Fonds 23:ideas | Ausschreibung

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Fonds zur Förderung studentischer Ideen und Projekte zum Jubiläum 100 Jahre Erste Große Bauhaussaustellung 1923 - 2023

»Fonds 23:ideas«

Mit dem Fonds »23:ideas« werden die Umsetzungen von Ideen zur Präsentation und Darstellung studentischer Arbeit bzw. Arbeiten im Jubiläumsjahr 2023 gefördert. Die Bauhaus-Universität Weimar nimmt das Jubiläum der Ersten Großen Bauhaus Ausstellung von 1923 zum Anlass, die Forschungsergebnisse, Entwürfe, Kunstwerke und Produkte, die an der Bauhaus-Universität Weimar entstehen, einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Der Veranstaltungszeitraum liegt in der Zeit von April bis Ende Oktober 2023 mit Schwerpunkten zur summaery2023 (13. – 16. Juli 2023) und den Bauhauswochen (15. August – 10. September).

Fördergrundsätze

1. Gegenstand der Förderung

sind öffentliche Formate, Ausstellungen, Präsentationen, Darstellungen, Aufführungen und ihre Vermittlung in eine regionale und nationale Öffentlichkeit. Die Vorhaben sollen im Veranstaltungszeitraum realisiert werden. Besonders erwünscht sind Anträge von studentischen Teams, die eine Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern der Bauhaus-Universität Weimar, mit der Hochschule für Musik Franz Liszt, der Klassik Stiftung Weimar und des Kunstfestes Weimar einschließen und mitdenken.

2. Antragsberechtigung:

Antragsberechtigt sind alle Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar.

3. Finanzierung:

Die bereitgestellten Mittel können auch als Eigenmittel für die weitere Einwerbung von Fördermitteln eingesetzt werden. Eine Finanzierung durch Dritte ist nicht Voraussetzung für einen Antrag auf Mittel.

Die maximale Förderhöhe pro Vorhaben beträgt 20.000 Euro. Insgesamt stehen über den »Fonds 23:ideas« 80.000 Euro für Vorhaben zur Verfügung.

4. Einsatz der Mittel

Die Mittel können eingesetzt werden für:

  • Mieten (Ausstellungsräume)
  • Material
  • Transporte
  • Reisekosten für Gäste (Vorträge, Workshops)
  • Kosten für Fremdfirmen für Aufbau, Abbau, Entsorgung
  • Kosten für notwendige Aufsichten 

4. Förderdauer:

Die Förderperiode endet im Oktober 2023, spätestens bis dahin müssen die Veranstaltungen abgeschlossen sein. Ort, Zeit und Dauer sind mit der Arbeitsgruppe 2023 der Bauhaus-Universität Weimar abzustimmen.

5. Antrag:

Die Ausschreibung startet im April 2023. Der Termin wird hochschulöffentlich bekanntgegeben. Die Anträge sind als PDF an ellen.richter[at]uni-weimar.de zu übersenden. Die Anträge sollen mind. eine Seite, jedoch nicht mehr als drei DIN A4-Seiten in einem PDF-Dokument umfassen. Sie müssen folgende Punkte enthalten:

  • Darstellung, Ziele und Realisierbarkeit des Vorhabens
  • Relevanz des Vorhabens für die Darstellung der Bauhaus-Universität Weimar im Ausstellungsjahr 2023 in der Öffentlichkeit
  • Zeitplan: Beginn und Dauer des Projektes, Termine
  • Finanzierungsplan

Gegebenenfalls werden die Antragsteller und Antragstellerinnen gebeten, ihre Anträge in der Sitzung der Auswahlkommission vorzustellen.

6. Vergabeverfahren:

Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel trifft eine Auswahlkommission der Arbeitsgruppe 2023 der Bauhaus-Universität Weimar.

Die Vergabekommission berücksichtigt bei der Bewilligung der Projekte die folgenden Kriterien:

  • Originalität der Idee
  • Plausibilität und Qualität des Antrags
  • Bedeutung für die regionale und nationale Sichtbarkeit der Bauhaus-Universität Weimar
  • Realisierbarkeit des Vorhabens bis zum Oktober 2023
  • Einreichung von studentischen (interdisziplinären) Teams
  • Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar, den Partneruniversitäten der Bauhaus-Universität Weimar und der Klassik Stiftung Weimar

Einsendeschluss ist der 21. Mai 2023. Die Bekanntgabe der ausgewählten Vorschläge erfolgt bis spätestens zum Anfang Juni 2023.

7. Bekanntgabe, Präsentationen und Berichtspflicht

Die geförderten Vorhaben werden hochschulöffentlich bekannt gemacht. Die Einreicherinnen und Einreicher werden schriftlich über die Entscheidung der Arbeitsgruppe 2023 benachrichtigt.

Die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich und frei (ohne Eintrittsgelder) zu besuchen sein. Die Wahl der Veranstaltungsorte obliegt den Einreicherinnen und Einreichern. Orte, Zeiträume und Termine der Veranstaltungen sind mit der Arbeitsgruppe 2023 der Bauhaus-Universität Weimar abzustimmen. 

Bei allen Veröffentlichungen sind die Bauhaus-Universität Weimar und der Fonds 23:ideas zu benennen und die jeweiligen Logos zu verwenden.

Nach Präsentation der Projekte (aber spätestens nach Ablauf der Förderperiode im Oktober 2023) ist der Arbeitsgruppe 2023 ein Projektbericht von min. zwei DIN A4-Seiten (als PDF oder in Papierform) einzureichen. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem Finanzbericht.
Frist für die Einreichung des Projektberichtes ist der 27. November 2023.

8. Projektdurchführung:

Bei der Durchführung der geförderten Vorhaben sind die Geförderten bei der Verausgabung der Mittel an den eingereichten Finanzplan gebunden. Die Verwendung der Mittel wird durch den Finanzbericht nachgewiesen und wird durch die Arbeitsgruppe 2023 geprüft.
Es gelten die Bewirtschaftungsgrundsätze der Bauhaus-Universität Weimar.