Rechtliche Grundlagen LSBTIQ*+-inklusiver Hochschulpolitik

Urteil des BVerfG zur sog. »3. Option«

Ausgehend vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Okto­ber 2017 wurde in Deutsch­land zum 18. De­zem­ber 2018 das Personenstandsgesetz (PStG) geändert. Seither gibt es vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: »männlich«, »weiblich«, »divers« und »keine Eintragung«.
 

Handlungsempfehlungen

Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (2022). Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen. Berlin: bukof.

Netzwerk Diversität an Thüringer Hochschulen & Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG) (2022). Empfehlungen zur Erfassung von Geschlechtervielfalt in der Hochschulverwaltung an Thüringer Hochschulen

Arbeitsgruppe trans*emanzipatorische Hochschulpolitik (AG trans*HoPo) (2018). Anforderungen an die IT-Systeme der Hochschulverwaltung — Begleitblatt zur technischen Umsetzung der Broschüre »Inter* und Trans* an der Hochschule«. Mainz: Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) e.V.