This page is only available in German.
Erhöhung der monatlichen Ausbildungsentgelte ab 1. Dezember 2022
Erhöhung der monatlichen Ausbildungsentgelte ab 1. November 2024
Erhöhung der monatlichen Ausbildungsentgelte ab 1. Februar 2025
Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG werden ab 1. November 2024 um einen Festbetrag von 100 € und ab 1. Februar 2025 um einen Festbetrag von 50 € erhöht. Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
Übernahme von Auszubildenden nach § 19 TVA-L BBiG
Ab dem 1. Oktober 2023 erfolgt eine unbefristete Übernahme, wenn der Abschluss mit der Note „Befriedigend“ oder besser absolviert wurde, sofern dienstlicher / betrieblicher Bedarf besteht und nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Auszubildende, die nicht mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben, werden unter den gleichen Voraussetzungen zunächst befristet für zwölf Monate übernommen. Im Anschluss erfolgt bei Bewährung eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Changes from color to monochrome mode
contrast active
contrast not active
Changes the background color from white to black
Darkmode active
Darkmode not active
Elements in focus are visually enhanced by an black underlay, while the font is whitened
Feedback active
Feedback not active
Halts animations on the page
Animations active
Animations not active