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Bologna-Prozess

Im Zuge des Bologna-Prozesses hat die Bauhaus-Universität Weimar ihre Studiengänge erfolgreich auf Bachelor- und Masterabschlüsse umgestellt. Von der Umstellung sind die Lehramtsstudiengänge an Gymnasien (Kunsterziehung) sowie der Diplomstudiengang Freie Kunst ausgenommen. Weitere Informationen zur Bachelor- und Masterreform finden Sie hier:

Bologna-Prozess

Der »Bologna-Prozess« bezeichnet eine europaweite Studienreform, die auf einen Beschluss der euorpäischen Bildungsminister 1999 in Bologna zurückgeht. Ziel war und ist es, eine europaweit gültige und international kompatible zweistufige Struktur von Studienabschlüssen (Bachelor und Master) einzuführen und damit einen Europäischen Hochschulraum zu schaffen. Dies hat zum Zweck die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulen zu stärken und die Mobilität von Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zwischen den Bildungseinrichtungen entscheidend zu fördern.

Die Einführung einer gestuften Studienstruktur wird begleitet durch die Modularisierung der Studienangebote und ein Leistungspunktesystem (auf der Grundlage des European Credit Transfer and Accumulation System/ECTS) sowie durch  Qualitatssicherungsmaßnahmen (Akkreditierung aller neuen Studiengänge). Weitere Informationen finden Sie in der Linkliste zur Studienreform.

ECTS-Leistungspunktesystem


ECTS-Leistungspunkte

Module werden ihrem Arbeitsaufwand (Workload) entsprechend mit ECTS-Leistungspunkten (LP) versehen. Der Workload bezeichnet den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolgreiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird. Hierzu zählen neben dem Präsenzstudium auch Praktika, Exkursionen sowie sonstige Aufgaben des Selbststudiums.

Als Berechnungsgrundlage für das Leistungspunktsystem wurde ein Jahr mit 45 Arbeitswochen und 40 Arbeitsstunden pro Woche angenommen. Das ergibt einen studentischen Gesamtarbeitsaufwand von 1800 Stunden pro Jahr oder 900 Stunden pro Semester. Als Umrechnungsfaktor wurde für einen Leistungspunkt ein Äquivalent von 30 Zeitstunden im Präsenz- und Selbststudium festgelegt. Pro Semester haben die Studierenden demnach Module in einem Umfang von 30 LP zu belegen. Der Gesamtumfang des studentischen Arbeitsaufwandes für das Bachelorstudium beträgt 180 LP, für das Masterstudium 120 LP. Leistungspunkte werden ausschließlich für bestandene Modulprüfungen vergeben. Sie dienen nur der quantitativen Beschreibung absolvierter Studienleistungen und stellen keine qualitative Bewertung dar.

Transfer von Leistungspunkten

Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) soll dazu beitragen, dass Auslandsstudienaufenthalte nicht zur Verlängerung des gesamten Studiums führen, sondern dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Heimathochschule einen Studienabschnitt ersetzen. Die praktische Umsetzung von ECTS wird durch Schlüsseldokumente geregelt. Dazu zählen das Learning Agreement und das Transcript of Records.
Beratung und nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Dezernates Internationale Beziehungen.

Benotung von Studienleistungen

Die Bewertung der Leistung der Studierenden wird auch weiterhin durch eine lokal vergebene Note anhand der deutschen Notenskala von 1 bis 5 dokumentiert. Diese Note wird ergänzt durch eine ECTS-Note, die Aufschluss gibt über das relative Abschneiden der Studierenden.

Die ECTS-Bewertungsskala gliedert die Studierenden nach statistischen Gesichtspunkten. Daher sind statistische Daten über die Leistung der Studierenden Voraussetzung für die Anwendung des ECTS-Bewertungssystems. Die erfolgreichen Studierenden erhalten folgende Noten:

A die besten 10 %
B die nächsten 25 %
C die nächsten 30 %
D die nächsten 25 %
E die nächsten 10 %

Unterschieden wird auch zwischen den Noten FX und F, die an die erfolglosen Studierenden vergeben werden. FX bedeutet: „Nicht bestanden - es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können“, und F bedeutet: „Nicht bestanden - es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich“.

