News
16. Allgemeinverfügung der Stadt Weimar: Modellprojekt zur Öffnung vom 29. bis 31. März
Mit der 16. Allgemeinverfügung regelt die Stadt Weimar die Durchführung eines Modellprojekts zur Öffnung von Geschäften, Museen, Galerien und Gedenkstätten vom 29. bis 31. März 2021.
Unter folgenden Voraussetzungen können diese Einrichtungen öffnen:
- Beschränkungen der Anzahl an Kundinnen und Kunden bzw. Besucherinnen und Besuchern in Relation zur Raumgröße, Vorhalten eines Hygienekonzeptes.
Kunden bzw. Besucher sind verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske zu tragen.
- Der Zutritt der Kundinnen und Kunden bzw. Gäste ist nur mit einem tagesaktuellen Antigentest (Schnelltest) oder ersatzweise eine maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test zulässig.
- Die Kontakterfassung zum Zwecke der kurzfristigen und vollständigen Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt ist im Rahmen eines digitalen Systems oder ggf analog durchzuführen.
Weitere Informationen zum dreitägigen Öffnungsmodell auf der Website der Stadt Weimar.