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3G-Regel in der Mensa
Mit der überarbeiteten Thüringer Infektionsschutzmaßnahmeverordnung gilt ab sofort auch in den Mensen des Studierendenwerks Thüringen die 3G-Regel. Demzufolge haben nur Studierende und Beschäftigte Zutritt zu den Mensen und Cafeterien, die einen 3G-Status nachweisen und am Einlass die thoska vorzeigen können. Bitte bringen Sie ab sofort stets Ihren Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit.