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Zusatz zur [[Raumnutzungsordnung]] für die [[Marienstraße_5/001|Werkstatt]] in der [[Marienstraße 5]]. | Die Werkstattordnung ist ein Zusatz zur [[Raumnutzungsordnung]] für die [[Marienstraße_5/001|Werkstatt]] in der [[Marienstraße 5]]. Es gelten zusätzlich zu den Punkten der Raumnutzungsordnung die folgenden Erweiterungen. | ||
==Grundsätze== | ==Grundsätze== | ||
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==Werkzeuge== | ==Werkzeuge== | ||
Alle in der Werkstatt vorhandenen Werkzeuge können frei genutzt werden soweit der Nutzer oder die Nutzerin dafür eine Einweisung erhalten hat. Werden die Werkzeuge nicht mehr benötigt, müssen sie wieder verstaut werden. | Alle in der Werkstatt vorhandenen Werkzeuge können frei genutzt werden soweit der Nutzer oder die Nutzerin dafür eine Einweisung erhalten hat. Werden die Werkzeuge nicht mehr benötigt, müssen sie wieder verstaut werden. | ||
Einige Werkzeuge können ausgeliehen werden, dazu ist eine persönliche Absprache und Aushändigung nötig. Das Eigenmächtige Entfernen von Werkzeugen aus der Werkstatt führt zu einem sofortigen Entzug der Nutzungserlaubnis. | Einige Werkzeuge können ausgeliehen werden, dazu ist eine persönliche Absprache und Aushändigung nötig. Das Eigenmächtige Entfernen von Werkzeugen aus der Werkstatt ohne vorherige Absprache führt zu einem sofortigen Entzug der Nutzungserlaubnis. | ||
==Arbeitsmaterialien== | ==Arbeitsmaterialien== | ||
Eigene Arbeitsmaterialien können in die Werkstatt mitgebracht und gelagert werden. Die Materialien sind mit Namen zu versehen und an den dafür markierten Plätzen abzustellen. | Eigene Arbeitsmaterialien können in die Werkstatt mitgebracht und gelagert werden. Die Materialien sind mit Namen zu versehen und an den dafür markierten Plätzen abzustellen. | ||
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