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12. Allgemeinverfügung der Stadt Weimar (inkl. Sonderregelungen zum Zwiebelmarkt)
Ab dem 1. Oktober gilt in Weimar die 12. Allgemeinverfügung. Diese ergänzt die »Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2« in Bezug auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Pflicht zur Kontaktverfolgung in der Gastronomie. Außerdem enthält sie Informationen zu besonderen Regelungen für den Zeitraum des Zwiebelmarktes vom 7. bis 11. Oktober 2020.
Die 12. Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. Oktober 2020 und kann hier nachgelesen werden: 12. Allgemeinverfügung der Stadt Weimar.