Nachhaltigkeit im Studium
Im 1987 erschienen Brundtland-Bericht „Unsere gemeinsame Zukunft“ wird erstmals das Konzept einer nachhaltigen Entwicklung folgendermaßen definiert.
Nachhaltigkeit oder nachhaltige Entwicklung bedeutet, die Bedürfnisse der Gegenwart so zu befriedigen, dass die Möglichkeiten zukünftiger Generationen uneingeschränkt erhalten bleiben. Das betrifft ökologische, ökonomische und soziale Aspekte. Es geht also um einen verantwortungsbewussten Umgang mit den endlichen Ressourcen auf unserer Erde, damit heutige und künftige Generationen weltweit ein lebenswertes Leben – entsprechend ihrer Bedürfnisse – führen können.
Seit dem 1. Januar 2016 ist die Agenda 2030 in Kraft. Diese Agenda haben alle 193 UN-Mitgliedstaaten verabschiedet, sie ist rechtlich jedoch nicht bindend. Kernstück der Agenda 2030 sind die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele, die sogenannten „Sustainable Development Goals“, kurz SDGs. Sie wurden in Anlehnung an die Milleniumsentwicklungsziele (MDGs) der UN entwickelt. Neu ist jedoch, dass die SDGs an alle Länder adressiert sind, während die MDGs vor allem für Entwicklungsländer galten. Die Agenda 2030 beinhaltet fünf Kernbotschaften (5P), die den 17 SDGs vorangestellt sind: People: Die Würde des Menschen im Mittelpunkt; Planet: Den Planeten schützen; Prosperity: Wohlstand für alle fördern; Peace: Frieden fördern; Partnership: Globale Partnerschaften aufbauen.
Die Studiengänge der Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften tragen neben den theoretischen auch durch praxisorientierte Lehrinhalte zu den Nachhaltigkeitszielen bei und befähigen die Studierenden durch Praktika, Planungsprojekte, Exkursionen und Workshops selbstständig und aktiv an der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele mitzuwirken. Mit Themen von Errichtung über Betrieb bis zur Erhaltung rund um Infrastruktursysteme, Hoch- und Brückenbau sowie eine Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus tragen unsere Studiengänge den Nachhaltigkeitszielen Rechnung. Damit stehen Mensch, Allgemeinwohl und Umwelt im Fokus.
Im Folgenden werden die Besonderheiten einzelner Module hervorgehoben und ihre Einordnung innerhalb der SDGs verdeutlicht.
Verankerung der 17 Ziele in unserer Lehre
ZIEL 1 Keine Armut
Ende der Armut in all ihren Formen überall
SDG 1 fordert die Beendigung der Armut in all ihren Formen innerhalb der nächsten 15 Jahre. Es sieht gemeinsamen Wohlstand, eine Grundversorgung und Sozialschutzleistungen für Menschen überall auf der Welt, auch für die Ärmsten und Schwächsten, vor. Dazu gehört, Gleichberechtigung und Zugang zu wirtschaftlichen und natürlichen Ressourcen sowie zu Technologie, Eigentum, grundlegenden Diensten und Finanzdienstleistungen zu gewährleisten.
ZIEL 2 Kein Hunger
Ende des Hungers, Ernährungssicherheit und verbesserte Ernährung, Förderung nachhaltiger Landwirtschaft
SDG 2 strebt die Beseitigung von Hunger und Unterernährung an und soll den Zugang zu sicherer, nährstoffreicher und ausreichender Nahrung gewährleisten. Nachhaltige und belastbare Systeme der Nahrungsmittelproduktion stellen einen Schlüsselfaktor bei der Erreichung dieses Ziels dar. Die Umsetzung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken kann dazu beitragen, die zukünftige Ernährungssicherheit vor dem Hintergrund einer steigenden Nachfrage und sich verändernder klimatischer Bedingungen zu garantieren.
