Bauhaus-Universität Weimar
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Aufgaben

Der Personalrat an der Bauhaus-Universität Weimar vertritt auf der Grundlage des Thüringer Personalvertretungsgesetzes (ThürPersVG) die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Beamtinnen und Beamten sowie der studentischen Beschäftigten an der Bauhaus-Universität Weimar mit Ausnahme der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Er besteht aus 11 Mitgliedern, die sich paritätisch aus den genannten Beschäftigtengruppen zusammensetzen und alle vier Jahre – zuletzt 2018 – von diesen gewählt werden.

Zu den Aufgaben des Personalrates gehören:

  • Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen, zu beantragen.

  • Dafür Sorge zu tragen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen angewandt und durchgeführt werden.

  • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und gemeinsam mit den Verantwortlichen auf deren Erledigung bzw. Abstellung hinzuwirken.

  • Die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen und sonstiger Schutzbedürftiger zu fördern.

  • Die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des Thüringer Gleichstellungsgesetzes zu fördern.

  • Mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der in § 57 genannten Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten.

  • Auf die Wahrung des Datenschutzes für alle Beschäftigten hinzuwirken.

  • Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern.

Der Personalrat arbeitet zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit der Schwerbehindertenvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten  sowie der Diversitätsbeauftragten der Universität zusammen.

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