Universitätsleitung
Die Bauhaus-Universität wird von einem Präsidium geleitet. Es ist für alle die gesamte Universität betreffenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zuständig, die nicht einem anderen Organ vorbehalten sind.
Das Präsidium ist insbesondere zuständig für
- den Abschluss der Rahmenvereinbarung mit der Landesregierung und von Ziel- und Leistungsvereinbarungen etwa mit dem Thüringer Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium
- die Aufstellung und Fortschreibung der Struktur- und Entwicklungspläne
- die Aufstellung von Grundsätzen der Ausstattung und internen Mittelverteilung im Einvernehmen mit dem Senat
- die Aufstellung und Anpassung des Wirtschaftsplans
- die Aufstellung des Jahresabschlusses
- die Überprüfung frei werdender Hochschullehrstellen, die zukünftige Verwendung der Stellen sowie die Ausschreibung der Hochschullehrstellen
- den Vollzug des Wirtschaftsplans
- den Erlass von Gebühren- oder Entgeltordnungen sowie Benutzungsordnungen
- die Bestellung der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten
- die Errichtung und Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten
- die Errichtung, Übernahme, Erweiterung oder Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen