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Thüringer Corona-Verordnungen: Anpassungen und Verlängerung bis zum 15. März 2021
Mit der »Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen« vom 18. Februar 2021 werden die geltenden Thüringer Corona-Verordnungen teilweise angepasst und bis zum 15. März 2021 verlängert.
Demnach gilt u.a.:
- private Treffen mit maximal einer haushaltsfremden Person (Ausnahme von Kindern unter 3 Jahren)
- Tragen von medizinischen Gesichtsmasken ab 15 Jahren u.a. in Geschäften, ÖPNV, Arztpraxen
- Empfehlung alltägliche Besorgungen wohnortnah (Umkreis von 15km) zu erledigen
- Betreuung von Kindern unter 12 Jahren aus zwei Haushalten in festen privaten Gruppen erlaubt
- Öffnung von Fahrschulen ab 19. Februar, Öffnung von Friseuren, Gartenmärkten, Floristik
Details entnehmen Sie bitte den Verordnungen: