3. Welche Dokumente muss ich einreichen und welche Unterlagen muss ich unterschreiben?
3. Welche Dokumente muss ich einreichen und welche Unterlagen unterschreiben?
1. Sind Sie erstmalig an der Bauhaus-Universität Weimar beschäftigt (Neueinstellung), sind diese Dokumente einzureichen bzw. diese Angaben im Onlineformular einzutragen:
- Studienbescheinigung für das Semester, für das der Vertrag geschlossen wird. Fällt das Vertragsende in das nächste Semester, ist die Studienbescheinigung dafür unaufgefordert nachzureichen
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- falls Sie bereits einen Bachelor- oder Masterabschluss besitzen, ist eine Kopie der Urkunde oder ein Nachweis vom Prüfungsamt beizufügen
- gültiger Aufenthaltstitel mit Genehmigung zur Beschäftigung, wenn Sie von außerhalb der EU kommen.
- Steuerliche Identifikationsnummer (wenn nicht vorhanden, zu erfragen beim Bundeszentralamt für Steuern über das Eingabeformular: www.bzst.de unter "Steuern National") oder beim Einwohnermeldeamt
- Steuerklasse (Ledig und nur ein Arbeitgeber immer Steuerklasse I, sonst beim zuständigen Finanzamt des Wohnortes zu erfragen)
- Sozialversicherungsnummer (ist gleich die Rentenversicherungsnummer und dem Sozialversicherungsausweis zu entnehmen. Wenn dieser nicht vorhanden, können Sie die Nummer bei Ihrer gesetzlichen deutschen Krankenkasse oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.)
- Bankverbindung (muss am SEPA-Verfahren teilnehmen)
sind zur Vertragsunterzeichnung diese Unterlagen zu unterschreiben:
- Arbeitsvertrag (2-fach) + Niederschrift nach dem Nachweisgesetz (2-fach)
- Prüfung der Sozialversicherung, mit integriertem
- Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Bitte nur unterschreiben, wenn Sie den Antrag auch wirklich stellen möchten (Lesen Sie sich zuvor das zugehörige Merkblatt bitte gut durch.)
- Berufliche Tätigkeit
- Erklärung zur steuerlichen Behandlung (Bitte darauf achten, dass darauf Hauptbeschäftigung angekreuzt ist, sofern Sie zeitgleich keine weitere Beschäftigung haben. Ansonsten drohen Abzüge nach Steuerklasse 6)
2. Sind Sie nach einer Unterbrechung wieder an der BUW beschäftigt (Wiedereinstellung), sind zur Vertragsunterzeichnung nach Aufforderung per E-Mail diese Dokumente mitzubringen:
- Studienbescheinigung (wie unter 1. beschrieben)
- Mitgliedsbescheinigung nur, wenn sich die Krankenkasse bzw. Ihr Versicherungsverhältnis geändert hat
- falls Sie inzwischen einen Bachelor- oder Masterabschluss besitzen, ist eine Kopie der Urkunde oder ein Nachweis vom Prüfungsamt beizufügen
- gültiger Aufenthaltstitel mit Genehmigung zur Beschäftigung, wenn Sie von außerhalb der EU kommen. Verlängerung ist nachzureichen, wenn das Vertragsende die Gültigkeitsdauer überschreitet.
sind zur Vertragsunterzeichnung diese Unterlagen zu unterschreiben:
- wie unter Neueinstellung aufgeführt.
3. Sind Sie mit einem neuen Vertrag ohne Unterbrechung weiter oder zusätzlich beschäftigt, sind zur Vertragsunterzeichnung nach Aufforderung per E-Mail diese Dokumente mitzubringen:
- Studienbescheinigung, nur wenn der Vertrag in einem neuen Semester fortgesetzt wird, bzw. das Vertragsende in ein neues Semester fällt.
- Mitgliedsbescheinigung (wie unter 2.) o Bachelor- oder Masterabschluss (wie unter 2.)
- gültiger Aufenthaltstitel mit Genehmigung zur Beschäftigung (wie unter 2.)
sind zur Vertragsunterzeichnung diese Unterlagen zu unterschreiben:
- Arbeitsvertrag (2-fach) + Niederschrift nach dem Nachweisgesetz (2-fach)
- SV-Prüfung
- ggf. Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (wie unter 1. beschrieben)