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E-Mail des Präsidiums: Informationen zu Prüfungen
Liebe Studierende und liebe Beschäftigte der Bauhaus-Universität Weimar,
in wenigen Tagen beginnt die Prüfungsphase des Wintersemesters 2021/22. In dieser E-Mail erhalten Sie wichtige Informationen zu den Rahmenbedingungen der Prüfungen.
Einige Prüfungen finden auch in diesem Semester in Präsenz statt. Um die Prüfungen möglichst sicher durchführen zu können und insbesondere die nötigen Abstände zwischen den Teilnehmenden zu gewährleisten, werden wie bereits in vergangenen Semestern Raumkapazitäten der Sporthalle Falkenburg genutzt.
Den aktuellen Plan für die Prüfungen in den zentral verwalteten Räumen (Audimax, Hörsäle in der Marienstraße und Coudraystraße) und in der Sporthalle finden Sie in den FAQ für Studierende.
Bitte informieren Sie sich tagesaktuell über Ihren jeweiligen Prüfungstermin, da es auch kurzfristig noch zu Anpassungen einzelner Prüfungstermine kommen kann. Informationen zu Prüfungen erhalten Sie auch wie gewohnt von den Lehrenden, z.B. über Moodle oder BISON.
Wichtig ist, dass Sie zu allen Prüfungen, einen Mund-Nasen-Schutz mitbringen, das heißt eine OP- oder FFP2-Maske, da auf den Verkehrswegen sowie am Sitzplatz Maskenpflicht besteht. Zum erhöhten Schutz für Sie und andere empfehlen wir das Tragen einer FFP2-Maske. Bitte halten Sie auch Ihren 3G-Nachweis bereit, der vor Betreten des Prüfungsraums kontrolliert wird, und beachten Sie dazu auch die neuen Regelungen zum Impf- und Genesenenstatus.
Weiterhin gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln, welche Sie ebenfalls in den FAQ nachlesen können. Um das Infektionsrisiko an den Prüfungsorten zusätzlich zu minimieren, bitten wir Sie nach Abschluss der Prüfung Ihren Sitzplatz (Tisch und Stuhl) mit Tüchern zu reinigen – diese halten wir vor Ort für Sie bereit.
Um den Infektionsschutz während der Präsenzprüfungen weiter zu erhöhen, empfehlen wir Ihnen, sich unabhängig von Ihrem Impf- oder Genesenenstatus vor einer Prüfung mit einem Schnell- oder Selbsttest auf eine Infektion zu testen. Sollten Sie wegen eines positiven (Selbst-/Schnell-Testergebnisses) kurzfristig nicht an einer Prüfung teilnehmen können, melden Sie dies bitte den Lehrenden bzw. Prüfungsämtern. Es entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil. Gleiches gilt, wenn Sie nach dem Kontakt mit einer infizierten Person vorsorglich einer Prüfung fernbleiben.
Folgende Anhänge haben wir dieser E-Mail beigefügt:
1. Handreichung zu Präsenzprüfungen
- Hier werden Verhaltensregeln zur Durchführung von Präsenzprüfungen zusammengefasst, welche den sicheren und reibungslosen Ablauf ermöglichen.
2. Prüfungsplan für zentrale Räume und Sporthalle Falkenburg (Stand: 27.1.2022, Änderungen vorbehalten)
- Dieses Dokument beinhaltet den derzeit aktuellen Stand der Planung für in den zentral verwalteten Räumen und der Sporthalle stattfindenden Präsenzprüfungen, inkl. Datum, Zeit und Ort.
- Bitte beachten Sie auch weitere Informationen der einzelnen Fakultäten, insbesondere zur Aufteilung einer Prüfung in mehrere Räume.
3. Einwilligung zu Online-Distanzprüfungen
- Diese Einwilligung ist von Studierenden vor der Teilnahme an einer Online-Distanzprüfung (s. §4 der Corona-Satzung und deren 3. Änderung) zu geben.
- Es gibt mehrere Möglichkeiten diese Einwilligung zu geben. Die Erklärung oder eine sonstige bestätigende Handlung muss das Einverständnis der betroffenen Person unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Dafür können Sie den Text der versendeten Einwilligungsvorlage nutzen. Es genügen jedoch auch elektronische Erklärungen (z.B. Rück- bzw. Antwort-E-Mail) oder Handlungen wie ein Mausklick (Anklicken eines Kästchens, z.B. in Moodle). Wichtig ist, dass diese Handlungen der jeweiligen Person eindeutig zugeordnet und archiviert werden können.
Mit Ihrem umsichtigen Verhalten tragen Sie dazu bei, die Prüfungsphase für alle möglichst sicher zu gestalten – vielen Dank dafür.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für die anstehenden Prüfungen und einen gelungenen Semesterabschluss.
Mit besten Grüßen
Christian Koch