FAQ
Was ist eine Akkreditierung?
Akkreditierung beschreibt im Hochschulbereich ein Instrument der Qualitätssicherung. Es soll feststellen, ob ein Studiengang bestimmte Anforderungen erfüllt.
Dabei erstellt eine externe Expertengruppe (bestehend aus Professoren und Studierenden anderer Hochschulen und Mitgliedern aus der Praxis) auf Basis der Vorgaben des Akkreditierungsrats, eines durch die Hochschule erstellten Selbstberichts und einer Vor-Ort-Begehung einen Bericht. Dieser im Peer-Review-Verfahren erstellte Bericht wird der jeweiligen Ständigen Akkreditierungskommission vorgelegt und führt zu einer Ja/ Nein- Entscheidung.
Wer zeichnet für die Kriterien der Akkreditierung verantwortlich?
Verantwortlich für die Kriterien, die ein Studiengang erfüllen muss, ist der Akkreditierungsrat. Er ist Beschlussgremium der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland und akkreditiert zudem die Akkreditierungsagenturen.
Welche Formen der Akkreditierung gibt es?
Neben der an der Bauhaus-Universität Weimar bisher praktizierten und üblichen Programmakkreditierung, also der Akkreditierung einzelner Studiengänge, gibt es auch die Möglichkeit, affine Studiengänge gebündelt in einer Clusterakkreditierung oder auch nur Studiengangkonzepte in einer Konzeptakkreditierung prüfen zu lassen.
Als Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems können sich Hochschulen einer Systemakkreditierung stellen. Dabei wird das hochschulinterne Qualitätssicherungssystem für den Bereich Studium und Lehre geprüft und bewertet. Zusätzlich werden eine Merkmalstichprobe und mehrere Programmstichproben durchgeführt.
Die Merkmalstichprobe überprüft die formalen Vorgaben der Kultusministerkonferenz, landesspezifische Vorgaben sowie die Kriterien des Akkreditierungsrats bei allen Studiengängen der Hochschule. Die Programmstichprobe soll die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems am Beispiel ausgewählter Studiengänge zeigen.
Was ist der Unterschied zwischen Akkreditierung und Re-Akkreditierung?
Der Zeitraum, für den eine Programmakkreditierung ausgesprochen wird, beträgt 5 Jahre. Danach muss eine Re-Akkreditierung des Studiengangs erfolgen, welche 7 Jahre Gültigkeit besitzt.
Die Kriterien der Akkreditierung werden im Falle einer Re-Akkreditierung um weitere Merkmale ergänzt, zu welchen die Hochschule Auskunft geben muss. Die bereits gesammelten Erfahrungen und vollzogenen Veränderungen stehen bei diesem Verfahren im Vordergrund und werden in einem Vergleich von Zielsetzung und Zielerreichung des Studiengangs gebündelt.
Wie ist der Ablauf einer Akkreditierung / Re-Akkreditierung?
Der Ablauf ist in einer Handreichung zur Akkreditierung bzw. Re-Akkreditierung von Studiengängen an der Bauhaus-Universität Weimar dargestellt. Die Handreichung erhalten Sie auf Anfrage bei uns im Zentrum für Universitätsentwicklung von Herrn Andreas Kettritz.