Bauhaus.Module

Das Interdisziplinäre Lehrangebot

Es gehört zur Gründungsidee des Staatlichen Bauhauses Weimar, dass Studierende und Lehrende unterschiedlicher Disziplinen miteinander interagieren und verschiedene Denk- und Arbeitsweisen zusammengeführt werden. Seit dem hundertjährigen Gründungsjubiläum im Wintersemester 2018/2019 wird diese Traditionslinie in Form der »Bauhaus.Module« weiterentwickelt. Studierende aller Studiengänge der Bauhaus-Universität Weimar erhalten die Möglichkeit, ihr Fachstudium um explizit fächerübergreifend angelegte Lehrveranstaltungen zu erweitern und sich so bereits im Studium mit vielfältigen neuen Perspektiven auseinanderzusetzen, die Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen zu erproben und das eigene Tun zu reflektieren.

In vielen Studiengängen der Bauhaus-Universität Weimar ist die multi-, inter- und transdisziplinäre Lehre ein selbstverständlicher Bestandteil des Curriculums. An unseren vier Fakultäten gibt es interdisziplinäre Studiengänge, Brückenprofessuren und fächerübergreifende Lehrangebote — wichtige Komponenten für ein forschendes, planendes und gestaltendes Projektstudium.

Unter der Überschrift »Interdisziplinäres Lehrangebot« präsentieren all jene Lehrende ihre Lehrangebote, die ausdrücklich Teilnehmende verschiedener Fakultäten und Studiengänge zu ihren Lehrveranstaltungen einladen wollen.

Das »Interdisziplinäre Lehrangebot« setzt sich aus drei Kategorien zusammen. Wir unterscheiden

  • geöffnete Lehrveranstaltungen,
  • akademische Bauhaus.Module und
  • studentische Bauhaus.Module.

Was ist der Unterschied zwischen „geöffneten Lehrveranstaltungen“, „akademischen“ und „studentischen Bauhaus.Modulen“?

Allgemeines
"geöffnete Lehrveranstaltungen""akademische Bauhaus.Module""studentische Bauhaus.Module"

Geöffnete Lehrveranstaltungen sind regulärer Bestandteil im Curriculum des jeweiligen Studiengangs, für den die anbietende Lehrperson originär tätig ist. Sie werden darüber hinaus für Studierende anderer Fakultäten und Studiengänge geöffnet.

Die Organisation folgt den einheitlichen Prozessen und Regeln der anbietenden Fakultät.

  • spezifische Prüfungsnummer
  • spezifische Fristen und Verfahren
  • Betreuung durch die Sekretariate und/oder Fachbereiche der anbietenden Lehrperson

Anmeldung bei Koordination »Bauhaus.Module« (UE)

Akademische »Bauhaus.Module« werden als zusätzliche fakultäts- und studiengangsübergreifende Lehrveranstaltungen konzipiert und sind damit kein regulärer Bestandteil des Pflichtcurriculums.

Die Organisation folgt den einheitlichen Prozessen und Regeln.

  • übergreifende Prüfungsnummer
  • einheitlicher bison-Eintrag
  • einheitliche Fristen für Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldung
  • Betreuung durch Koordination »Bauhaus.Module« (UE)

Anmeldung bei Koordination »Bauhaus.Module« (UE)

Studentische »Bauhaus.Module« werden als zusätzliche fakultäts- und studiengangsübergreifende Lehrveranstaltungen konzipiert und sind damit kein regulärer Bestandteil des Pflichtcurriculums.

Die Organisation folgt einheitlichen Prozessen und Regeln (siehe: akademische »Bauhaus.Module«).

Besonderheiten:

  • Mentor*innen fungieren als Modulverantwortliche und Prüfende
  • Prüfung und Bewilligung durch Vergabekommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens

Antragstellung bei Koordination »Bauhaus.Module« (UE)

 

Verantwortlichkeiten und Qualitätssicherung
»geöffnete Lehrveranstaltungen«»akademische Bauhaus.Module«»studentische Bauhaus.Module«

Die Verantwortung für die »geöffneten Lehrveranstaltungen« liegt bei der anbietenden Lehrperson bzw. der zugehörigen Professur. Die Öffnung der Veranstaltung für Studierende anderer Fakultäten und Studiengänge erfolgt nach Absprache innerhalb des Studiengangs. Die jeweilige Fakultätsleitung wird informiert.

Die Verantwortung für die »Akademischen Bauhaus.Module« liegt bei der anbietenden Lehrperson bzw. der zugehörigen Professur. Die anbietende Lehrperson informiert die Fakultätsleitung über das geplante zusätzliche Angebot.

