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Sechste Quarantäneverordnung und Verlängerung von Verordnungen bis 19. Februar
Ab dem 3. Februar 2021 gilt die Sechste Thüringer Quarantäneverordnung. Thüringen setzt damit die bundesweit verschärften Regelungen für Reiserückkehrende aus sogenannten »Virus-Variantengebieten« um. Mit der neuen Verordnung ist wieder eine Quarantänedauer von 14 Tage für Einreisende aus Risikogebieten verpflichtend.
Zusätzlich werden die aktuell geltenden Verordnungen (Dritte Sondereindämmungsverodnung, Zweite Infektionsschutz-Grundverordnung) bis zum 19. Februar 2021 verlängert.
Die Regelung zur Verwendung von medizinischen Gesichtsmasken wird noch einmal konkretisiert. Als qualifizierte Gesichtsmasken gelten demnach:
- medizinische Gesichtsmasken oder
- Schutzmasken ohne Ausatemventil mit technisch höherwertigem Schutzstandard, insbesondere FFP2.
- Details im FAQ zu Schutzmasken vom TMASGFF.