Damit tragfähige Aussagen über die prozentuale Verteilung möglich sind, sollte die Bezugsgruppe eine Mindestgröße umfassen, die sinnvoller Weise auf der Ebene der Fakultät oder des Fachbereichs definiert wird. Aus dem selben Grund sollten möglichst nicht nur der jeweilige Jahrgang, sondern auch vorhergehende Jahrgänge erfasst werden, so dass sich eine „wandernde Kohorte“ der letzten drei oder fünf Jahrgänge ergibt.

Transfer von benoteten Leistungen

Für den Fall des Transfers von ECTS-Noten ist es notwendig, dass die beteiligten Hochschulen die Vergabe ihrer lokalen Noten an die ECTS-Bewertungsskala anpassen. Dazu muss durch die Prüfungsämter die Streuung der Noten der erfolgreichen Studierenden erfasst und eine lokale Äquivalenznote zu den ECTS-Noten entsprechend dem 10-25-30-25-10-Muster jährlich neu definiert werden. Sind die belegten Veranstaltungen zahlenmäßig sehr klein, sollten die Noten mehrerer vergleichbarer Lehrveranstaltungen herangezogen werden. Insgesamt sollte stets eine gewisse Flexibilität gewährleistet sein, denn die ECTS-Bewertungsskala soll zwar in ihrem Aufbau die verschiedenen Benotungssysteme der europäischen Staaten widerspiegeln, kann aber dennoch nicht alle verschiedenen Formen der Notenabstufungen und Notenstreuungen abdecken.An der Fachhochschule Fulda wurde ein ECTS-Notenrechner entwickelt, der als Testversion kostenlos zur Verfügung steht. Dieses Hilfsmittel soll zunächst dazu dienen, die ECTS-Notenberechnung kennen zu lernen und zu erproben.

Transcript of Records

Das Transcript of Records dokumentiert die Leistung eines Studierenden durch die Aufstellung der absolvierten Kurse, die erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie die erzielten lokalen Noten und die ECTS-Noten. Das jeweils zuständige Prüfungsamt stellt diese Datenabschrift allen Studierenden aus, die ihr Bachelor- oder Masterstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Das Transcript of Records wird ebenso wie das Diploma Supplement dem Abschlusszeugnis und der Abschlussurkunde beigefügt. Das Dokument erhalten außerdem alle Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren oder den Studienort wechseln wollen.

Diploma Supplement

Das Diploma Supplement (DS) ist ein Text mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschul-Abschlüssen, der den offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse (Urkunden, Prüfungszeugnisse) als ergänzende Information beigefügt wird. Damit soll die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch Berufszwecke erleichtert und verbessert werden.

Das DS entstand 1998/99 aus einer Initiative von Europäischer Union, Europarat und UNESCO/CEPES. Die Confederation of European Rectors' Conferences (1998) und die Bildungsminister europäischer Staaten haben sich in ihrer Bologna-Erklärung (1999) für die Einführung des Diploma Supplement zur Förderung der internationalen akademischen und beruflichen Mobilität ausgesprochen.

Die Informationen, die in das DS aufgenommen werden, sind in dem European Diploma Supplement Model festgelegt. Neben persönlichen Angaben enthält das DS Angaben über Art und Niveau eines Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde. Das DS wird mit Verweis auf die Originaldokumente, auf die es sich bezieht, "zertifiziert". Im letzten Abschnitt enthält das DS einen einheitlichen Text (National Statement), in dem das jeweilige nationale Studiensystem beschrieben wird.

Weshalb wird das Diploma Supplement benötigt?

Das Diploma Supplement

  • erleichtert die akademische und berufliche Anerkennung und erhöht so die Transparenz der Hochschulbildung;
  • fördert eine sachkundige Beurteilung von Qualifikationen, die in anderen Bildungskontexten verstanden werden kann;
  • trägt dem raschen Wandel bei den Qualifikationen Rechnung;
  • erleichtert die Mobilität, den Zugang zur Bildung und das lebenslange Lernen;
  • erhöht den Bekanntheitsgrad der ausstellenden Hochschule im Ausland;
  • hilft Zeit zu sparen, da es Antworten auf eine ganze Reihe von Fragen liefert, die den Verwaltungsstellen der Einrichtungen immer wieder zum Inhalt und zur Übertragbarkeit der Abschlüsse gestellt werden.

