News
E-Mail des Präsidiums: Selbsttest unter Aufsicht wieder zugelassen
Liebe Studierende, liebe Beschäftigte,
im Zuge der Änderung der aktuellen Corona-Lage sind am Montag, 7. Februar 2022 auch die Regelungen für Hochschulen angepasst worden: Danach ist es für Studierende wieder möglich, einen Selbsttest unter Aufsicht als Nachweis für die 3G-Zugangsregel für Präsenzveranstaltungen und Präsenzprüfungen an der Universität zu nutzen.
Die Selbsttests unter Aufsicht werden von Montag bis Freitag zwischen 8 und 10 Uhr sowie Sonntag zwischen 16 und 18 Uhr im Testzentrum am Campus der Bauhaus-Universität Weimar (Zugang über Belvederer Allee 4) angeboten. Bei einem negativen Testergebnis erhalten Sie eine 24 Stunden gültige Bescheinigung, die bei der Kontrolle des 3G-Status an der Universität als Nachweis gilt.
Auch für Beschäftigte der Bauhaus-Universität Weimar gilt dieses Angebot weiterhin.
Gültige Nachweise für die 3G-Regel an der Universität:
- Nachweis über vollständige Impfung
- Nachweis über Genesung (bis zu 3 Monate nach positivem Befund)
- Nachweis über ein negatives Testergebnis mittels Selbsttest unter Aufsicht im Testzentrum der Bauhaus-Universität Weimar (24 h gültig), Schnelltest aus einem städtischen Testzentrum (24 h gültig) oder PCR-Test (48 h gültig)
Um den Infektionsschutz während der Präsenzprüfungen weiter zu erhöhen, empfehlen wir Ihnen, sich unabhängig von Ihrem Impf- oder Genesenenstatus vor einer Prüfung mit einem Schnell- oder Selbsttest auf eine Infektion zu testen. Sollten Sie wegen eines positiven (Selbst-/Schnell-)Testergebnisses kurzfristig nicht an einer Prüfung teilnehmen können, melden Sie dies bitte den Lehrenden bzw. Prüfungsämtern. Es entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil. Gleiches gilt, wenn Sie nach dem Kontakt mit einer infizierten Person vorsorglich einer Prüfung fernbleiben.
Mit den besten Wünschen zum Semesterabschluss und für Ihre Prüfungen
im Namen des Präsidiums
Prof. Dr. Christian Koch