FAQs
FAQs Übersetzungsleistung und Proofreading Services
Allgemeines
1. Darf ich mich nur auf eine Ausschreibung bewerben oder auf mehrere?
Sie können sich für alle drei Ausschreibungen der Bauhaus Research School bewerben.
2. Ich wurde schon einmal durch die BRS gefördert. Darf ich mich nochmal bewerben?
Eine wiederholte Förderung ist nicht ausgeschlossen. Grundsätzlich werden aber Bewerbungen von Promovierenden, die im laufenden Kalenderjahr noch nicht für die Inanspruchnahme eines Proofreading bzw. einer Übersetzungsleistung durch die BRS gefördert wurden, bevorzugt.
3. Ich habe ein Stipendium der Bauhaus-Universität Weimar. Kann ich dennoch gefördert werden?
Sofern in Ihrer Stipendien-Vereinbarung keine Förderung von Zuschüsse für Übersetzungsleistungen bzw. Proofreading vorgesehen sind, können Sie gefördert werden.
4. Ich habe ein DAAD-Stipendium. Kann ich dennoch gefördert werden?
Ja, solange Ihre Stipendien-Vereinbarung keine Förderung von Zuschüssen für Übersetzungsleistungen bzw. Proofreading vorsieht.
5. Ich bin noch nicht von der Graduierungskommission zur Promotion zugelassen. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Die Annahme zur Promotion durch die Graduierungskommission muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
6. Kann ich als Mitarbeiter/in der Universität Förderungen erhalten?
Ja, sofern Sie an der Bauhaus-Universität Weimar promovieren (siehe dazu Punkt 5).
7. Was bedeutet Nachweis über die Art und Höhe der Kostenübernahme durch bzw. der beantragten Förderung bei Dritten?
Wir können nur Kostenarten fördern, die nicht durch andere gänzlich oder anteilig gefördert werden. Wir benötigen deshalb einen Beleg dafür, welche Kosten durch Dritte übernommen werden. Dieser Nachweis kann z.B. ein Schreiben der fördernden Dritten (auch als E-Mail) sein.
Ausschreibungen Übersetzungsleistung und Proofreading Services
8. Was bedeutet Zusammenhang zum Promotionsvorhaben?
Die Förderung dient dazu, Sie als Promovierenden zu unterstützen. Die Publikation muss einen erkennbaren Mehrwert für Ihr Promotionsvorhaben erbringen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Teile ihres Promotionsprojektes veröffentlicht werden sollen.
9. Kann ich Förderung für eine Übersetzung bzw. ein Proofreading meiner Dissertation bzw. der Zusammenfassung meiner Dissertation beantragen?
Das ist derzeit leider nicht möglich.
10. Werden Druck und Bindekosten der Dissertation gefördert?
Nein. Sie können sich aber an der Bauhaus Research School für einen Druckkostenzuschuss bewerben.
Geförderte Personen
11. Ich bin externe/r Promovierende/r und lebe nicht in Deutschland. Kann ich mich dennoch für eine Förderung zur Inanspruchnahme einer Übersetzungsleistung / eines Proofreading bewerben?
Ja, solange Sie von der Graduierungskommission Ihrer Fakultät zur Promotion an der Bauhaus-Universität Weimar angenommen sind.
Auswahl des Übersetzungs- / Proofreading Service
12. Wer wählt den Übersetzungs- bzw. Proofreading Service aus?
Als Geförderte/r sind Sie selbst für die Auswahl des Dienstleistungsanbieters verantwortlich. Die Online-Datenbank des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (http://suche.bdue.de/ ) kann Sie bei der Suche unterstützen. Sie bietet Zugang zu über 7.500 nachweislich qualifizierten Dolmetschern/innen und Übersetzern/innen in Deutschland.
Antragstellung und Dokumente
13. Darf ich mehrere Anträge stellen?
Im Laufe des Kalenderjahres können Sie Anträge für verschiedene Publikationen einreichen. Die Vergabe erfolgt in Abhängigkeit von der Mittelverfügbarkeit und nach dem Vielfaltsprinzip, d.h. noch nicht geförderte Promovierende erhalten den Vorzug.
14. Bis wann muss die Bewerbung spätestens eingegangen sein?
Bis zum 15. November des laufenden Kalenderjahres.
Auszahlung
15. Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Originalrechnung und dem Nachweis der Einreichung der Publikation per Email an ipid[at]uni-weimar.de bei der Bauhaus Research School.
16. An wen wird der Zuschuss ausgezahlt?
Der Zuschuss wird an den/die Förderungsempfänger/in und nicht an den Übersetzungs- bzw. Proofreading Service ausgezahlt.
17. Meine Ausgaben waren höher als die Förderung, bekomme ich mehr erstattet?
Nein. Sie erhalten lediglich die im Förderschreiben aufgeführten Zuschüsse.
18. Was muss auf der Rechnung stehen?
Die Rechnung des Übersetzungs- und Proofreading Services muss die enthaltene Umsatzsteuer aufweisen. Handelt es sich um Kleinunternehmer mit Sitz in Deutschland, greift § 19 des UStG. Die Rechnung muss an Sie als Geförderte/n mit Ihrer Privatanschrift adressiert sein.