ZIEL 3 Gesundheit und Wohlergehen
Sorge für ein gesundes Leben und Förderung des Wohlbefindens für alle Altersgruppen
SDG 3 soll ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters und ihr Wohlergehen gewährleisten, indem die Reproduktionsmedizin sowie die Gesundheit von Mutter und Kind verbessert werden, den durch die wichtigsten übertragbaren Krankheiten hervorgerufenen Epidemien ein Ende gesetzt wird und nicht übertragbare Krankheiten sowie psychische Erkrankungen verringert werden. Es sieht darüber hinaus die Senkung verhaltens- und umweltbedingter Gesundheitsrisiken vor.
ZIEL 4 Hochwertige Bildung
Bildung und Förderung von Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle
Neben formalen Qualifikationen wird mit SDG 4 bezweckt, die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen, die über die entsprechenden Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen, zu erhöhen. Die Erreichung der allgemeinen Lese-, Schreib- und Rechenkompetenz sowie der Erwerb von Wissen und Fertigkeiten zur Förderung nachhaltiger Entwicklung sind für die Befähigung der Menschen, ein unabhängiges, gesundes und nachhaltiges Leben zu führen, ebenfalls als entscheidend anzusehen.
ZIEL 5 Geschlechtergleichheit
Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung aller Frauen und Mädchen
SDG 5 soll erreicht werden, indem allen Formen von Diskriminierung, Gewalt und schädlichen Praktiken gegenüber Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich ein Ende gesetzt wird.
Ziel ist es, den Zugang zu wirtschaftlichen und natürlichen Ressourcen, Technologie, grundlegenden Diensten und Finanzdienstleistungen, Eigentum sowie die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsfindung.
ZIEL 6 Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
Gewährleistung der Verfügbarkeit und nachhaltiger Bewirtschaftung von Wasser und sanitären Einrichtungen für alle
SDG 6 bezweckt die Sicherstellung des allgemeinen Zugangs zu sauberem und bezahlbarem Trinkwasser, Sanitärversorgung und Hygiene sowie die Beendigung der Notdurftverrichtung im Freien. Dabei sollen auch die Wasserqualität und Wassernutzungseffizienz verbessert und die nachhaltige Entnahme und Bereitstellung von Süßwasser gefördert werden.
ZIEL 7 Bezahlbare und saubere Energie
Gewährleistung des Zugangs zu erschwinglicher, zuverlässiger, nachhaltiger und sauberer Energie für alle
Im Rahmen von SDG 7 sollen der allgemeine Zugang zu modernen Energiedienstleistungen gewährleistet, die Energieeffizienz verbessert und der Anteil erneuerbarer Energien erhöht werden. Damit die Umstellung auf ein bezahlbares, verlässliches und nachhaltiges Energiesystem rascher erfolgt, sind die Länder gefordert, den Zugang zur Forschung im Bereich saubere Energie zu erleichtern und Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien voranzutreiben.
ZIEL 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Förderung eines integrativen und nachhaltigen Wirtschaftswachstums, einer vollwertigen und produktiven Beschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle.
SDG 8 erkennt an, welche Bedeutung dem nachhaltigen Wirtschaftswachstum und der hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für die Schaffung gut bezahlter hochwertiger Arbeitsplätze und die Erreichung weltweiten Wohlstands zukommt. Es werden gleichzeitig die Ausrottung von Zwangsarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit sowie der Förderung von Arbeitsrechten und einer sicheren Arbeitsumgebung gefordert. Zudem wird eine verstärkte internationale Zusammenarbeit angestrebt.
ZIEL 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur
Aufbau einer Infrastruktur, Förderung einer integrativen und nachhaltigen Industrialisierung und Förderung von Innovationen.
In SDG 9 wird ferner der Bedeutung von technologischem Fortschritt und Innovation bei der langfristigen Lösung sozialer, wirtschaftlicher und umweltbezogener Probleme Rechnung getragen. Darin wird eine Förderung der Innovationstätigkeit mithilfe vermehrter wissenschaftlicher Forschung und technologischer Entwicklungen sowie des Ausbaus der Technologiekompetenz der Akteure aus dem Industriesektor gefordert.