Sie erhält organisatorische Unterstützung durch die Koordination »Bauhaus.Module« (UE).

Die Verantwortung für die »studentischen Bauhaus.Module« liegt bei den Mentor*innen. Sie fungieren als Modulverantwortliche und Sie erhalten organisatorische Unterstützung durch die Koordination »Bauhaus.Module« (UE).

    Besonderheiten der »studentischen Bauhaus.Module« 

    »Studentische Bauhaus.Module« werden geprüft durch:

    • die Mentor*innen: Sie entscheiden, ob das Thema und das Lehrkonzept überzeugen und ob sie dafür die Betreuung übernehmen und als Modulverantwortliche fungieren wollen.
    • die Vergabekommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens: Sie entscheidet, ob das Thema und das Lehrkonzept überzeugen und eine Aufnahme in das fächerübergreifende Lehrangebot befürwortet wird.
    • die Fachstudienberatungen: Sie prüfen die Anerkennungsmöglichkeiten, falls einzelne Studien- und Prüfungsordnungen (noch) keinen Wahlbereich vorsehen.

    Außerdem müssen studentische Lehrende ein obligatorisches didaktisches Training vor Beginn der Lehrveranstaltung absolvieren. Dieses Training wird durch die Universitätsentwicklung durchgeführt und die Teilnahme kontrolliert. Die Förderzusage wird zurückgezogen, falls das Training nicht absolviert wird.

    Die Modulverantwortlichen erklären sich mit dem Ausstellen der Mentoring-Erklärung dazu bereit, die studentischen Lehrenden zu unterstützen:

    • Sie beraten bei der Entwicklung der Lehrinhalte und des didaktischen Konzepts.
    • Sie unterstützen bei der Organisation eines Veranstaltungsraums.
    • Sie übernehmen die Bewertung der Leistungen.
    • Sie übernehmen die Meldung und Verbuchung der Leistungen.

    Die studentischen Lehrenden und die Modulverantwortlichen erhalten organisatorische Unterstützung durch die Koordination »Bauhaus.Module« (UE).

    Meldung, Verbuchung und Anerkennung von Leistungspunkten
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    »Geöffnete Lehrveranstaltungen« sind regulärer Bestandteil im Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlbereich für die Studierenden des jeweiligen Studiengangs, für den die Lehrperson originär tätig ist.

    »Geöffnete Lehrveranstaltungen« werden für Studierende anderer Fakultäten und Studiengänge im Zusatzbereich verbucht und können im Wahlbereich anerkannt werden. Eine Anerkennung im Pflicht- oder Wahlpflichtbereich kann durch die verantwortliche Fachstudienberatung geprüft werden. Dazu wird empfohlen, eine Vorverabredung zur späteren Anerkennung zu treffen und ggf. in einem Learning Agreement festzuhalten.

    Die Meldung der Leistungen erfolgt durch das Sekretariat bzw. die Professur der anbietenden Lehrperson.

    Für die Studierenden des jeweiligen Studiengangs erfolgt die Eintragungder Leistungen im Prüfungssystem POS durch die Eingabeberechtigten bzw. das Prüfungsamt, das für die verantwortliche Lehrperson zuständig ist.

    Für Studierende anderer Fakultäten und Studiengänge erfolgt die Eintragung der Leistungen im Prüfungssystem POS durch die Eingabeberechtigten bzw. das Prüfungsamt, das für die verantwortliche Lehrperson zuständig ist.

    Studienleistungen, die in einem »akademischen Bauhaus.Modul« erbracht werden, werden im Zusatzbereich verbucht und können im Wahlbereich anerkannt werden. Eine Anerkennung im Pflicht- oder Wahlpflichtbereich kann durch die verantwortliche Fachstudienberatung geprüft werden. Dazu wird empfohlen, eine Vorverabredung zur späteren Anerkennung zu treffen und ggf. in einem Learning Agreement festzuhalten.

    Die Meldung der Leistungen erfolgt durch das Sekretariat bzw. die Professur der anbietenden Lehrperson.

    Die Eintragung der Leistungen im Prüfungssystem POS erfolgt durch das Prüfungsamt, das für die verantwortliche Lehrperson zuständig ist.

    Studienleistungen, die in einem »studentischen Bauhaus.Modul« erbracht werden, werden im Zusatzbereich verbucht und können im Wahlbereich anerkannt werden. Darüberhinausgehende Anerkennung erfolgen in Übereinstimmung mit den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. Dazu wird empfohlen, eine Vorverabredung zur späteren Anerkennung zu treffen und ggf. in einem Learning Agreement festzuhalten.

    Die Meldung der Leistungen erfolgt durch die Modulverantwortlichen.

