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Die Nutzungsberechtigung kann für einen Zeitraum von max. einem Semester gewährt werden, eine Verlängerung ist möglich.
 Zugang erfolgt über die nach Absprache für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltete Thoska-Karte. Mit der Freischaltung der Thoska-Karte erkennen die NutzerInnen diese Atelierordnung an bzw. müssen diese unterschreiben.
Eine Weitergabe der Thoska-Karte an Dritte ist nicht gestattet und führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis.  | 
Die Nutzungsberechtigung kann für einen Zeitraum von max. einem Semester gewährt werden, eine Verlängerung ist möglich.
 Zugang erfolgt über die nach Absprache für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltete Thoska-Karte. Mit der Freischaltung der Thoska-Karte erkennen die NutzerInnen diese Atelierordnung an bzw. müssen diese unterschreiben.
Eine Weitergabe der Thoska-Karte an Dritte ist nicht gestattet und führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis.  | ||
==   | == §2 Erreichbarkeit ==  | ||
Falls es zu Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten kommt oder etwas vermisst wird möchten wir alle freigeschalteten Nutzer per E-Mail erreichen können. Wem Zugang für einen Raum gewährt wird der muss sich in die Mailingliste der für diesen Raum verantwortlichen Professur (z.B. [[GMU:Mailinglist]]) eingetragen haben.  | Falls es zu Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten kommt oder etwas vermisst wird möchten wir alle freigeschalteten Nutzer per E-Mail erreichen können. Wem Zugang für einen Raum gewährt wird der muss sich in die Mailingliste der für diesen Raum verantwortlichen Professur (z.B. [[GMU:Mailinglist]]) eingetragen haben.  | ||