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== Allgemeines (Nutzungsverhältnis, Zugangsberechtigung) ==  | == Allgemeines (Nutzungsverhältnis, Zugangsberechtigung) ==  | ||
Räume können von Studierenden für die Bearbeitung von Semesteraufgaben und anderen Projekten, die im Zusammenhang mit der Lehre und Forschung an der Bauhaus-Universität Weimar stehen, genutzt werden. Die Priorisierung für eine Nutzungsgenehmigung richtet sich nach folgender Ordnung:  | |||
# Studierende, die eine Abschlussarbeit anfertigen  | # Studierende, die eine Abschlussarbeit anfertigen  | ||
# Studierenden, die in aktuellen Lehrveranstaltungen der Professur eingeschrieben sind (Studiengangsangehörigkeit ist egal)  | # Studierenden, die in aktuellen Lehrveranstaltungen der Professur eingeschrieben sind (Studiengangsangehörigkeit ist egal)  | ||
# Studierende der Medienkunst/Mediengestaltung  | # Studierende der Medienkunst/Mediengestaltung  | ||
# sonstige Studierende.  | # sonstige Studierende.  | ||
Die Nutzungsberechtigung kann für einen Zeitraum von max. einem Semester gewährt werden, eine Verlängerung ist möglich.
 Zugang erfolgt über die nach Absprache für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltete Thoska-Karte  | 
Die Nutzungsberechtigung kann für einen Zeitraum von max. einem Semester gewährt werden, eine Verlängerung ist möglich.
 Zugang erfolgt über die nach Absprache für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltete Thoska-Karte. Beim Verlassen des Raums bitte darauf achten, dass die Tür ins Schloss fällt und schließt. Mit der Freischaltung der Thoska-Karte erkennen die NutzerInnen diese Atelierordnung an bzw. müssen diese unterschreiben.
Eine Weitergabe der Thoska-Karte an Dritte ist nicht gestattet und führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis.  | ||
== Erreichbarkeit ==  | == Erreichbarkeit ==  | ||