Architekturtheorie I

Vorlesung im Bachelor, alte Prüfungsordnung 1 SWS | 2 ECTS

Die Vorlesung vermittelt einen Überblick über wichtige architekturtheoretische Positionen des vergangenen Jahrhunderts. Was in den zahlreichen Anthologien und Überblickswerken der letzten Jahre zumeist unverbunden nebeneinander gestellt wurde, soll innerhalb eines bestimmten interpretatorischen Rahmens wieder zusammengeführt werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der im 20. Jahrhundert virulent gewordenen Frage nach dem medialen Selbstverständnis der Architektur als einer gleichermaßen Bild, Körper und Raum verpflichteten Kulturtechnik. Der Begriff der Architekturtheorie erfährt vor diesem Hintergrund eine Erweiterung über das Geschriebene hinaus. Programmatischen Bauten, Bildern und Ausstellungen kann so ein eigener theoretischer Erkenntnisgewinn zugesprochen werden, der das Geschriebene ergänzt oder gar zu erweitern vermag. Dabei legt die Fülle des Materials nahe, dass es sich jeweils nur um exemplarische Ausschnitte handeln kann, deren Darstellung selbstverständlich nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben soll.

Zur Vorlesungsreihe gehört das obligatorische Seminar Architekturtheorie, dessen erfolgreicher Abschluß zur Teilnahme an der Abschlussprüfung Architekturtheorie berechtigt.

Diese Vorlesung wird in diesem Semester letztmalig angeboten und richtet sich ausschließlich an Studierende der alten Prüfungsordnung, welche dieses Modul noch nicht belegt haben. 

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