Hinweise für aktuelle Übungsleitende
Programmplanung
Die Kursplanung wird in Abstimmung mit den verantwortlichen Übungsleitenden vorgenommen. Es gibt vier Zeiträume angepasst an die Vorlesungs- und vorlesungsfreie Zeit.
- Wintersemesterprogramm Oktober bis Februar
- Wintersemesterferien März bis April
- Sommersemesterprogramm April bis Juli
- Sommersemesterferien August bis September
Der Planungsprozess für die einzelnen Zeiträume beginnt in der Regel 6 - 8 Wochen vor Programmstart. Alle Absprachen sollten spätestens 4 Wochen vor dem Kursbeginn feststehen.
Allgemeines zum Kursablauf
Für einen reibungslosen Ablauf im Hochschulsport beachte bitte folgende Dinge:
- Sei mind. 10 Minuten vor Kursbeginn an deiner Sportstätte.
- Trage möglichst dein Unisport-Shirt. So ist für alle ersichtlich, dass du als Übungsleitung verantwortlich für den Kurs bist. Dein Unisport- Shirt erhältst du am Tag der Übungsleiterversammlung.
- Sei stets als Ansprechperson präsent, beantwortet Fragen und behandele jeden Teilnehmenden höflich sowie respektvoll.
- Versuch mit gutem Beispiel voran zu gehen: Behandele Material und Sportstätte sorgsam, achte auf saubere Hallenschuhe und halte dich an die jeweilige Hausordnung. Verlass deine Sportstätte so, wie du sie selber gerne vorfinden möchtet.
- Halte dich an die Öffnungszeiten des Unisportzentrums. Unsere Mitarbeitenden vor Ort haben den Zeit- und Ablaufplan für den jeweiligen Sporttag genau im Blick. Bitte nimm ihre Aussagen sowie Hilfegesuche ernst und hilf mit, einen reibungslosen Sportablauf zu organisieren.
- Wenn Sportmaterial fehlt oder defekt ist, dann melde dies bitte unverzüglich den Hallenwarten oder dem Sekretariat. Gleiches gilt für die technische Ausstattung der Sportstätten (Musikanlagen, Licht, Lüftung, Heizung, etc.).
Kursverwaltung /Self Service - Zugang
Der Self Service Zugang ist ein individueller Online - Zugang, mit dem die Kursleitung den eigenen Kurs verwalten und dokumentieren muss.
Die Zugangsdaten werden jeweils zu Beginn eines jeden Semesters per E-Mail neu zugesandt - die Namen der Teilnehmenden des Kurses können erst eine Woche vor Kursbeginn eingesehen werden.
Verpflichtende Kursverwaltungsaktionen innerhalb des Buchungssystem:
- Versand von E-Mails an die Kursteilnehmenden (Begrüßungsemail mind. 2 Tage vor Kursbeginn, Kurshinweise, Verhaltensregeln, Ausfälle, Vertretungen...)
- Erfassung der Anwesenheit
- Abruf und Ausdruck der Teilnehmendenlisten (= Anwesenheitslisten)
Da sich die Teilnehmenden auch später zum Kurs anmelden können, müssen die Kurslisten regelmäßig auf Aktualität überprüft werden.
Kurs- und Teilnehmendenmanagement
- An deinem Kurs dürfen (u.a. aus Gründen des Versicherungsschutzes) grundsätzlich nur Personen teilnehmen, die ordnungsgemäß angemeldet sind. Bitte erfasse in jeder Kurseinheit die Anwesenheit der Teilnehmenden.
- Sollten Teilnehmende nicht erscheinen oder der Kurs noch gewisse freie Kapazitäten haben, dann gib uns bitte zeitnah Bescheid, damit wir Plätze für Interessierte auf der Warteliste freischalten können.