    Die Eintragung der Leistungen im Prüfungssystem POS erfolgt durch das Prüfungsamt, das für die Modulverantwortlichen zuständig ist.

      Lehrleistung und Lehrdeputat
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      Die Anrechnung auf das Lehrdeputat der verantwortlichen Lehrperson erfolgt gemäß den fakultätsinternen Regelungen.

      Die Anrechnung auf das Lehrdeputat der verantwortlichen Lehrperson erfolgt gemäß den fakultätsinternen Regelungen.

      Die Anrechnung auf das Lehrdeputat der Modulverantwortlichen erfolgt gemäß den fakultätsinternen Regelungen.

        Veranstaltungsverzeichnis »Bison«
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        Der Eintrag im Veranstaltungsverzeichnis »Bison« und die Zuordnung zur Kategorie »geöffnete Lehrveranstaltungen« innerhalb des »interdisziplinären Lehrangebots« erfolgen durch das Sekretariat oder die Fachbereichsadministration der verantwortlichen Lehrperson.

        Veranstaltungsnummer: Die Veranstaltung erhält eine fakultätsspezifische Veranstaltungsnummer.

        Studiengänge: Es wird der Studiengang zugeordnet, für den die Lehrperson originär tätig ist, um für Studierende dieses Studiengangs eine Verbuchung der Leistungen im Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlbereich zu ermöglichen. Darüberhinaus wird der Eintrag »alle Studiengänge« zugeordnet, um für Studierende anderer Fakultäten und Studiengängeeine Verbuchung der Leistungen im Wahlbereich/Zusatzbereich zu ermöglichen.

        Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldung: Die Anmeldung und Zulassung zur Veranstaltung und/oder zur Prüfung erfolgen gemäß den fakultätsspezifischen Regelungen.

        Der Eintrag im Veranstaltungsverzeichnis »Bison« und die Zuordnung zur Kategorie »Akademische Bauhaus.Module« innerhalb des »interdisziplinären Lehrangebots« erfolgen durch die Universitätsentwicklung (Koordination »Bauhaus.Module«).

        Veranstaltungsnummer: »Akademische Bauhaus.Module« erhalten eine zentrale Veranstaltungsnummer (»9er-Nummer«). Dies ermöglicht die Zuordnung zum Wahlbereich/Zusatzbereich.

        Studiengänge: Es wird der Eintrag »alle Studiengänge« zugeordnet, um die Verbuchung der Leistungen im Wahlbereich/Zusatzbereich zu ermöglichen.

        Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldung: Die Veranstaltungsanmeldung und -zulassung erfolgt über das Veranstaltungsverzeichnis »Bison« unter Verwendung der Belegungsfrist »Bauhaus.Module«. Die Prüfungsanmeldung erfolgt innerhalb eines festgelegten Prüfungsanmeldungszeitraums.

        Die Universitätsentwicklung (Koordination »Bauhaus.Module«) unterstützt die verantwortlichen Lehrenden bei der Durchführung der Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldungen sowie bei der Pflege der Teilnahmelisten.

        Der Eintrag im Veranstaltungsverzeichnis »Bison« und die Zuordnung zur Kategorie »Studentische Bauhaus.Module« innerhalb des »interdisziplinären Lehrangebots« erfolgen durch die Universitätsentwicklung (Koordination »Bauhaus.Module«).

        Veranstaltungsnummer: »Studentische Bauhaus.Module« erhalten eine zentrale Veranstaltungsnummer (»9er-Nummer«). Dies ermöglicht die Zuordnung zum Wahlbereich/Zusatzbereich.

        Studiengängen: Es wird der Eintrag »alle Studiengänge« zugeordnet, um die Verbuchung der Leistungen im Wahlbereich/Zusatzbereich zu ermöglichen.

        Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldung: Die Veranstaltungsanmeldung und -zulassung erfolgt über das Veranstaltungsverzeichnis »Bison« unter Verwendung der Belegungsfrist »Bauhaus.Module«. Die Prüfungsanmeldung erfolgt innerhalb eines festgelegten Prüfungsanmeldungszeitraums.

        Die Universitätsentwicklung (»Koordination Bauhaus.Module«) unterstützt die Studierenden und die Modulverantwortlichen bei der Durchführung der Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldungen sowie bei der Pflege der Teilnahmelisten.

          Contact Persons

          Prof. Christian Koch
          Vice-President of Academic Affairs
          phone: +49 (0) 3643 / 58 4960
          e-mail: c.koch[at]uni-weimar.de

          Ronny Schüler
          Coordination "Bauhaus.Module"
          Tel.: +49 (0) 36 43/58 12 63
          E-Mail: bauhaus.module@uni-weimar.de