ZIEL 10 Weniger Ungleichheiten
Verringerung der Ungleichheit innerhalb und zwischen Ländern
Im Rahmen von SDG 10 sollen das Einkommen der ärmsten 40 % der Bevölkerung erhöht und Ungleichheiten aufgrund von Einkommen, Geschlecht, Alter, Behinderung, Rasse, Klasse, ethnischer Zugehörigkeit, Religion und sich bietender Chancen durch die Verabschiedung entsprechender Politiken und Rechtsvorschriften verringert werden. Es wirkt zwischenstaatlichen Ungleichheiten durch die Förderung von Entwicklungshilfe und ausländischen Direktinvestitionen in die Regionen, in denen der Bedarf am größten ist, entgegen.
ZIEL 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden
Städte und Gemeinden inklusiv, sicher, belastbar und nachhaltig machen.
SDG 11 besteht daraus, Städte und andere Siedlungen so zu erneuern und zu gestalten, dass sie mit einem Zugang zu grundlegenden Diensten, Energie, Wohnraum, Transportmitteln und öffentlichen Grünflächen allen Menschen Chancen bieten und gleichzeitig den Ressourcenverbrauch verbessern und die Auswirkungen auf die Umwelt reduzieren.
SDG 11 fordert den Schutz des Weltkultur- und -naturerbes und die Unterstützung positiver wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten. Es steht ebenfalls für eine verbesserte internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder in Bezug auf die Errichtung nachhaltiger und widerstandsfähiger Gebäude.
ZIEL 12 Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion
SDG 12 sieht einen nachhaltigen Konsum sowie eine nachhaltige Produktion vor, bei der Ressourcen effizient eingesetzt, die weltweite Lebensmittelverschwendung und das Aufkommen sonstiger Abfälle reduziert und Giftmüll und Schadstoffe sicher entsorgt werden.
ZIEL 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
Mit SDG 13 soll die Verpflichtung aus der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen umgesetzt und der globale Klimaschutzfonds operationalisiert werden. Dabei sollen die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit der Länder gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen gestärkt werden.
ZIEL 14 Leben unter Wasser
Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen für eine nachhaltige Entwicklung.
SDG 14 bezweckt die Erhaltung der Ozeane durch die Gewährleistung ihrer nachhaltigen Nutzung. Dies umfasst den Schutz von Meeres- und Küstenökosystemen, den Erhalt von mindestens 10 % der Küsten- und Meeresgebiete sowie die Verhinderung und Reduzierung der Meeresverschmutzung sowie der Auswirkungen der Ozeanversauerung.
Betont wird zudem die Bedeutung der Vertiefung wissenschaftlicher Kenntnisse, des Ausbaus der Forschungskapazitäten und der Aufstockung von Meerestechnologien zur Verbesserung des Zustands der Ozeane.
ZIEL 15 Leben an Land
Schutz, Wiederherstellung und Förderung einer nachhaltigen Nutzung terrestrischer Ökosysteme, nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, Bekämpfung der Wüstenbildung sowie Eindämmung und Erhaltung der Bodendegradation und Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt.
ZIEL 16 Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Förderung friedlicher und integrativer Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung, Bereitstellung des Zugangs zur Justiz für alle und Aufbau wirksamer, rechenschaftspflichtiger und integrativer Institutionen auf allen Ebenen.
ZIEL 17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Stärkung der Umsetzung und Wiederbelebung der globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung
In SDG 17 werden ein universelles, regelbasiertes, offenes, nicht diskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation sowie die Umsetzung eines zoll- und kontingentfreien Marktzugangs für alle am wenigsten entwickelten Länder gefordert.
Hervorgehoben wird ebenfalls die Bedeutung der weltweiten makroökonomischen Stabilität und der Unterstützung von Entwicklungsländern bei ihrem Streben nach langfristiger Schuldentragfähigkeit. Die verstärkte Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Erhöhung der Verfügbarkeit hochwertiger statistischer Daten sowie der Entwicklung von Fortschrittsmaßen in Bezug auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung wird mit Blick auf die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele ebenfalls als wesentlich angesehen.
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