- Vertretungsregelung: Sollte es einmal nicht möglich sein, z.B. wegen Krankheit oder Urlaub, den eigenen Kurs nicht anzuleiten, sind die Kursleitenden in der Pflicht, möglichst eine gleichwertige Vertretung zu organisieren (Kursleiter*innen des Unisports oder Teilnehmer*in aus dem Kurs). Vorab muss eine Info und Absprache mit den Hauptverantwortlichen des USZ erfolgen. FIndet sich keine Vertretung entfällt der Kurs und der ÜL ist verpflichtet dies umgehend den Teilnhemenden mitzuteilen.
- Ein Probe- oder Schnuppertraining ist grundsätzlich nicht möglich.
- Stornierungen oder Umbuchungen von Kursen sind nur über die Verwaltung des Hochschulsports und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Freie Kursplätze werden ausschließlich über den Hochschulsport vergeben. Individuelle Absprachen mit Teilnehmenden haben keine Gültigkeit.
Honorar, Vertrag, Abrechnung
Honorarsystem
Die Einstufung in die Rahmen-, Honorar- Und Qualifikationsstruktur erfolgt nach formaler Qualifikation, vorliegenden Fortbildungsnachweisen und Erfahrung in Absprache mit den Hauptverantwortlichen des Unisportzentrums. Die Entscheidung über die Einstufung trifft der Leiter des USZ.
Honorarvertrag
Der Honorarvertrag wird in der Regel ca. 2 Wochen vor Beginn des Sportprogramms per E-Mail versendet. Da dieser die Grundlage für die Abrechnung der geleisteten Stunden ist, muss ein unterschriebenes Exemplar zeitnah, allerdings spätestens zum Kursbeginn an uns zurückgesendet bzw. abgegeben werden.
Abrechnung
Zur Abrechnung des durchgeführten Kurses ist das Übungsleiterprotokoll (mit Vertrag versendet), welches der Kursleitende mit Hilfe der eigens geführten Anwesenheitsliste des Kurses ausfüllt, zeitnah allerdings spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Kurses im Sekretariat einzureichen. Das Protokoll wird anschließend auf Richtigkeit kontrolliert und gegengezeichnet, auf dieser Grundlage erfolgt die entsprechende Vergütung.
Es darf maximal eine Stunde nachgeholt werden, welche mit vergütet wird. Jedoch keine Einheiten, die auf Feiertage oder allgemeine Schießzeiten fallen, da diese zu Kursbeginn bereits nicht mit eingeplant werden.
Bricht der Kursleitende den Kurs aus nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen während des Semesters ab, erfolgt für die gesamte Veranstaltung keine Vergütung.
Wird die Abrechnung nicht fristgerecht (bis 4 Wochen nach Kursende) abgegeben, erfolgt keine Vergütung mehr.
Unfälle im Kursbetrieb
Die Kursleitung ist grundsätzlich dafür verantwortlich, gefährliche Situationen, die Unfälle begünstigen zu vermeiden.
Alle Studierenden, Arbeiter und Angestellten der Thüringer Hochschulen sind auf der Grundlage des SGB VII unter den folgenden Voraussetzungen über die Unfallkasse Thüringen unfallversichert:
Studierende:
bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports außer bei Wettkämpfen außerhalb der offiziellen Sportzeiten, bei Vorkursen und Ferienkursen
- Bitte direkt eine Info der Kursleitung an die Hallenwarte diese vermerken den Unfall.
- Zusätzlich muss zeitnah eine Unfallmeldung beim Studierendenwerk in der Mensa ausgefüllt werden.
Bedienstete
bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports unter den folgenden Bedingungen:
- Die sportliche Betätigung muss geeignet sein, die arbeitsbedingte und geistige Belastung auszugleichen.
- Sie muss in einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden.
- Der Teilnehmerkreis muss sich im Wesentlichen auf Mitglieder der Hochschulen beschränken.
- Der Sport muss unternehmensbezogen durchgeführt werden (offiziell durch die Institution der Hochschule).
- Die Übungen müssen durch Zeit und Dauer in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebsarbeit stehen.
Noch Fragen?
Nicht die passende Frage und schon gar nicht die passende Antwort dabei? Dann wende dich mit deinem Anliegen an unser Team. Wir freuen uns auf deine Fragen!