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Präsidium beschließt Vereinfachung der pandemiekonformen Raumnutzung
Das Präsidium beschließt folgende vereinfachte Verfahrensweise zur pandemiekonformen Nutzung von Räumen und der Erarbeitung von Infektionsschutzkonzepten, diese gilt ab dem 19. Oktober 2020:
Der aktuelle Rahmenhygieneplan der Bauhaus-Universität Weimar ist der hygienische Standard für jede Raumnutzung an der Universität. Von den Fakultäten und Bereichen ist die Einhaltung der festgelegten hygienischen Maßnahmen gemäß Rahmenhygieneplan eigenverantwortlich zu gewährleisten.
Können Anforderungen des Rahmenhygieneplans nicht eingehalten werden, so sind diese Abweichungen von dem jeweiligen Strukturbereich in einem schriftlichen Infektionsschutzkonzept darzustellen und zu begründen. Zusätzlich sind Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) für die Gewährleistung des Hygieneschutzes aufzuzeigen (siehe »Allgemeines« sowie »Aufstellung von Infektions schutzkonzepten« im Rahmenhygieneplan der Bauhaus-Universität Weimar). Das Infektionsschutzkonzept ist dem Servicezentrum Sicherheitsmanagement zuzusenden. Das Servicezentrum Sicherheitsmanagement wird im Prüfungsverfahren den Personalrat (Mitbestimmung) einbeziehen. Nach erfolgter Prüfung wird das Infektionsschutzkonzept im Präsidium behandelt. Die Entscheidung des Präsidiums wird dem Verfasser/der Verfasserin des Infektionsschutzkonzeptes vom Büro des Präsidenten bekanntgegeben.