Regelungen zur Ausleihe in der Videowerkstatt
4. April 2022
Unsere Leihe ist ein Service für Studierende und Mitarbeitende der Fakultät Kunst und Gestaltung.
Ausleihen werden über folgende Seite abgewickelt: https://leihka.uni-weimar.de
Ihre Zugangsdaten erhalten Sie auf Anfrage unter: videowerkstatt@gestaltung.uni-weimar.de
Ausleihen können wochentags täglich von 14 – 15 Uhr abgeholt bzw. zurückgegeben werden.
In der vorlesungsfreien Zeit ist dies ausschließlich mittwochs von 14 – 15 Uhr möglich.
Reservierungen:
Bei einer Reservierung werden Sie aufgefordert, ein Abhol- und Rückgabedatum festzulegen. Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen das Zeitfenster für die Abholung/Rückgabe. Reservierungen sollten in der Regel nicht länger als 4 Wochen im Voraus angefragt werden. Das Equipment wird grundsätzlich nur an die Person ausgegeben, die die Reservierung vorgenommen hat. Diese wird bei der Abholung aufgefordert, sich per THOSKA auszuweisen. Reservierte, nicht abgeholte Leihen werden nach spätestens 24 Stunden wieder gelöscht. Nicht pünktlich zurückgegebene Technik wird automatisch angemahnt und mit einer Ausleihe-Sperre belegt.
Verlängerungen:
Verlängerungen sind nicht möglich, da Ihr von Ihnen unterschriebener Leih-Vertrag immer auch einen bestimmten Zeitraum benennt.
Sie können aber versuchen, eine Anschlussbuchung vorzunehmen: Reservieren Sie sich dazu alle von Ihnen ausgeliehenen Gegenstände ab dem Tag, der dem Abgabedatum Ihrer aktuellen Leihe folgt. Setzen Sie uns darüber in Kenntnis und kommen zur Ausleihzeit der ursprünglichen Rückgabe Ihrer aktuellen Leihe in die Werkstatt, um den Vertrag der Anschlussbuchung zu unterschreiben. Sollte sich bei der erneuten Reservierung Ihrer bereits geliehenen Technik herausstellen, dass ein oder mehrere Gegenstände nicht verfügbar sind, ist die gesamte Leihe zum vereinbarten Termin zurückzugeben, eine Verlängerung / Anschlussbuchung ist in diesem Fall nicht möglich.
Dauer einer Ausleihe:
Die reguläre maximale Ausleihfrist beträgt 1 Woche. Wird das Leih-Equipment für länger als 7 Tage benötigt, so ist dies bei der Reservierungsanfrage zu begründen. Eine längere Leihfrist kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden (geringe Auslastung / Nachfrage).
Versicherungen, Schäden, Verlust, Auslandsaufenthalte:
Wir empfehlen grundsätzlich zu prüfen, ob ein Versicherungsschutz für von Ihnen zu verantwortende Schäden oder Verlust von Technik besteht. Für die Mitnahme von Leih-Equipment in nicht zur Europäischen Union gehörende Länder ist es notwendig, eine entsprechende Versicherung gegen Beschädigung und Verlust abzuschließen und vor der Ausgabe der Technik dem Werkstattpersonal vorzuweisen.
Für Technikzusammenstellungen mit einem hohen Wiederbeschaffungswert wird ebenfalls dringend empfohlen, für einen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen und dabei stets den Neuwert des Equipments zu versichern.
Sie bekommen geprüfte und gereinigte Technik durch uns zur Verfügung gestellt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, eine Leihe bei Abholung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Wir erwarten neben einer pfleglichen Behandlung auch, dass die Geräte sauber zurückgegeben werden.
Die Bedienung der Leihplattform ist weitestgehend selbsterklärend. In der folgenden Anleitung haben wir alle Funktionen noch einmal für Sie dokumentiert:
Vertragstext:
- Die Leihdauer beginnt mit der Übergabe des Leihgegenstandes (Vertragsdatum) und endet mit der Rückgabe des Leihgegenstandes (Enddatum). Die Dauer der Leihe wird vom Verleiher (Werkstatt-/Studio-Leiter oder von dem in seinem Auftrag handelnden Mitarbeiter der jeweiligen Werkstatt) bestimmt.
- Die Ausleihe an die Studierenden erfordert die Bestätigung des Dozenten, der die Studienarbeit betreut.
- Die für die o.a. Zeit überlassene technische Ausrüstung wird ausschließlich zu dem durch den betreuenden Dozenten bestätigten Zweck vom Entleiher genutzt.
- Der Entleiher verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit der geliehenen Sache. Sollte der Leihgegenstand oder ein Teil davon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Entleiher für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Leihgegenstand oder Teile des Leihgegenstandes abhandenkommen. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.
- Jede Beschädigung oder der Verlust des Leihgegenstandes oder eines Teils davon ist dem Verleiher unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Der Entleiher darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist ohne die Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen.
- Die Ausgabe und Rücknahme der Geräte erfolgt durch den Verleiher (Werkstatt-/Studio-Leiter bzw. verantwortliche Mitarbeiter der betreffenden Werkstatt). Die Technik ist im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Verunreinigungen sind vor der Rückgabe des Leihgegenstandes zu beseitigen.
- Der Verleiher ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen durch den Entleiher verletzt werden. Der Leihgegenstand ist nach Rücktritt des Verleihers vom Vertrag unverzüglich an diesen zurückzugeben.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Leihe (§§ 598 ff BGB).