Anbahnung und Pflege von Hochschulkooperationen
Anbahnung und Pflege von internationalen Kooperationen
Die Bauhaus-Universität Weimar pflegt partnerschaftliche Kooperationen mit über 200 Partnerhochschulen weltweit.
Jährlich nehmen 300 bis 400 Studierende die Möglichkeit wahr, über diese Kooperationsverträge ins Ausland zu gehen oder eine begrenzte Zeit an der Bauhaus-Universität Weimar zu studieren. Diese Angebot richtet sich aber auch Lehrende der Bauhaus-Universität Weimar.
Verträge können mit Partnerinstitutionen innerhalb Europas (ERASMUS) und außerhalb Europas (bilaterale Vereinbarungen) abgeschlossen werden:
- ERASMUS Kooperationsverträge innerhalb Europas sind stark standardisiert und bieten die Möglichkeit für Dozent*innenmobilität (Lehrende) und Personalmobilität (Administration). Austausche und Reisen können über ERASMUS-Mittel bezuschusst werden, ebenso die Anbahnung von ERASMUS-Kooperationen.
- Bilaterale Kooperationsverträge außerhalb Europas sind individuelle Verträge, die weitere Vereinbarungen beinhalten können (z.B. Absprachen über gemeinsame Workshops oder Sommerschulen, geplante gemeinsame Studiengänge etc.). Sie sind meist finanziell nicht untersetzt.
Alle Kooperationen müssen an einem Lehrstuhl angesiedelt sein und dort betreut/gepflegt werden. Scheidet die Betreuungsperson aus, sollte sie ein*en Nachfolger*in benennen, damit die Kooperation fortgeführt werden kann.