Schlüsselkompetenzen

Der Kompetenzbegriff verweist auf Identität und Handlungsfähigkeit; gleichzeitig beinhaltet er einen Anwendungsbezug (»Kompetenz zu etwas«) und schließt sowohl kognitive als auch nicht-kognitive Dimensionen ein.
Das Trainieren von fachbezogenen und disziplinübergreifenden Fertigkeiten und Kompetenzen soll den Absolventen ermöglichen, sich Handlungsfähigkeit in möglichst vielen Bereichen und Wissensfeldern eigenständig erschließen zu können.

Dem studienbegleitenden Erwerb von fächerübergreifenden Schlüsselkompetenzen (z.B. kritisches Methodenbewusstsein, methodisch-didaktische Fähigkeiten, ästhetisches Wahrnehmungsvermögen, kommunikative Fertigkeiten oder die Reflexion von Gemeinsamkeiten und Differenzen kultureller Erfahrungen) dienen Module, die in die Curricula der Studiengänge integriert oder als eigenständiger Studienbereich (z.B. »Studium fundamentale«) organisiert werden.

Ein Beispiel für einen integrativen Ansatz der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen und Zusatzqualifikationen ist das so genannte Heidelberger Modell. Für einen additiven Ansatz steht etwa der Optionalbereich der Ruhr-Universität Bochum.

Akkreditierung

Bachelor- und Masterstudiengänge werden bei ihrer Einrichtung und in regelmäßigen Abständen durch unabhängige Agenturen akkreditiert. In dem Verfahren zertifizieren die Akkreditierungsagenturen jeweils auf das Profil eines Studiengangs bezogene Qualitätskriterien. Qualitätssichernde Akkreditierungsverfahren sollen Studierenden wie Arbeitgebern und Hochschulen eine verlässliche Orientierung und eine verbesserte Transparenz über die Bachelor- und Master-Studiengänge ermöglichen. Die Akkreditierungsverfahren sollen zudem dazu beitragen, die Mobilität der Studierenden zu erhöhen sowie die internationale Anerkennung der Studienabschlüsse zu verbessern.

Akkreditierungsrat

Der Akkreditierungsrat wurde durch Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 3. Dezember 1998 eingerichtet und am 25. April 2005 als Organ der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland konstituiert. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Hochschulen, der Länder, der Studierenden, der Berufspraxis und internationalen Experten. Der Akkreditierungsrat definiert die Anforderungen für die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen und Studiengängen. Er akkreditiert die mit der fachlich-inhaltlichen Prüfung zu beauftragenden Agenturen.

Modularisierung

Unter Modularisierung wird die strukturelle und inhaltliche Umwandlung des Lehrangebotes eines Studienganges verstanden. Die Module bilden die Kernbestandteile des strukturierten Studienprogramms. Sie sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die in der Regel im Semesterrhythmus angeboten werden. Module können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen wie Vorlesung, Übung, Seminar, Praktikum oder Projektarbeit zusammensetzen. Sie bestehen aber nicht nur aus den zu besuchenden Lehrveranstaltungen, sondern umfassen auch die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, Praktika, Prüfungsvorbereitungen, Prüfungen und sonstige Aufgaben des Selbststudiums.

Es werden drei Grundformen eines Moduls unterschieden: Pflichtmodule sind von allen Studierenden zu belegen, Wahlpflichtmodule müssen aus einem thematisch eingegrenzten Bereich ausgewählt werden, Wahlmodule schließlich sind innerhalb des Angebots eines Studienganges frei wählbare Module.

Module werden während oder am Ende eines Semesters durch studienbegleitende Prüfungen abgeschlossen. Die Modulprüfung kann aus einer Prüfungsleistung oder aus mehreren Prüfungsleistungen bestehen, dabei sollten vielfältige Leistungsüberprüfungen (z.B. auch Vorträge, Übungen, Entwürfe, Essays) angewendet werden. Indem die Überprüfung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf das gesamte Studium verteilt wird, erhalten die Studierenden von Anbeginn eine Kontrolle über den Stand ihres Wissens und ihrer Fähigkeiten und können ihr Lernverhalten entsprechend anpassen.

Contact

Geschwister-Scholl-Straße 15
99423 Weimar

Office Hours:
Tuesday to Thursday
10 a.m. to 2 p.m

Phone Consultation:
Monday until Friday
10 a.m. – 12 a.m. and 1 p.m. – 3 p.m.

phone: +49 (0) 36 43/58 23 23
fax: +49 (0) 36 43/58 23 60
e-mail: study[at]uni-weimar.de

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