Um Ihr Promotionsverfahren zu eröffnen, senden Sie Ihren Antrag auf Eröffnung des Ph.D.-Verfahrens schriftlich an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Ph.D.-Graduierungskommission. Die einzureichenden Dokumente entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung.
Bitte fügen Sie dem Antrag zusätzlich die Gutachtervorschläge bei (muss im Vorfeld mit den GutachterInnen abgestimmt werden). Als Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen ist ein aktueller Leistungsnachweis ausreichend.
Für jeden Promovierenden ist seitens des Studienganges ein Upload-Ordner bereitgestellt. Hier können Sie alle Anträge oder z.B. die digitale Ph.D.-Arbeit hochladen. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Katarina Steinbiß (katarina.steinbiss[at]uni-weimar.de).
Die gedruckten Exemplare Ihrer Dissertation können Sie gern persönlich nach Vereinbarung eines Termins abgeben. Ansonsten senden Sie sie bitte postalisch an
Bauhaus-Universität Weimar
Fakultät Kunst und Gestaltung
Ph.D. »Kunst und Design«
Geschwister-Scholl-Straße 7
99423 Weimar
ACHTUNG:
Sie müssen eine Promotionsgebühr entrichten, die derzeit 100 Euro beträgt. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung den Verwendungszweck »31 00 10 10 10« sowie Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer an.
Bankverbindung zur Entrichtung der Promotionsgebühr (nicht identisch mit dem Konto für den Semesterbeitrag):
IBAN: DE 39 820 500 00 300 4444 273
BIC: HELADEFF820
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