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Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Anpassung außerordentlicher Sondermaßnahmen ab 1. Dezember
Die neue Thüringer Corona-Sonderverordnung tritt am Dienstag, 1. Dezember 2020, in Kraft.
Thüringen setzt mit dieser angepassten Sonder-Verordnung die Vorgaben des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 um.
Neu in der Verordnung:
- weitergehende Kontaktbeschränkungen: der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
- Erweiterung der Maskenpflicht: in allen geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr, an bestimmten Orten mit starkem Publikumsverkehr in Innenstädten und in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, vor Einzelhandelsgeschäften und Parkplätzen, in Arbeits- und Betriebsstätten mit Ausnahme des Arbeitsplatzes (sofern 1,5 Meter Abstand eingehalten werden).
- Beschränkungen im Groß- und Einzelhandel ab 800 Quadratmeter.
Die Sonderverordnung ist zunächst bis zum 20. Dezember befristet.
Über die Regelungen für die Weihnachtstage und Silvester wurde noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Es ist jedoch das Ziel der Landesregierung für die Tage vom 23. Dezember 2020 bis längstens 1. Januar 2021 Regelungen zu erlassen, wie sie der Beschluss der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Bundeskanzlerin vom 25. November vorsieht: Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sollen bis maximal zehn Personen möglich sein. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre sollen hiervon ausgenommen.