Welche Regeln gelten im Präsenzbetrieb?
Nach dem Präsidiumsbeschluss vom 8. Februar 2023 ist der Rahmenhygieneplan zum 10. Februar 2023 außer Kraft gesetzt.
Durch die Außerkraftsetzung besteht für Sie keine Verpflichtung mehr, die im Rahmenhygieneplan formulierten Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz bzw. in den Lehrräumen einzuhalten. Selbstverständlich können Sie aber für sich persönlich entscheiden, die allgemeinen Hygienemaßnahmen, wie das Tragen einer Maske, das Einhalten eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen und zum Schutz vor Infektionen das regelmäßige Lüften von Innenräumen, beizubehalten.
Des Weiteren hat das Präsidium mit dem Personalrat einen gleitenden Übergang für die Regelungen zum Homeoffice von vier Wochen abgestimmt. Die Übergangsfrist endet mit Ablauf des 10. März 2023.
E-Mail des Präsidiums zur Außerkraftsetzung des Rahmenhygieneplans