYPO3

Accessibility panel

Simple language

Information about the Bauhaus-Universität Weimar in German.

Set contrast Read more about this setting

Changes from color to monochrome mode

contrast active

contrast not active

Darkmode for the lightsensitive Read more about this setting

Changes the background color from white to black

Darkmode active

Darkmode not active

Click- and Focus-feedback Read more about this setting

Elements in focus are visually enhanced by an black underlay, while the font is whitened

Feedback active

Feedback not active

Animations on this Website Read more about this setting

Halts animations on the page

Animations active

Animations not active