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Zusatz zur [[Raumnutzungsordnung]] für die [[Marienstraße_5/001|Werkstatt]] in der [[Marienstraße 5]]. | Die Werkstattordnung ist ein Zusatz zur [[Raumnutzungsordnung]] für die [[Marienstraße_5/001|Werkstatt]] in der [[Marienstraße 5]]. Es gelten zusätzlich zu den Punkten der Raumnutzungsordnung die folgenden Erweiterungen. | ||
==Grundsätze== | ==Grundsätze== | ||
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==Sauberkeit== | ==Sauberkeit== | ||
Nach Beenden der Arbeit sind alle entstandenen Verunreinigungen zu entfernen. Angefallene Abfälle sind getrennt zu entsorgen (siehe auch [http://www.ksj.jena.de/sixcms/detail.php?id=94913&_nav_id1=84347&_nav_id2=84348&_lang=de Abfallarten]). Holzabfälle werden in der schwarze Tonne in der Werkstatt gesammelt. | Nach Beenden der Arbeit sind alle entstandenen Verunreinigungen zu entfernen. Angefallene Abfälle sind getrennt zu entsorgen (siehe auch [http://www.ksj.jena.de/sixcms/detail.php?id=94913&_nav_id1=84347&_nav_id2=84348&_lang=de Abfallarten]). Holzabfälle werden in der schwarze Tonne in der Werkstatt gesammelt. Andere Abfälle werden über den Container im Flur des Universitätsverlags/Poststelle entsorgt. Größere Abfallmengen müssen getrennt und in Müllsäcke verpackt im Erdgeschoss der [[Marienstraße 5]] neben der Vitrine des Universitätsverlags abgestellt werden. | ||
Die | Die Werkbänke sind grundsätzlich für das Arbeiten freizuhalten. Eigene Werkstücke können für die Dauer der Bearbeitung in der Werkstatt in den markierten Flächen gelagert werden. Nach Abschluss müssen sie zeitnah aus der Werkstatt entfernt werden. Die Fensterbänke haben grundsätzlich frei zu bleiben. | ||
==Werkzeuge== | ==Werkzeuge== | ||
Alle in der Werkstatt vorhandenen Werkzeuge können frei genutzt werden soweit der Nutzer oder die Nutzerin dafür eine Einweisung erhalten hat. Werden die Werkzeuge nicht mehr benötigt, müssen sie wieder verstaut werden. | Alle in der Werkstatt vorhandenen Werkzeuge können frei genutzt werden soweit der Nutzer oder die Nutzerin dafür eine Einweisung erhalten hat. Werden die Werkzeuge nicht mehr benötigt, müssen sie wieder verstaut werden. | ||
Einige Werkzeuge können ausgeliehen werden, dazu ist eine persönliche Absprache und Aushändigung nötig. Das Eigenmächtige Entfernen von Werkzeugen aus der Werkstatt führt zu einem sofortigen Entzug der Nutzungserlaubnis. | Einige Werkzeuge können ausgeliehen werden, dazu ist eine persönliche Absprache und Aushändigung nötig. Das Eigenmächtige Entfernen von Werkzeugen aus der Werkstatt ohne vorherige Absprache führt zu einem sofortigen Entzug der Nutzungserlaubnis. | ||
==Arbeitsmaterialien== | |||
Eigene Arbeitsmaterialien können in die Werkstatt mitgebracht und gelagert werden. Die Materialien sind mit Namen zu versehen und an den dafür markierten Plätzen abzustellen. | Eigene Arbeitsmaterialien können in die Werkstatt mitgebracht und gelagert werden. Die Materialien sind mit Namen zu versehen und an den dafür markierten Plätzen abzustellen. |
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