Gegenstand der Förderung:
Reisekosten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Arbeit stehen, dagegen werden allgemeine Bildungsreisen, Exkursionen sowie Vortrags- und Kongressreisen nicht gefördert.
Förderbereiche der Stiftung:
Geschichte, Sprache & Kultur, Querschnittbereich "Bild und Bildlichkeit", Staat, Wirtschaft & Gesellschaft, Querschnittbereich "Intern. Beziehungen", Medizin und Naturwissenschaften
Antragsberechtigt:
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Antrag nur aus einer Hochschule bzw. gemeinnützige Forschungseinrichtung heraus
Laufzeit:
Max. 12 Monate ab Zeitpunkt der Bewilligung
Antragsstellung:
Jederzeit, Bearbeitungszeit 6-8 Wochen
Gegenstand der Förderung:
Das Förderinstrument dient der Anbahnung internationaler Kooperationen. Dazu stehen die Bausteine „bilateraler Workshop“, „Auslandsreisen“ und „Gastaufenthalte“ zur Verfügung.
Antragsberechtigt:
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind.
Antragsstellung:
Jederzeit, spätestens drei Monate vor Maßnahmenbeginn
Manche Botschaften unterstützen Auslandsaufenthalte finanziell.
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